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Tipps und Technik R172 » » Thema: Der große Rückruf R172cdi auch betroffen?
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   Tom R

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User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 20.07.2017 um 12:45 Uhr   
Lt. Stuttgarter Zeitung von gestern soll der SLC nicht betroffen sein: https://tinyurl.com/yal727fy

--
Freundliche Roadstergrüße von Thomas

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   ticky99

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User seit 28.01.2008
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 Geschrieben am 20.07.2017 um 12:57 Uhr   
Hallo,

Zitat aus dem Zeitungsartikel:

".... Im Prinzip sind nahezu alle Fahrzeuge mit Dieselmotor der EU5- und EU6-Norm betroffen, wie ein Sprecher des Konzerns sagt. Ausnahmen seien Nischenmodelle wie beispielsweise der für das Modell SLC angebotene Dieselmotor, sowie die neue Motorengeneration OM654, die seit vergangenem Jahr in der E-Klasse eingesetzt wird. ...."

Merkwürdig, auch im SLC steckt doch der OM-651

Gruß Petra

--
Alles Gute aus Hessen!
---------------
SLK 200 Kompr. 2008 ... SLK 250 CDI 2012 ... SLC 250d 2017

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   TTPlayer

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Beiträge: 384
User seit 24.12.2015
 Geschrieben am 20.07.2017 um 14:34 Uhr   
Noch ein Zitat aus dem Artikel und wie ich finde einer der besseren "Witze" was diese Sache betrifft!

Bringt die Umrüstung Nachteile für Kunden?
Der Konzerns sagt: Nein.

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   SLK172Nocke

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User seit 22.07.2014
 Geschrieben am 20.07.2017 um 22:07 Uhr   
Noch ein Zitat:
Anders wäre die Sachlage, wenn es sich um einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrzeug-Bundesamtes handeln würde. Dann könnte der TÜV beispielsweise die Erteilung der Prüfplakette verweigern. Beim ADAC heißt es dazu: „Derzeit ist kein Risiko ersichtlich, da es sich um eine freiwillige Maßnahme zur Emissionsreduzierung handelt. Es sind aber verschiedene Entwicklungen denkbar, etwa dass der Hersteller später für das Update entlohnt werden will. Oder dass die Behörden bei Feststellung von Rechtsverstößen zu einem späteren Zeitpunkt androhen, den Betrieb zu untersagen, sollte keine Nachrüstung erfolgen.“

Also wenn man das Update nicht machen lässt droht keine TÜV Verweigerung aber die Gesetzeslage kann sich jederzeit ändern.

--
Gruß Ralf

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 Geschrieben am 07.08.2017 um 09:49 Uhr   
Moin,

sollte das Upgrade nicht gemacht werden erlischt der Versicherungsschutz, da das Fahrzeug keine EG Zulassung mehr hat . Der Versicherer zahlt zwar bei einem Unfall holt sich aber das Geld wieder beim Versicherungsnehmer. Ich glaube bei Auto Mobil wurde ein Beispiel gesendet, wo ein Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung nachgefragt hat.

Gruß
Stefan

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User seit 29.06.2009
 Geschrieben am 08.08.2017 um 19:43 Uhr   


stbe schrieb:
Moin,

sollte das Upgrade nicht gemacht werden, erlischt der Versicherungsschutz, da das Fahrzeug keine EG Zulassung mehr hat . Der Versicherer zahlt zwar bei einem Unfall, holt sich aber das Geld wieder beim Versicherungsnehmer. Ich glaube, bei Auto Mobil wurde ein Beispiel gesendet, wo ein Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung nachgefragt hat.



'n Abend,

das ist Quatsch, der Versicherer muss immer die Kausalität zwischen Unfall und der fehlenden EG-Zulassung nachweisen. Wahrscheinlich hat wohl der Bruder des Schwagers bei seinem Friseur nachgefragt.

--
Semper fidelis

Viele Grüße von Volker

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 Geschrieben am 09.08.2017 um 09:12 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von stbe am 09.08.2017 um 09:13 Uhr ]

Moin,

in dem Fernsehbeitrag ging es nicht um den Schwager und Bruder sondern um einen Polizeibeamten, der bei seiner Versicherung schriftlich nachgefragt und das als Antwort bekam.

Wenn eine renomierte (was auch immer renomiert bedeutet) Autosendung so etwas bringt,
dann wird schon etwas dran sein.

Gruß
Stefan


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   Tom R

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Beiträge: 2651
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 09.08.2017 um 09:41 Uhr   
Die Sendung habe ich auch gesehen. Stefan hat das schon richtig wiedergegeben. Im Schadens-/Streitfall ist es vermutlich nicht so ganz einfach für die Versicherung, sich da aus der Pflicht zu nehmen. M. W. gilt z. B. die Regelung, daß die Versicherung den Vers.-Nehmer in der Haftpflicht nur bis zu max. 5000 Euro in Regress nehmen kann, sofern kein Vorsatz nachzuweisen ist. Bei der Kasko hat die Versicherung aber wohl mehr Ausschlussmöglichkeiten.

Wenn die ersten Präzedenzfälle auftreten, wird man klarer sehen.


--
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User seit 04.08.2009
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 Geschrieben am 09.08.2017 um 23:57 Uhr   
Wichtig wäre in diesem Kontext ein Vertrag bei einem Versicherer, in dem die Einrede grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen wurde.

--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas

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User seit 24.12.2015
 Geschrieben am 11.08.2017 um 08:02 Uhr   
Was hat denn das ganze mit der EG-Zulassung zu tun? Bisher war doch nur bei Fahrzeugen von VW aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung die Zulassung bei Verweigerung der Nachrüstung tangiert. Bei anderen Marken, so z.B. auch Daimler, wurde doch lediglich z.B. das Thermo-Fenster (durchaus gesetzeskonform) ausgenutzt.

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