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Klatsch und Tratsch » » Thema: Antrag auf Betreuung für Nachbarn - Meinungsforschung
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Beitrag von:
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 Geschrieben am 10.05.2017 um 18:16 Uhr   
moin Frank

Brüllen wäre sicherlich der verkehrte Ansatz.
Nur leider wiederholen sich solche Ergeignisse, sind also in ihrer Konsequenz vorhersehbar...weil... es heilt ja nicht und wird auch als solches nicht wahrgenommen.

Muss deswegen im Einzelfalle entschieden werden, wann der Zeitpunkt gekommen ist, tätig zu werden.

Aber ich denke mal, dass du dazu bereits eine Meinung hast.
Bleibt die Frage wann diese umgesetzt wird.

Bei fremden Personen geht dieser Schritt schneller (weniger Befangenheit), bei Angehörigen tut man sich schwerer (emotional involviert).

Möge dein Entschluß richtig sein

Gruß...vom Johann

--
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   AndreaManuela

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 Geschrieben am 11.05.2017 um 10:02 Uhr   
Frank,

ich kenne solche Sorgen von meinem Vater her... Schlaganfall, danach kam die Demenz. Er lebte noch ne Zeit allein und wir hatten ständig die Sorge, dass er den Ofen anlässt oder sich sonstwie im Haushalt verletzt...

Aber zu Dir: Du widersprichst Dir selbst. Einerseits sagst Du, Ihr hättet ihn schon unzählige Male hingewiesen, unzählige Male Hilfe angeboten, es wird immer schlimmer, uneinsichtig blabla - und jetzt? Na, warten wir mal ab und geben ihm noch ne Chance.
Ein bisschen Egoismus ist angesagt. Ihr macht Euch selbst das Leben schwer. Ich könnte nicht mehr ruhig schlafen. Ab zum Amt.

--
r170 SLK 230 Kompressor, Lenkrad auf der Fahrerseite, 4 Räder, 2 Sitze, 1 Auspuff - und er ist GELB!

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 Geschrieben am 11.05.2017 um 10:19 Uhr   
Würdest Du bei einem Herzinfarkt nicht sofort Hilfe holen?

Würdest Du bei einem Autounfall in Ruhe abwarten wollen, während jemand verblutet?

Warum also solltest Du bei einer psychischen Erkrankung abwarten, die eine Gefahr für ihn und Dritte darstellt?

Die moralische Erwägung ist bereits abgeschlossen, Du hast lediglich Angst vor der eigenen Courage.

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 11.05.2017 um 11:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 11.05.2017 um 11:11 Uhr ]

@ AndreaManuela und Winkelsdorf

Ihr habt Beide vollkommen Recht!

Es ist für uns ein echtes moralisches Problem!

Aber ich glaube der Leidensdruck und das Risiko sind mittlerweile so groß, dass wir uns wirklich selbst in den Hintern treten und tätig werden.

Gestern Abend habe ich das mit meiner Frau diskutiert und wir sind uns einig, dass wir es unserem langjährigen Nachbarn "schuldig" sind noch eine letzte Chance zu geben.

Nach der klaren Ansage an ihn erwarten wir jetzt Handlung. Sollte das nicht kurzfristig geschehen, werden wir tätig werden.

Parallel dazu werden wir mit den anderen Eigentümern sprechen und die informieren.

Wir möchten einfach verhindern dass wir plötzlich als die Bösen da stehen und vor allem sind die alle so ziemlich im selben Alter wie unser Problemfall und könnten ggf. "die Nächsten" sein.

Da lebt man 25 Jahre zusammen, hat tolle Feiern und Feten, versteht sich sehr gut und plötzlich "muss" man so etwas entscheiden.

Als meine Frau damals von Hannover nach Stuttgart zog hat die Lebensgefährtin dieses Nachbarn meine Frau und damit auch mich praktisch adoptiert!

Die hat uns geholfen, die hat wenn es Ihr langweilig war und sie gesehen hat das meine Frau mal wieder im Büro stark eingespannt war, meine Hemden von der Leine geholt und für uns/mich gebügelt und sonstige Hausarbeit für uns erledigt!

Wenn Sie auf Reisen war haben wir deren Katze versorgt und als die Katze starb haben wir Ihr fest versprochen dass wir wenn sie sich wieder ein Tier holt das im Falle eines Falles "übernehmen".

Sie fühlte sich zu alt dafür und wir machten es anders herum. Wir hatten plötzlich eine, dann zwei und später, da lebte sie schon nicht mehr, drei.

Und unser "Heinzelmännchen" übernahm dann selbstverständlich die Urlaubspflege für unsere Katzen.

Leider viel zu früh verstorben und wir schulden Ihr und Ihrem Lebenspartner einfach Dank!

Deshalb fällt uns das alles so verdammt schwer!

Aber wie gesagt, Ihr habt Recht und wir müssen auch an Ihn denken!

Gruß

Frank



--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

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 Geschrieben am 11.05.2017 um 18:56 Uhr   
Ich musste drei Mal bei Angehörigen palliativ tätig werden.

Zwei Fälle waren hoffnungslos, bei einem habe ich 8 Tage quasi rund um die Uhr mitgekämpft und doch verloren. Und ich meine hierbei nicht nur das Händchenhalten.

Nicht jede richtige Entscheidung muss schön sein oder einem selbst gefallen. Du musst vom Patienteninteresse ausgehen, nicht Deinem eigenem. Und Dein Handeln liegt in SEINEM ureigensten Interesse.


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   florentino aristo

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 Geschrieben am 11.05.2017 um 23:53 Uhr   
Hallo zusammen,

gibt es vielleicht eine örtliche Diakoniestation? Diese bieten manchmal auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen an.
Sowas würde in diesem Fall ja vielleicht schon reichen meine ich.
Sollten diese dann feststellen, dass das Leben allein für die betroffene Person nicht mehr möglich ist, dann kommt der Impuls von denen.

Viele Grüße
Torsten

--
SLK - Technik die begeistert
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   Sven_Kamm



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 Geschrieben am 12.05.2017 um 10:05 Uhr   
...oh je, Frank... Ich kann dir leider keine praktischen Tipps für dein Problem geben.

Aber das Problem, dass man jahrelang mit einem Menschen zusammengelebt hat, mit dem man sich verstanden hat und "gegen" den man jetzt etwas unternehmen sollte – das ist schon eine ekelhafte Situation.

Aber es bleibt dir/euch ja keine andere Wahl, als etwas zu unternehmen – sprich ihre rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen.

Ich drücke die Daumen, dass wir das Thema baldmöglichst vom Tisch bekommt.

Viele Grüße

--
Sven Kamm
MBSLK.de - The SLK Community

Bitte haltet euch in euren Beiträgen an unsere Netikette.
http://tinyurl.com/besjyoz

Freundlicher Umgangston, aussagekräftige Themenüberschriften & eine präzise Darstellung des Problems helfen weiter.

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 Geschrieben am 12.05.2017 um 12:27 Uhr   
So etwas kann nur ein Richter verfügen. Und der Richter verlässt sich dabei auf ein ärztliches Gutachten.

Falls nicht schon gelesen:


http://www.hospiz-andernach-pellenz.de/pdf/Bgb_Betreuungsrecht.pdf

--
Die, die nichts zu sagen haben, reden viel. Die, die was zu sagen haben, hingegen kaum.

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Beiträge: 115
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 Geschrieben am 12.05.2017 um 13:39 Uhr   
Der Ablauf stellt sich dar wie folgt:
- ein Arzt stellt fest, dass ein Mensch Betreuung benötigt - dabei ist wichtig, für welche Lebensbereiche die Betreuung gelten soll (finanzielle Angelegenheiten, Aufenthaltsrecht etc).
- dieser Antrag geht an das zuständige Betreuungsgericht
- (wenn man als Betreuer für eine Person, zu der keine familiäre Bindung besteht, eingesetzt werden will, sollte dies schon mit dem Arzt, der den Antrag stellt, besprochen werden, da dieser schon Vorschläge machen kann)
- Anhörung des Betreuers im Gericht und Belehrung des Betreuers über seine Rechte und Pflichten und Unterschrift
- bestehen keine offensichtlichen Einwände für das Gericht/den Richter, wird ein vorläufiger Betreuer bestellt (für die jeweils notwendigen Lebensbereiche), zeitlich befristet auf üblicherweise 6 Monate
- Betreuter erhält einen "Ausweis" mit der zeitlichen Begrenzung und Begrenzung auf Lebensbereiche (falls erforderlich)
- zeitlich nachgelagert wird ein Gutachter den Betreuten besuchen und eine Stellungnahme verfassen
- daraufhin wird der Betreuer dann von seinem Status vorläufiger Betreuer in den Status Betreuer gehoben (oder eben auch nicht)
- Ausstellung des endgültigen Betreuerausweises

Dauer des Vorgangs bei meiner Seniorin...gute 8 Monate.....

Grüße

Jörg

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 Geschrieben am 12.05.2017 um 14:18 Uhr   
moin

so isses und dann hoffen dass es gut geht und die Betreung nicht von einer Kanzlei o.ä. übernommen wird und sich der Betreuer (Berufsbetreuer, die Sparte ist ja allgemein gekannt) nie blicken läßt.

Gruß...vom Johann


--
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