Das lässt sich natürlich auch codieren, so dass am Tag das Standlicht zusammen mit dem Tagfahrlicht leuchtet. Das ist zum Beispiel beim 204er und 218er "relativ häufig". Es ist in Kombination mit dem TFL legal, nur Standlicht ist nach STVO nicht zulässig. Wer hier Interesse hat, darf sich gerne bei mir melden.
Wer "Standlicht" in die Suche eingibt, kann vermutlich so lange lesen bis das Licht (=die Sonne) wieder aufgeht.
Gruß
Guido
Das hat allerdings mit Code K22 nichts zu tun.
Code K22 wird benötigt, um auch bei Halogenabblendlicht die TFL in der Nacht mitleuchten zu lassen, analog zu Xenon/ILS. Das kann man ebenfalls codieren. Code K22 können eventuell auch die MB Werkstätten umsetzen, wenn Sie willens sind. Standlicht+TFL am Tag definitiv nicht. Wenn mir die Zeit reicht, kann ich gerne Fotos einstellen.