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Tipps und Technik R170 » » Thema: Wie lange gibt es eine Garantie auf den Service bei Mercedes? |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | | |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 16.05.2004 um 09:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Baudelaire am 16.05.2004 um 09:23 Uhr ]
Moin.....
Ab Erstzulassung 24.10.98 MobiloLife (-31.12.2003 noch zusätzliche Leistungen, steht in Deinem Begleitpapieren)
Bis 4 Jahre beim Besuch einer Mercedes-Benz Werkstatt wegen einer Garantie- oder Kulanzreparatur mit mehr als zwei Arbeitsstunden.
Grüsse | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2091
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.05.2004 um 10:49 Uhr  
| Hmm, das gilt aber nicht für Verschleißteile.... und ein Auspuff (nicht Edestahl) ist ein Verschleißteil.
Es kann ja sein, das nach 14 Monaten das Teil schon wieder durchgerostet ist, weil durch extreme Kurzstreckenfahrten ständig Kondenswasser drin stehenbleibt.....
Dirk
--
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S(onne)-L(uft)-K(raftfahrzeug)
Gruß vom slk_driver und HFC-ler ! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.05.2004 um 11:20 Uhr  
|
...............
Es kann ja sein, das nach 14 Monaten das Teil schon wieder durchgerostet ist, weil durch extreme Kurzstreckenfahrten ständig Kondenswasser drin stehenbleibt.....
Dirk
Aber seeeeehr unwahrscheinlich, habe meinen SLK nach 6 Jahren noch mit dem ersten, immer noch einwandfreien Auspuff verkauft. Da sollte die Werkstatt schon kostelos nachbessern.
--
Bernd
Mercedes - was anderes kommt mir nicht in´s Haus! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.05.2004 um 12:53 Uhr  
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MACMC schrieb:
Hi Leute,
habe vor 14 Monaten meinen Auspuff erneuern lassen, da er Geräusche gemacht hat. Nun tauchen die Geräusche wieder auf. Meine Frage, wie lange gibt Mercedes auf die Ersatzteile Garantie?
Gruß
Marc
...falls ich`s richtig verstehe wolltest Du primär das Geräusch beseitigt haben, nicht einen neuen Auspuff , dann richtet sich eigentlich die Gewährleistung auf die Geräushbeseitigung nicht auf den Auspuff an sich und da die Arbeit ja wohl nicht zum Erfolg geführt hat... | Antworten
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