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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage an die Immobilienbesitzer des Forums oder... |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 85
User seit 13.04.2013
| Geschrieben am 20.07.2014 um 22:20 Uhr  
| Hallo zusammen
Es geht doch hier nicht um den Verursacher, sondern darum ob ein Mangel
beim Verkauf der Wohnung vorlag. So wie Peter den Vorfall beschrieben, lag beim Verkauf kein Mangel vor. Nachfolgende Überschwemmungen, verstopfter Abfluß usw., damit hat sich der Neubesitzer an die Verwaltung, und die wiederum an den Verursacher zu wenden.1. Fehler: Solche Vorkommnisse nicht der Hausverwaltung zu melden, um den Schaden und die Schadenshöhe zu erkennen, und um Abhilfe zu schaffen. 2. Auch geringfügige Schäden von einer Fachwerkstatt beheben zu lassen. 3. Bei Immobilienbesitz nie ohne Rechtschutzversicherung. m.f.G Georg | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.07.2014 um 22:25 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
silverstone schrieb:
Ich würde als erstes versuchen mit dem Käufer vernünftig zu reden (soweit möglich), und wenn das nichts bringt, und er durch einen Anwalt versucht den Kauf rückgängig zu machen, einen eigenen Anwalt mit der Wahrung meiner Rechte zu beauftragen.
Natürlich kann man auch schon vorher anwaltlichen Rat einholen um vorab nichts falsch zu machen, aber ich würde erst einmal warten bis wirklich Ansprüche angemeldet werden.
N'Abend,
ich schließe mich Glatze und Rainer 100%ig an. Ist schon lustig, dass hier teilweise ernsthaft empfohlen wird, nur aufgrund eines solchen Drohanrufes Geld für einen Anwalt auszugeben. Aber gut, davon leben sie....
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W176 ///AMG-Line
moin Guido
davon ausgehen, dass es den Beiden auf Grund der Situation (Drohanrufe) nicht gut geht, finde ich anwaltliche Hilfe durchaus angemessen.
Oder man geht auf das gleiche Niveau und pöpelt zurück
Zumindest kann ein Anwalt Druck aus der Sache nehmen und die Beschuldigten können wieder ruhig schlafen...zumindest bis Post der gegnerischen Partei eintrudelt und man dann zumindest seelisch und moralisch bereits darauf eingestellt ist dass was zu erwarten ist.
Werkwürdig, dass es immer noch so viele Ressentiment`s gegenüber Anwälten gibt, bei Zahnschmerzen geht der Patient doch auch nicht zum Hufschmied und läßt nachschauen...
...aber muss ein jeder selbst wissen wie es geht
Gruß...vom Johann
--
DMSB-Lizenz Nat. A
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16798
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 20.07.2014 um 22:54 Uhr  
| N'Abend Johann,
ja schon klar, aber ich geh doch nicht zum Zahnarzt, wenn mir mein Nachbar sagt, dass ich morgen vielleicht Schmerzen haben könnte...
Ich habe auch nichts generell gegen Anwälte, nur bin ich der Meinung, dass man sich zunächst mal selbst Gedanken machen sollte, bevor man dafür Geld ausgibt. Wenn die Sachlage so ist, wie im Eingangsposting beschrieben, würde ich nie und nimmer zum Anwalt rennen.
Man muss ja auch mal hinterfragen, warum der Käufer überhaupt anruft, wenn er doch so sicher ist, dass er mit einem Anliegen durchkommt. Der hat sich über den Wasserschaden geärgert und dann hat's der Verkäufer abbekommen.
Und aus Erfahrung muss ich sagen, dass ich schon mal 126€ für eine völlig sinnlose Beratung (1 Stunde) ausgegeben habe, das wird mir kein zweites Mal passieren.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.07.2014 um 23:23 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
N'Abend Johann,
ja schon klar, aber ich geh doch nicht zum Zahnarzt, wenn mir mein Nachbar sagt, dass ich morgen vielleicht Schmerzen haben könnte...
Ich habe auch nichts generell gegen Anwälte, nur bin ich der Meinung, dass man sich zunächst mal selbst Gedanken machen sollte, bevor man dafür Geld ausgibt. Wenn die Sachlage so ist, wie im Eingangsposting beschrieben, würde ich nie und nimmer zum Anwalt rennen.
Man muss ja auch mal hinterfragen, warum der Käufer überhaupt anruft, wenn er doch so sicher ist, dass er mit einem Anliegen durchkommt. Der hat sich über den Wasserschaden geärgert und dann hat's der Verkäufer abbekommen.
Und aus Erfahrung muss ich sagen, dass ich schon mal 126€ für eine völlig sinnlose Beratung (1 Stunde) ausgegeben habe, das wird mir kein zweites Mal passieren.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W176 ///AMG-Line
moin Guido
jepp und wenn die Backe bereits dick ist und du es nur noch nicht weißt....
aber jetzt komme ich vom Pfad ab
da bin ich mal gespannt, wie dieser Thread weitergeht...
ich für meinen Teil bin in alle Richtungen gut aufgestellt und was soll ich sagen,
es klappt.
Im übrigen habe ich kürzlich am Amtsgericht und in der Berufung Landgericht verloren...kostete fast nix, ich habe es aber probiert..
Gruß...vom Johann
--
DMSB-Lizenz Nat. A
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 21.07.2014 um 07:37 Uhr  
| Hallo zusammen,
wie heißt es so schön:
"Vor Gericht und auf hoher See begibt man sich in Gottes Hand"
In der Tat gibt es bei Gericht das ein oder andere Urteil, das der normale Bürger kaum, oder überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Wenn der momentane Eigentümer ernsthaft die Rückabwicklung des Kaufes fordern sollte, dann würde mich in diesem Fall die Begründung seines Anwaltes hierzu interessieren. Das Verschweigen eines schusseligen Nachbarn kann es ja wohl nicht sein, denn damit begäbe er sich lediglich auf eine Pfütze (siehe Zitat oben).
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, Jet-Streaming-Performance-Flaps (mehr brauche ich nicht) | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3208
User seit 24.07.2000
| Geschrieben am 21.07.2014 um 08:27 Uhr  
| Dummer oder nachlässiger Nachbar, kann kein Mangel einer Wohnung sein. Der Nachbar als solches. ist sowieso immer das größte Risiko bei der Freude an einer Immobilie.
Ich bin auch Mitglied im Haus und Grundbesitzerverein in Köln. Das kostet 90 EUR im Jahr und man hat jederzeit die Möglichkeit mit sehr qualifizierten Fach-Anwäten zu sprechen, entweder als Kurzberatung am Telefon oder auch persönlich, wenn es länger dauert. Die übernehmen auch gegen eine kleine Schreibgebühr den Schriftverkehr. Lediglich die Vertretung vor Gericht geht dann nicht mehr über den Verein.
Der Käufer deiner Wohnung scheint überhaupt noch nicht die Standfestigkeit zu besitzen, die man beim Besitz einer Immobilie benötigt. Da ist immer irgendwas. Mal bröckelt es hier, mal ist dort ein Heizkörper kaputt, oder eine Rohrverbindung leckt an ungünstiger Stelle, obwohl das Rohr erst 5 Jahre alt ist...usw.
Ich würde diesem Umstand deinem Käufer mal souverän mit dem Hühnerkläuchen unter die Nase reiben, damit der Vollkaskoknabe wieder auf den Boden zurück findet!
Gruß Helmut | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 435
User seit 06.12.2007
| Geschrieben am 21.07.2014 um 11:48 Uhr  
| Hallo Peter,
ei. ei, ei, wenn man hier so die diversen Meinungen liest, bekommt man ja den Eindruck, dass die Rechtsfindung irgendwie so ein basisdemokratischer Abstimmungsprozess ist. Das ist ein sehr komplexer Sachverhalt, daher nur kurz zur groben Orientierung:
Du hast es schon richtig geschrieben. Die Frage ist zunächst, ob hier überhaupt ein Mangel an der Wohnung vorliegt. Mag sein, dass es ein Abdichtungsmangel ist, mag aber auch sein, dass es einfach "bauartbedingt" ist, etc. Einen solchen Mangel muss der Käufer erstmal nachweisen, dabei auch, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Wohnung vorlag.
Einen Fehler Deines Nachbarn kann man Dir nicht so einfach vorwerfen. Wenn das Ganze öfter mal passiert wäre, ok, dann würde der Problemnachbar evtl. auch zu einem "Mangel" an der Wohnung, aber das einmalige Auftreten gibt das m.E. nicht her.
Ist der Mangel nachgewiesen, muss der Käufer nachweisen, dass Du den Mangel kanntest - wohlgemerkt als Mangel erkannt, nicht einfach nur "da war irgendwas". Dann, wenn es tatsächlich ein Mangel an der Wohnung ist und Du diesen Mangel als Mangel kanntest, ist die Frage, ob Du den Käufer darüber aufklären musstest. Ich tendiere zwar spontan zu einem "ja", aber auch das ist zu klären.
Wenn Du den Käufer hättest aufklären müssen und dies nachweislich nicht getan hast, müsste der Käufer Dir die Arglist nachweisen. Spontan tendiere ich dazu, dass ihm dies nicht gelingen wird. Daher, nur so pi mal Daumen, dürfte die Idee mit der Rückabwicklung nicht klappen.
Unabhängig davon, wenn es tatsächlich ein Mangel an der Wohnung ist, der bereits bei der Übergabe der Wohnung vorlag, kann der Käufer auf die Herstellung eines mängelfreien Zustands einfordern, sofern der Käufer die Wohnung ohne einen solchen Mangel erwarten durfte. Was das für Deinen Fall bedeutet, kann man per Ferndiagnose nicht sagen. Falls es da tatsächlich einen Anspruch gegen Dich gibt, würde man wohl auf dem Verhandlungsweg zu einer Lösung kommen, denn mit einem Gerichtsverfahren wird es für beide Seiten vermutlich teurer.
Also, mal eben so geschwind eine Rückabwicklung, nein, das gibt Deine Erzählung nicht her. Einen evtl. Mangelbeseitigungsabspruch unter den genannten Voraussetzungen will ich nicht ausschließen.
M.E. ist ein Anwalt derzeit noch nicht nötig, aber es kann eine Beruhigung sein und man kann jemand anderem das Briefeschreiben überlassen.
Gruß
Ralf
--
SLK 32 AMG, BJ 2001 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 109
User seit 12.02.2007
| Geschrieben am 21.07.2014 um 17:18 Uhr  
| Hallo zusammen,
besten Dank für eure Tipps und Einschätzungen. Ich denke ich werde, so wie es mir die meisten hier und in einem anderen Forum Raten, zuerst einmal abwarten ob ein Scheiben vom Gegnerischen Anwalt kommt. Und dann selbst eine Anwalt einschalten. Eine Rechtschutz Versicherung haben wir.
Sollte die Story weitergehen werde ich mich wieder melden.
Gruß
Peter
--
Bankräuber sind Dilettanten! Richtige Gangster gründen eine Bank!!! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 147
User seit 06.04.2014
| Geschrieben am 21.07.2014 um 20:12 Uhr  
| Habe vor zwei Jahren mein Haus verkauft. 2 Monate später rief er der neue Besitzer an, weil das Abflussrohr von der Toilette verstopft war und eine Firma beauftragt werden musste.
Da er wirklich sehr unfreundlich und nur am fordern war, war meine Aussage lediglich:als ich das Haus verkauft habe, war alles i.O. , wenn Sie es schaffen in 2 Monaten den Abfluss zu verstopfen, würde ich damit zum Arzt gehen
Bei einem Anwaltsschreiben, würde ich ebenfalls schreiben, dass bei Verkauf alles i.O. war,. Beim 2. Brief zum Anwalt gehen.
Und wie sagt man so schön: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge.
In diesem Sinne,. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3208
User seit 24.07.2000
| Geschrieben am 21.07.2014 um 21:47 Uhr  
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JimMorrison schrieb:
Habe vor zwei Jahren mein Haus verkauft. 2 Monate später rief er der neue Besitzer an, weil das Abflussrohr von der Toilette verstopft war und eine Firma beauftragt werden musste.
Da ist wohl die Stimmigkeit und das harmonische Gleichgewicht von Papier, Wasser und Sonstnochwas ins Wanken geraten.
Ich hätte dem Mann einen Baubiologen oder noch besser eine Esoterikerin empfohlen...
Spaß beiseite, solche Typen agieren nach dem Immobilienkauf finanziell weit unterhalb der Grasnarbe. Das ist der Grund, warum sie heulen und Kravall machen. Die Erkenntnis ist nicht neu und drückt sich in dem Sprichwort aus "Hunde die bellen, beißen nicht".
Das Schlimmste was man von denen erwarten darf ist, dass sie einem triumphierend mit ihrer Rechtsschutzversicherung drohen und hoffen, dass man dann vor Schreck erstarrt. Anschließend schrumpfen die dann schnell auf ihre natürliche Größe zurück.
Gruß Helmut
| Antworten
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