| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R170
Tipps und Technik R170 » » Thema: Keine Kulanz nach 3 Jahren |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
| Geschrieben am 07.06.2004 um 08:42 Uhr  
| Kulanz ist nun mal nicht einklagbar. Bei diesbezüglicher Unzufriedenheit ruhig mal die Werkstatt wechseln für alle Dienstleistungen und Reparaturen; neben den im Computer dokumentierten Fällen (s. Speedy) gibts immer noch einen Ermessensspielraum für die Meister und ein diesbezügliches Budget pro Werkstatt obendrauf.
Die andere Variante: nach Ablauf der Garantiezeit auf eine freie Werkstatt wechseln. Vom gesparten Geld die kaputten Teile selber bezahlen, das vemeidet die Bittsteller-Haltung und enttäusche Kulanzerwartungen.
Gruß
Micha
--
Gründungsmitglied und Mitpräsident der Schwalbacher Gespräche | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an das Sülzkotlett Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :1244 Mitglieder: 4 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|