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Klatsch und Tratsch » » Thema: Online Kauf bei Piecha - Rückgabe ACHTUNG Eigenanteil auf jeden Fall zahlen |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 01.04.2014 um 20:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 01.04.2014 um 20:36 Uhr ]
Hi Moni,
sorry, habsch nicht beachtet.
Habe derzeit so viele Diskussionen mit Kunden, die zum Stichtag die neue Rücksende-Portoklausel in deren AGB haben möchten, dass ich nicht mehr weiss, wo mir der Kopf steht.
Wird wohl eine harte und arbeitsreiche Nacht, die zum 13.06.14
Wobei die allesamt nicht annähernd die Anzahl an Rücksendungen haben, dass es einen auch nur geringst spürbaren Einfluss auf die Bilanz hat.
Aber Hauptsache, eine Maak gespart , egal wieviele potentielle Kunden dies durch Abschreckung kosten wird
EDIT: Die Neuregelungen im Detail:
http://tinyurl.com/q2yawba
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 189
User seit 25.11.2012
| Geschrieben am 05.04.2014 um 13:10 Uhr  
| Aktueller Stand mit der Fa. Piecha
So haben Piecha eine Mail geschrieben, dass wir mit der Einhaltung der Wiedereinlagerungsgebühr nicht einverstanden sind usw. Antwort natürlich keine. Welch eine Ignoranz.
Heute bekam meine Frau eine Mail, das die Finnen eingegangen sind und aus KULANZ nur 14 € Wiedereinlagerungsgebühr einbehalten wird. Ha Ha. Sind die bekloppt. Kein weiterer Kommentar zu unserer Mail und zu dem gleichlautenden Schreiben, welches wir der Rücksendung beigelegt haben. So was nennt man dann wohl eher nicht Kundenbetreuung.
Wollte eigentlich kein großes Aufheben machen und hatte auf Einsicht der Fa. Piecha gehofft, aber nix. Na gut, dann werde ich jetzt weitermachen und zur Not auch für die 14 € einen RA einschalten. Die haben se doch wohl nicht alle.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 05.04.2014 um 17:50 Uhr  
| Hi,
nun mal gaaaanz ruhig.
Die Wiedereinlagerungsgebühr scheint mir rechtlich OK zu sein (ob moralisch sei dahingestellt).
Dir wurden sogar noch ein paar Euronen von dieser erlassen.
Wegen was willst da vorgehen? Dass Du die AGB nicht gelesen hast?
Bei den Portokosten wäre es was anderes - diese hat bei diesem Warenwert der Verkäufer zu erstatten. Zu diesen kann man aber noch nichts sagen, solange die Rückzahlung von Piecha noch nicht auf Euerem Konto eingegangen ist.
Doch hierbei denke ich, wird Piecha sich korrekt verhalten und diese auch erstatten.
Bringt man die Portokosten für Hin- und Rücksendung in Abzug von den Euro 14.--, hat Piecha wohl trotzdem draufgezahlt.
Daher mein Tip: Ganz locker bleiben und die Euro 14.-- als Erfahrung verbuchen
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 493
User seit 13.03.2005
| Geschrieben am 06.04.2014 um 09:12 Uhr  
|
pberry schrieb:
Aktueller Stand mit der Fa. Piecha
So haben Piecha eine Mail geschrieben, dass wir mit der Einhaltung der Wiedereinlagerungsgebühr nicht einverstanden sind usw. Antwort natürlich keine. Welch eine Ignoranz.
Heute bekam meine Frau eine Mail, das die Finnen eingegangen sind und aus KULANZ nur 14 € Wiedereinlagerungsgebühr einbehalten wird. Ha Ha. Sind die bekloppt. Kein weiterer Kommentar zu unserer Mail und zu dem gleichlautenden Schreiben, welches wir der Rücksendung beigelegt haben. So was nennt man dann wohl eher nicht Kundenbetreuung.
Wollte eigentlich kein großes Aufheben machen und hatte auf Einsicht der Fa. Piecha gehofft, aber nix. Na gut, dann werde ich jetzt weitermachen und zur Not auch für die 14 € einen RA einschalten. Die haben se doch wohl nicht alle.
Piecha - ein Online-Laden demontiert sich selbst...
Ich drücke dir die Daumen, solche Rechtsignoranten gehören abgestraft.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 310
User seit 18.07.2007
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 06.04.2014 um 14:57 Uhr  
| Hi
Ich sehe es so wie Hubert. Wenn du die Versandkosten zurück bekommst, würde ich Ruhe geben. Zumal du die Teile nicht wegen eines Defektes, sondern nur aufgrund des persönlichen Nichtgefallens zurück gesendet hast.
Solange in Sachen "Wiedereinlagerungsgebühr" keine Rechtssicherheit durch Urteile herrscht, sind die Dummen immer beide Seiten.
Der Kunde der damit nicht rechnet (wer liest schon AGBs?) bzw. bei kostenloser Rückgabe durch höher kalkulierte Preise drauf bezahlt.
Der Unternehmer der durch wütende Kunden einen Ruf zu verlieren hat oder die Kosten schluckt und früher oder später insolvent geht.
In jedem Falle sollte man anstatt der "Geiz-ist-geil"-Mentalität zu folgen wieder mal den Verstand einschalten und beide Seiten betrachten.
Zusatz: Das Ganze gilt allgemein für den Onlinhandel und nicht nur speziell für die Fa. Piecha. Ich hatte das letzte Mal mit der Fa. im Jahr 2009 zu tun und war damals zufrieden. Was sich in den letzten Jahren verändert hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Aus dem Grunde werde ich mich auch nicht an einer Diskussion über die Geschäftspraktiken der Firma beteiligen.
--
Grüße Ralph
"Auch Autos haben Gefühle"
Bereits 53 Flaschen Bier täglich decken den Kalziumbedarf eines erwachsenen Menschen. Gesunde Ernährung kann so einfach sein. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16794
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 08.04.2014 um 20:32 Uhr  
|
MyFirstSLK schrieb:
Die Wiedereinlagerungsgebühr scheint mir rechtlich OK zu sein (ob moralisch sei dahingestellt).
N'Abend,
ich wüsste gerne von Hubert oder Ralph durch welches Gesetz eine (beliebige) Wiedereinlagerungsgebühr in irgendwelchen AGB über das m.E. eindeutige Widerrufsrecht gestellt wird.
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 09.04.2014 um 17:19 Uhr  
| Hi Guido,
hier stellt sich doch m.E. gar nicht die Frage, ob die Wiedereinlagerungsgebühr über das Widerrufsrecht (Widerrufsrecht gibt es bei Piecha ohnehin nicht, Piecha bietet "Rückgaberecht", also zuerst Ware zurück, dann Geld zurück) gestellt wird.
Denn das Rückgaberecht wird m.E. durch die verlangte Gebühr in keinster Weise beschnitten und von der Widereinlagerungsgebühr nicht tangiert.
Die Wiedereinlagerungsgebühr ist m.E. unbedingt im Anschluss an eine ausgeführte Rückgabe zu sehen und nicht damit vermischt.
--
Beste Grüsse
Hubert
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16794
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.04.2014 um 18:08 Uhr  
|
MyFirstSLK schrieb:
hier stellt sich doch m.E. gar nicht die Frage, ob die Wiedereinlagerungsgebühr über das Widerrufsrecht (Widerrufsrecht gibt es bei Piecha ohnehin nicht, Piecha bietet "Rückgaberecht", also zuerst Ware zurück, dann Geld zurück) gestellt wird.
Hallo Hubert,
wir sind uns doch vermutlich einig, dass die Piecha AGB ungültig sind. Daher dürfte automatisch das gesetzliche Widerrufsrecht nach §355 BGB gelten und nicht das in den (ungültigen) AGB aufgeführte Rückgaberecht. Und daraus ergibt sich dann, dass die Wiedereinlagerungsgebühr nicht rechtens ist. So sehe ich die Sache jedenfalls, und so würde ich auch vorgehen.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.04.2014 um 20:37 Uhr  
| Jetzt muss ich mich doch mal einmischen.
Wie kann man denn auf die Idee kommen, dass eine Wiedereinlagerungsgebühr rechtens ist oder dass man bei einem Widerruf Hin- oder Rücksendekosten (bei einem Warenwert über 40 Euro) tragen muss. Das ist doch alles Nonsens. Ich würde sogar wegen 5 Euro gegen Piecha vorgehen.
Im Fall von pberry gilt - ich unterstelle jetzt mal, dass die Finnen nicht extra für ihn lackiert wurden - das ganz normale Widerrufsrecht. Wiedereinlagerungsgebühren (alleine die Formulierung ist ja schon hanebüchen) können verlangt werden, wenn die Ware aus Kulanz zurückgenommen wird, also nicht vom Widerrufsrecht gedeckt ist, z.B. für speziell auf die Bedürfnisse des Kunden hergestellte Waren.
Wir haben hier im Forum das gleiche Problem mit einem Kunden von Cullmann-Media (Pedalbox). Da hat sich Cullmann-Media bis jetzt noch nicht dazu geäußert.
Gruß
Michael
--
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