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Klatsch und Tratsch » » Thema: Abmahnung: Kartenmaterial in einem Roadbook, das bei uns online war |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 11.12.2018 um 21:59 Uhr  
| Hallo Gerhard,
Jeder der eine Frage zum SLK googled der bekommt eine Vielzahl von Treffern von MBSLK. Aufgrund so einer Anfrage bin ich 2011 bei MBSLK gelandet. Wenn mir vorher einer erzählt hätte das ich mal Mitglied in einem Autoforum sein würde, den hätte ich für verückt erklärt.
Bei einem geschlossenen Forum entfallen die Treffer und der ein oder andere neue Nutzer.
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, TFL, Jet-Streaming-Performance-Flaps, Domstrebe des Glaubens (mehr brauche ich nicht) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 259
User seit 22.12.2015
| Geschrieben am 11.12.2018 um 22:11 Uhr  
| Hallo Rainer,
das mag wohl sein, ich bin in mehreren Autoforen unterwegs und habe mich dort (früher oder später) auch angemeldet. Kommt halt drauf an wie interessiert man ist...
Gruß Gerhard
--
"Was den Menschen vom Tier unterscheidet, ist die Fähigkeit, im Angesicht der Katastrophe "Siehste!" zu denken."
- SLK R171 280 PreFL, 7G-TRONIC, tansanitblau metallic, kurze BMW-Antenne, kein eingebautes Glas-Windschott (obwohl vorhanden) - | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16798
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 11.12.2018 um 22:15 Uhr  
| Gerhard, du hast sicher mitbekommen, dass für 2020 "End-of-SLK/C" angesagt wurde. Das Forum ist daher sowie auf dem - sagen wir mal - nicht mehr weiter aufsteigenden Ast.
Jetzt noch ein geschützter Bereich, dann ließe es sich zeitgleich mit dem Produktsende einstampfen... (meine Meinung).
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + C238d
"Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt.“ (Hans Kaspar) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 259
User seit 22.12.2015
| Geschrieben am 11.12.2018 um 22:30 Uhr  
| Hallo Guido,
das sehe ich überhaupt nicht so, dazu gibt es viel zu viele SLK's über alle Baujahre/ -reihen. Denke die Neukäufer sind in der absoluten Minderheit hier und von daher ist der Fortbestand des Forums und die damit einhergehenden Infos auf lange Sicht gesichert (geschlossen oder nicht)....
Gruß Gerhard
--
"Was den Menschen vom Tier unterscheidet, ist die Fähigkeit, im Angesicht der Katastrophe "Siehste!" zu denken."
- SLK R171 280 PreFL, 7G-TRONIC, tansanitblau metallic, kurze BMW-Antenne, kein eingebautes Glas-Windschott (obwohl vorhanden) - | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 690
User seit 11.10.2014
| Geschrieben am 12.12.2018 um 02:16 Uhr  
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Sven_Kamm schrieb:
Hallo zusammen,
wie schon im Newsletter von heute (07.12.) geschrieben, flatterte mal wieder eine Abmahnung bei mir ins Haus.
Folgendes ist (leider) Tatsache: im Jahr 2005 wurde ein Roadbook einer Tour durchs Bergische als PDF bei MBSLK online gestellt.
Die darauf zu sehenden Abbiege-Hinweise sind mit einer Landkarte hinterlegt – und das ist das Problem: denn diese Karten sind urheberrechtlich geschützt!
Natürlich ist die Datei selbst inzwischen offline (ich habe sie aber erst nach der Abmahnung entfernt, Verjährung kommt nicht in Frage)
moin Sven,
wieso kommt keine Verjährung in Frage ? ich hab hier was im Netz gefunden:
Wann verjährt eine Urheberrechtsverletzung?
Die Verjährung der Urheberrechtsverletzung ist nicht im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte selbst geregelt. Dort findet man einen Verweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Demnach gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Was heißt das nun genau? Zum einen verjährt der Anspruch auf Unterlassung nach drei Jahren. Dieser beinhaltet die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu beachten ist, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Hierfür ist nicht der Tag der Rechtsverletzung entscheidend. Vielmehr fängt die Frist erst mit dem Schluss des Jahres an, in dem dem Rechteinhaber die Rechtsverletzung als auch der Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers bekannt wird.
Ebenfalls nach drei Jahren verjährt der Anspruch auf Aufwendungsersatz. Hierunter fallen insbesondere die anwaltlichen Gebühren. Das sind die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei, die den Verletzer abmahnt; auch die Kosten für etwaig notwendiges Auskunftsverfahren gehören dazu.
Aber Vorsicht: Manch Anspruch verjährt erst nach 10! Jahren. Und zwar gilt diese lange Frist für erlangte Gebrauchsvorteile bei Urheberrechtsverletzungen. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2015 für das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet entschieden. Hiernach können Schadenersatzansprüche erst nach zehn Jahren verjähren.
--
Grüße von Bernd aus Kiel
da leben und wohnen, wo andere Urlaub machen,
Spass haben mit bernsteinrotem 170er, Bj.1998, 136 Pferde, unverbauter Zustand, | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 12.12.2018 um 07:41 Uhr  
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Luki-1 schrieb:
moin Sven,
wieso kommt keine Verjährung in Frage ?
Moin,
höchstwahrscheinlich deshalb:
"Zu beachten ist, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Hierfür ist nicht der Tag der Rechtsverletzung entscheidend. Vielmehr fängt die Frist erst mit dem Schluss des Jahres an, in dem dem Rechteinhaber die Rechtsverletzung als auch der Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers bekannt wird. "
Gruss Michael
--
"Wahre Worte sind nicht angenehm,
angenehme Worte sind nicht wahr." ( Lao Tse )
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1290
User seit 09.10.2016
| Geschrieben am 12.12.2018 um 10:31 Uhr  
| es ist ja auch egal, wann das material online gestellt wurde. entscheidend für die abmahnung war, daß es nach 13 jahren heute immer noch zu sehen war.
aber ist ja zum glück nicht so, daß die abmahner auch noch über zb. wayback-machine ehemalige inhalte nachträglich abmahnen können.
und im gegensatz zu "illegalen downloads" über ptp-netzwerke läßt sich in unserem fall die verfehlung eindeutig dokumentieren. beim download wird ja immer wieder das ip-tracking bemängelt und es gibt die ausnahmen bei der störerhaftung, familienmitglieder muß man nicht als täter vor gericht nennen. fällt hier bei mbslk weg.
nur eine unterlassenserklärung und dann fast 4 jahre warten und hoffen, daß keine klage kommt, hat da eher weniger aussicht als bei den massenhaften download-abmahnungen. habe das selbst schon 2x durchgezogen und man sehnt diesen ominösen jahreswechsel herbei und hofft, vorher keine weitere post vom abmahnanwalt zu bekommen. zuletzt hat das die kanzlei solmecke für mich erledigt und immer wieder beruhigend auf mich eingewirkt, wenn von der abmahnseite böse briefe mit immer höheren forderungen kamen.
--
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R170 230 FL 5/2000 | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 40
User seit 18.09.2017
| Geschrieben am 12.12.2018 um 12:28 Uhr  
|
silverstone schrieb:
bei 7,5 Milliarden Menschen auf der Erde gibt es bestimmt mehrere die Albert Einstein heissen
die welt ist voll von albert einsteins...relativ gesehen zumindest...
viele interessante meinungen/links etc. zu diesem thema...
leider bedeutet "recht gefühlt", "recht haben" nicht zwangsläufig auch "recht bekommen"...
"recht" ist was der richter sagt...eigene leidvolle erfahrung...
trotzdem dranbleiben und nicht einschüchtern lassen...
cool das die community zusammenhält bzw. unterstützt...
--
Gruß
Karsten
Das dumme an Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiss ob sie echt sind (Albert Einstein)
06/2017 - ? R172 200 BJ 2012 56.000 km
08/2015 - 06/2017 R170 230 K BJ 2000 217.000 km | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 12.12.2018 um 12:51 Uhr  
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Könich schrieb:
leider bedeutet "recht gefühlt", "recht haben" nicht zwangsläufig auch "recht bekommen"...
Hallo Karsten,
da hast du meiner Meinung nach voll und ganz Recht !
Mein Problem ist, dass immer mehr Gerichtsurteile meinem persönlichen Rechtsempfinden widersprechen (wie im vorliegenden Fall).
Ich verzweifle nicht daran, nehme es zur Kenntnis und akzeptiere es, erlaube mir aber es bedenklich zu finden.
Gruss Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Schreiberlevel: Forenprinz
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