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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 24.09.2015 um 16:39 Uhr  
| Ob du da Anrufst oder in China ein Sack Reis umfällt ist das gleiche. Meine Technischen Fragen sind immer im Sand verlaufen und auf Rückrufe warte ich Heute noch. Die Frau ist nur da um Kunden abzuwimmeln mehr nicht und von Technik keine Ahnung.
Hubi
ThomasKreuzer schrieb:
So, hab gerade mit der Technik Hotline telefoniert . Die haben auch keine Ahnung und müssen sich jetzt erst mal schlau machen. Die nette Dame hat dann meine Telefonnummer notiert und will sich wieder melden. Ich werde dann weiter berichten .
--
Bj.2015 SLK55AMG PP Vollausstattung, Innen alles Nappaleder auch Amaturenbrett u. Carbonausstattung, Palladiumsilber, offen bis 280 Km/h.
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Schreiberlevel: Forenquintaner
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2212
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.10.2015 um 13:57 Uhr  
| Hallo,
vielleicht findest sich ja noch jemand der die entsprechenden EU Vorschriften hier posten kann.
Soweit ich Wikipedia glauben kann , sind aktive Tagfahrleuchten nur ALLEINE ohne Abblendlicht zulässig.
Scheinbar gab es in den letzten Jahren hier einige Änderungen.
(s.unter Rechtsvorschriften im Link)
https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
--
Grüße
Coco
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R170 FL SLK200 10.2000 - 08.2004
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R172 SLK200 03.2011 - ???
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3059
User seit 23.06.2011
| Geschrieben am 18.10.2015 um 08:30 Uhr  
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coco schrieb:
Hallo,
vielleicht findest sich ja noch jemand der die entsprechenden EU Vorschriften hier posten kann.
Soweit ich Wikipedia glauben kann , sind aktive Tagfahrleuchten nur ALLEINE ohne Abblendlicht zulässig.
Scheinbar gab es in den letzten Jahren hier einige Änderungen.
(s.unter Rechtsvorschriften im Link)
https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
--
Grüße
Coco
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Moin Coco,
stecke hier leider nicht im Detail, ... doch bei meinem bleiben die TFL auch "zusätzlich" an!
Allerdings werden sie ja -abgedimmt-, d.h. die Lichtstärke reduziert und somit dienen sie quasi nur noch als sog. Positionslichter.
So weit ich weiß, ohne mich durch irgendwelche EU Gesetzestexte zu welzen, welche ein Laie wahrscheinlich nicht richtig deuten kann, ist eine solche Funktionalität wohl zulässig.
--
Grüsse Köln am Rhein, Wilfried
Persönliche SLK Website: SLK Colonia [http://www.wusblum.de/slk.html]
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
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| Geschrieben am 22.10.2015 um 11:41 Uhr  
| Hi,
ein Problem haben nicht die, bei denen nur entweder TFL oder Abblendlicht leuchten, denn genau das entspricht der geltenden Rechtslage. Zulässig ist nur eins von beidem; ein Sonderfall sind TFL, die bei Einschalten des Abblendlichts auf Standlichtniveau runterdimmen und dann auch nur als Begrenzungsleuchten gelten; diese dürfen gleichzeitig mit Abblendlicht in Betrieb sein.
Zitat TÜV Süd: "Die Tagfahrleuchten müssen automatisch in Betrieb gehen, wenn der Zündschlüssel in Startposition gebracht wird. Sobald die regulären Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, müssen die Tagfahrleuchten automatisch erlöschen."
Gruß
Peter
--
Es geht auch ohne SLK. Macht aber keinen Spaß... noch mehr Spass machen zwei SLK | Antworten
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