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Klatsch und Tratsch » » Thema: Stubentiger angefahren - Rechtslage? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 852
User seit 17.03.2015
| Geschrieben am 15.05.2017 um 07:13 Uhr  
| Wenn Du Dich tatsächlich an die vorgegebene Geschwindigkeit gehalten hast, hast Du wohl nichts zu befürchten. Wie schon hier gesagt, haftet die Katzenbesitzerin sogar für Schaden an Deinem Auto.
Hier ist neulich nachts ein Hund überfahren worden. Der Halter haftet für alles. Sogar unseren Polo, der nur am Straßenrand stand, hat es getroffen. Beule in der Tür. Wir sind mit der Versicherung des Hundehalters in Verbindung.
--
r170 SLK 230 Kompressor, Lenkrad auf der Fahrerseite, 4 Räder, 2 Sitze, 1 Auspuff - und er ist GELB! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 17.11.2016
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1745
User seit 18.05.2015
| Geschrieben am 15.05.2017 um 09:36 Uhr  
|
jw61 schrieb:
Hast du mal gegoogelt Robby?
Wenn der Unfall für dich unabwendbar war, brauchst du dir keine Sorgen machen.
http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/urteile/freilaufende-katze-angefahren-autofahrer-muss-tierarzt-nicht-zahlen-aid-1.2590756
Sollte durch diesen Unfall an deinem Auto ein Schaden entstanden sein, wird umgekehrt ein Schuh draus, denn dann haftet die Privathaftpflicht der Katzenhalterin, sh.
https://www.tierrecht-anwalt.de/tierrecht-anwalt-haftung-hund/tierrecht-anwalt-haftung-hund.html
Jürgen
Guten Morgen Jürgen,
ja, das war das Urteil welches ich im ersten Beitrag verlinkte, Schaden habe ich keinen festgestellt ausser "abgewischten" Bremsstaub an der Felge.
@all
- natürlich war die Kollision unabwendbar, was soll man am Steuer machen wenn einem die Katze von der Seite ins Auto läuft? Also nicht VOR das Auto!
- es war auch keine Hofeinfahrt (Gefahr von Kindern, Hunden o.ä.) sondern ein Grünstreifen vor dem Zaun des ersten Hauses nach dem Ortschild, Eichhörnchen, Hasen, Baummarder ... alles was hier aus dem grünen von der Seite gegen meinen Wagen gerannt wäre, hätte mich auch bei Tempo 30 statt 50 "treffen" können.
- Ich weiss nicht ob ein Vergleich mit Hunden angeführt werden kann, da z.B. im Immobilienrecht Katzen als Kleintiere geführt werden, also wie Hamster, Mehrschweinchen oder Hasen, evtl. ist das im Verkehrsrecht ähnlich.
- Ich denke auch dass die falsche Aussage "Sie waren viel zu schnell" keinen Bestand haben wird, da mein Vater als Zeuge im Auto sass und die Besitzerin in einiger Entfernung alleine im Garten stand... aber das sind nur Vermutungen.
Vielen Dank bis hier, ich dachte ja nur ich frage mal nach, bei der Vielzahl von Streunern auf unseren Strassen (und toten Streunern die man tagtäglich am Strassenrand sieht), dass evtl. eigene Erfahrungen hier bei Auseinandersetzungen vorliegen.
Warten wir´s ab was sie unternehemen wird ...
--
Beste Grüße,
Robby
170.449 - 2001 - 17" Cromodora & Dunlop SP RT2 (19kg) - RS rn-etech & LLK TZB - Zimmermann - Ralf´s Powersprint | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.05.2017 um 19:19 Uhr  
| Hallo Robby,
bei den Sachverhalt sieht es ja ganz gut aus!
Dann hat die Katze ja Dich "angesprungen" und Du sie nicht angefahren.
Ob Hund oder Katze ist völlig egal. Das Immobilienrecht spielt hier keine Rolle!
Gruß
Frank
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
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