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Klatsch und Tratsch » » Thema: Erfahrungen / Meinungen zu sogenannten Balkonkraftwerken?
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   S - FP 230

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 Geschrieben am 17.05.2023 um 19:02 Uhr   
Schmutz und Dreck, je nach Farbe und Dicke, können schon 10 bis 15% Verlust bringen.

Häufig unterschätzt auch Schnee.

Zum Glück aber bei Balkonkraftwerken häufig nicht relevant, da diese oft zugänglich und damit zu reinigen sind.

Was häufig auch vergessen wird ist die Vegetation. Ein ungünstig stehender Baum mit dichter Belaubung der, wenn auch nur eine Stunde, einen Schatten wirft und schon ist der Ertrag schlechter als erwartet.

Auch Effekte durch Kamine werden häufig außer acht gelassen. Rauchgas- oder Wasserdampfschwaden können ganz schöne Effekte haben.

Wohl dem dessen Anlage völlig oder nahezu frei steht!

Gruß

Frank




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Manchmal frage ich mich, ob die Welt von klugen Menschen regiert wird, die uns zum Narren halten, oder von Schwachköpfen, die es ernst meinen. (Mark Twain)

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   Jürgen1965

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 Geschrieben am 17.05.2023 um 19:33 Uhr   
Schon kleine Schatten Streifen "bremsen" das ganze Modul aus.

Deshalb 4 wichtige Punkte.
Schatten, Himmelsrichtung, Winkel, und zuletzt Sauberkeit.


--
Viele Grüsse

Jürgen

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   Techniker

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 Geschrieben am 18.05.2023 um 00:57 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Techniker am 18.05.2023 um 01:03 Uhr ]



Frankman01 schrieb:
heute um 22:35 geht es in Stern TV auf RTL u.A. um Balkonkraftwerke.




Ja,
wirklich viel neues,
was hier nicht schon erwähnt wurde,
gab es in dem Beitrag nicht,
auch Sicherheitsrisiken wurden kaum genannt.

Interessant wird es bei einigen WEG,
wie schon mehrfach erwähnt,
wenn bald die Hausfassaden/Balkone mit Modulen,
unfachmännisch zugehängt werden,
selbst wenn die 4m Höhen-Regel eingehalten wird,
(was ich nicht glaube) besteht auch hier (bei 4m) das Sicherlich-Risiko,
das manche Billighalterungen den Windlasten nicht standhalten.

Hoffentlich kommt hier niemand zu schaden,
denn ich hätte ein mulmiges Gefühl unter einer Balkonkraftanlage meine Terrasse zu haben.

Grüße
Steffen

https://www.pvgutachter-reinecke.de/Beispiele
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   Frankman01



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 Geschrieben am 18.05.2023 um 08:07 Uhr   
moin Steffen,

bin ich Deiner Meinung !

Ich hätte mir gewünscht, dass man mehr auf die 600 / 800 Watt Grenzen eingegangen wäre und die Empfehlung des VDE dass man bald bis 800 Watt am Schukostecker anstecken können soll. Die Petition vom Andreas Schmitz, dessen Vortrag der Petition man im Livestream anschauen konnte wo beide Themen vorgetragen wurde, ist man leider nur sehr sehr kurz eingegangen.
Was ich auch doof fand, es wurde mit Eurowerten als jährliche Ersparnis um sich geworfen, die nur auf die Spielzeuganlage berechnet war und mit 47 Cent die kWh was für mich Beides nicht der Realität entspricht !
Von einer kWh Zahl wurde nicht wirklich gesprochen.

Fakt in meinem Falle, mit der regulären und aktuell erlaubten Anlage von 600 Watt käme ich auf rund 700 kWh im Jahr und zahle die kWh 0,275 Euro = 192 Euro.
Die haben sich was von 80 - 90 Euro mit der 150 Watt Spielzeuganlage vom Netto zusammengesponnen

--
es grüßt......die Dumm Sau

"Ehrliche Menschen haben es manchmal sehr schwer, gegen das anzukommen, was unehrliche Menschen zuvor angerichtet haben"

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   Techniker

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 Geschrieben am 18.05.2023 um 08:41 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Techniker am 18.05.2023 um 08:42 Uhr ]



Frankman01 schrieb:
Die haben sich was von 80 - 90 Euro mit der 150 Watt Spielzeuganlage vom Netto zusammengesponnen



Moin,
Also,
Es war glaube ich die Lidl Anlage,
Ja die ist ja völlig daneben,
man müsste sich zusätzlich noch mal 3, oder besser 4 Solarmodule dazu kaufen mit Anschluss Material um auf/über 800 Watt zu kommen.
Dann noch die Einspeisesteckdose, was zusätzliche Kosten verursacht?
Verstehe ich irgendwie auch nicht!
Die Stromersparnis mit knapp 0,50 € zu kalkulieren ist auch frech!







   

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   Frankman01



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 Geschrieben am 18.05.2023 um 08:46 Uhr   
ah, genau, Lidl war`s. Grad über einen lustigen Link gestolpert, wo man die Anlage durchleuchtet hat: https://www.cleanthinking.de/lidl-balkonkraftwerk-check-199-euro/
Hier ist die "kalkulierte" Ersparnis auch Thema.

@Steffen: Du kannst so viele Module dranspaxen wir Du magst, es bleibt aber bei einem 300 Watt Wechselrichter !

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 Geschrieben am 18.05.2023 um 10:59 Uhr   
Gerade die Wechselrichter sind extrem wichtig! Wer hier spart hat schon verloren.

Ferner werden solche Bundle eher nach Preisgesichtspunkten zusammen gestellt und nicht unbedingt unter technischen Aspekten. Optimum sieht häufig anders aus und hat eben seinen Preis.

Leider ist die überlastete Handwerkerschaft nicht immer ein Garant für das Optimum. Da schrauben viele für schnelles Geld etwas zusammen was nicht immer passen muss. Da gibt es auch schwarze Schafe!

Ist einfach Vertrauenssache und auch wenn der Preis kein Indikator hinsichtlich Qualität ist, sollte man sich nicht Richtung Minimum orientieren. Dort was optimales zu finden ist wie der 6er im Lotto, also sehr unwahrscheinlich.

Gruß

Frank








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   Professor Fate

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 Geschrieben am 18.05.2023 um 11:35 Uhr   
Das Lidl-BKW hat keinen NA-Schutz:
https://www.youtube.com/watch?v=yj75-dJi2i8

Daniel

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   Techniker

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 Geschrieben am 24.05.2023 um 17:27 Uhr   

Ministerium:
Installation von Balkonkraftwerken erleichtern

Immer mehr Menschen wollen mit einer kleinen Photovoltaik-Anlage ihre Stromrechnung entlasten. Mieter sollen künftig einen Anspruch darauf haben und ihren Antrag nicht mehr begründen müssen.

Erstellt: 24.05.2023

Berlin - Das Bundesjustizministerium will Mietern und Wohnungseigentümern die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtern. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen der auch Balkonkraftwerke genannten Geräte bekommen. Dies sieht ein Referentenentwurf vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Notwendigkeit, einen Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung zu begründen, würde damit entfallen.

Der Entwurf sieht dazu Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Er ging nach Angaben des Ministeriums am Dienstag in die Ressortabstimmung. Über den Entwurf hatte die "Welt" berichtet.

Strom aus Sonnenlicht erzeugen

Bei einem Steckersolargerät erzeugt ein Solarmodul aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den ein Wechselrichter in "Haushaltsstrom" umwandelt. Dieser wird mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden. Der Strom aus dem Solargerät fließt dann zu den Elektrogeräten. Im Gegenzug wird weniger Strom aus dem Netz bezogen, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.

Der Entwurf betont den geringeren Aufwand gegenüber den geltenden Regelungen: "Die Zeitersparnis wird im Fall von Wohnungseigentum typischerweise größer sein als bei Mietwohnungen, denn in Wohnungseigentümerversammlungen lösen Verlangen nach der Installation von Steckersolargeräten derzeit in der Regel erheblichen Erörterungsbedarf aus." Die Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen kämen demgegenüber in der Regel schneller zu Entscheidungen.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte: "Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann helfen. Deshalb begrüßen wir, dass der Bundesjustizminister den Vorschlag aus Bayern aufgegriffen hat, die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern."

Der Energiewirtschaftsverband BDEW sprach von weniger bürokratischen Hürden, die sinnvoll seien, solange die technischen Regeln eingehalten würden. "Balkon-PV ersetzt aber nicht den PV-Ausbau auf den Dächern, der meist deutlich effizienter ist", erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. "Dazu brauchen wir einfachere und attraktivere Regeln insbesondere für Mehrfamilienhäuser."

In selben Gesetz will das Justizministerium auch virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern. Sie sollen laut Entwurf möglich sein, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer dafür stimmen. Wann über das Gesetz im Kabinett beraten wird, ist noch offen.

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 Geschrieben am 25.05.2023 um 07:31 Uhr   

Techniker schrieb:

Ministerium:
Installation von Balkonkraftwerken erleichtern

Immer mehr Menschen wollen mit einer kleinen Photovoltaik-Anlage ihre Stromrechnung entlasten. Mieter sollen künftig einen Anspruch darauf haben und ihren Antrag nicht mehr begründen müssen.

Erstellt: 24.05.2023

Berlin - Das Bundesjustizministerium will [...]
Diese ganzen Absichtserklärungen beachte ich nur mit einem halben Auge. Zu oft schon wurde ein Wille bekundet und hinterher hat sich dann doch nichts geändert. Ich auf meiner Seite werde bei der nächsten Eigentümerversammlung in jedem Fall noch mit Engelszungen reden müssen, um grünes Licht zu bekommen. (Vorausgesetzt, Völkner liefert endlich mal meine bereits vor vielen Wochen bestellten MC4-Einbaubuchsen...)

Noch ganz furchtbar wichtig, weil das immer übersehen wird:
Sollte das alles irgendwann mal ins Gesetz gegossen werden, was ich ausdrücklich begrüßen würde, bliebe in jedem Fall die Pflicht, die maximal 800 VA-starke Anlage beim MaStR der BNetzA anzumelden. Außerdem bliebe bei der Außenbefestigung diese berühmte 4 m-Grenze bei Glasmodulen, will heißen, daß die Oberkante der Glasmodule nicht höher als 4 m über der Erdgleiche montiert werden darf. Daumen * 𝜋 ist dies das 1.OG, bedeutet, daß man ab dem 2.OG und höher die Dinger nicht außen montieren darf, wenn sich unten drunter Leute aufhalten können - der genauen Text dazu findet sich in der jeweiligen Landesbauordnung.

Die Schwabbelmodule (also nicht Glas) darf man höher montieren, aber der Kunststoff altert halt, vergilbt und wie schon Altkanzler Kohl sagte: "Entscheidend ist, was hinten rauskommt."

Daniel

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