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| Geschrieben am 09.04.2014 um 21:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 09.04.2014 um 22:03 Uhr ]
Hallo,
ja die Antwort ist nicht gerade nett geschrieben. Allerdings sehen wir auch nicht was in dem Schreiben an Piecha stand und wie da formuliert wurde.
Entscheidend ist ob ein WIRKSAMER Widerruf zustande gekommen ist oder nicht. Wenn ja gelten die gesetzlichen Regelungen, d.h. der Käufer muss so gestellt werden als wenn der Kauf nicht getätigt wurde.
Wenn nein, kann Piecha in den AGB sicherlich "Widereinlagerungsgebühren" oder Ähnliches vereinbaren, was dann auch gilt.
Also ist die entscheidende Frage an den TE, wurde Frist und Form des Widerrufs eingehalten?
Gruß
Thomas
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| Geschrieben am 09.04.2014 um 22:03 Uhr  
| Kein Problem, das war meine Mail:
Guten Tag,
haben Sie es nicht nötig auf Kundenanfragen bzw. Beschwerden zu antworten??? Meine Frau hat Ihnen eine Mail zugesandt, in dem sie Ihnen mitgeteilt hat, das Sie mit der Wiedereinlagerungsgebühr und den Eigenanteil der Portokosten für die RücksendungNICHT einverstanden ist. Weiterhin lag der Rücksendung ein bleichlautendes Schreiben bei. Von Ihnen kam weder eine Antwort oder Stellungnahme dazu. Einfach ignorieren. So etwas ist entweder ignorant oder/und Kundenfeindlich.
Nach einigen Recherchen und Rückfragen teile ich Ihnen mit, dass ich mit dem Abzug der Kosten nicht einverstanden bin. Sie können nicht einfach ihre AGB’s an den gesetzlichen Vorgaben vorbei zu ihren Gunsten ändern. Beim Onlinekauf gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach §355 BGB. Dies bedeutet komplette Erstattung des Warenpreises und Rückerstattung der Portokosten für die Rücksendung.
Ich habe diesen Sachverhalt in diversen Automobilforen gepostet und dort war die Überraschung groß, wie sich die Fa. Piecha gegenüber Kunden verhält, die ein normales Teil aus dem Sortiment, also keine Sonderanfertigung, bestellen und dieses unversehrt und ohne Mangel ordnungsgemäß zurücksenden. Die sog. Wiedereinlagerungsgebühr empfanden alle als eine Frechheit gegenüber dem Kunden. Sie können sich vorstellen, dass dies nicht unbedingt die beste Werbung für ihr Unternehmen ist, um es mal gelinde auszudrücken.
Ich erwarte von Ihnen eine schriftliche Stellungnahme/Antwort auf welcher allgemein gültigen Rechtsgrundlage (Stichwort: Onlinekauf im Internet) nicht selbst „gestrickte“ AGB’s, die vor keinem deutschen Gericht standhalten würden, sie den Abzug der o.g. Kosten stützen.
Sollte ich wider Erwarten innerhalb 10 Tagen erneut keinerlei Reaktion auf diese Mail erhalten (wovon ich bei ihrem Unternehmen mal wieder ausgehe), werde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und mein Recht mit dessen Unterstützung zu bekommen. Auch wenn der Streitwert eher gering ist, geht es mir ums Prinzip, wie manche Händler versuchen immer und immer wieder Kosten auf Lasten der Kunden abzuwälzen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Berresheim
PS: Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass ich es mir vorbehalten den hier in Rede stehenden Sachverhalt diversen Automobilzeitungen (Auto Bild, Auto Zeitung usw.) zugänglich zu machen. | Antworten
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| Geschrieben am 09.04.2014 um 22:06 Uhr  
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Ich habe es schon weiter oben geschrieben: in so einem Fall von Rücksendung aufgrund von Nichtgefallen übernehme ich i.d.R. kulanterweise die Rücksendekosten und verzichte auf eine Erstattung.
Gruß
Guido
Hallo Guido,
warum sollte ich das tun? Meist handelt es sich ja um teurere Artikel und ich trage ja meist schon die Versandkosten zu mir. Ich bestelle ja, damit ich mir das genau anschauen kann, wie in einem Geschäft. Dafür gibt es ja die Urteile. Die Kosten für das Rückporto über Waren von 40€ sind ja bei den Preisen schon mit einkalkuliert. Sonst bräuchte man ja keinen Online-Versandhandel . Noch .
Herzliche Grüße
Moni
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| Geschrieben am 09.04.2014 um 22:10 Uhr  
| Hallo Peter,
besonders freundlich finde ich dein Anschreiben jetzt nicht gerade. Da spielen m.E. zu viele Emotionen rein, und die Drohung hätte zu diesem Zeitpunkt nun wirklich nicht sein müssen.
Aber wie auch immer - an der Rechtslage ändert das alles nichts. Er muss zahlen.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 09.04.2014 um 22:13 Uhr  
| Also richtig freundlich waren die beiden Anschreiben und die waren noch unter dem Namen meiner Frau geschrieben. Aber wenn man daruf nicht reagiert werde ich auch ein wenig ungehalten. Aber Drohungen sehe ich da jetzt nicht. Und komischerweise habe ich auf dieses Schreiben nach 5 Min eine Antwort bekommen. Vorher kam NIX.
Und ein freches Schreiben sieht noch anders aus. Aber immer an den Fakten entlang. | Antworten
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| Geschrieben am 09.04.2014 um 22:15 Uhr  
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fritzi 280 schrieb:
warum sollte ich das tun? Meist handelt es sich ja um teurere Artikel und ich trage ja meist schon die Versandkosten zu mir. Ich bestelle ja, damit ich mir das genau anschauen kann, wie in einem Geschäft. Dafür gibt es ja die Urteile. Die Kosten für das Rückporto über Waren von 40€ sind ja bei den Preisen schon mit einkalkuliert.
Hallo Moni,
ich habe mich jetzt gedanklich in der 100€-Kategorie bewegt, da macht das sicher schon etwas aus, wenn der Händler Hin- und Rückversand zahlen muss. Bei 1.000€ sieht die Sache anders aus.
Letztlich kann die ständige Rückggeberei aber auch einen Versandhandel kaputt machen. Es wird sicher seinen Grund haben, dass ab Juni nachgebessert wird. Ich wollte auch niemanden belehren, sondern habe nur davon gesprochen wie ich die Sache handhabe, wenn ich mir es mal anders überlege und etwas zurück schicke.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 09.04.2014 um 22:19 Uhr  
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pberry schrieb:
Aber Drohungen sehe ich da jetzt nicht.
Ich lese das anders: "wenn ich mein Geld nicht bekomme, steht die Story bald in einer Autozeitschrift".
Solange ich versuche etwas durchzusetzen und Hoffnung habe, dass es noch klappt, verkneife ich mir solche Äußerungen. Aus meiner Erfahrung machen kurze Schreiben mit klaren Fristangaben und die konkrete Androhung des nächsten Schrittes (hier: Mahnbescheid) mehr Eindruck.
Gruß
Guido
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