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Klatsch und Tratsch » » Thema: Uli Hoeneß |
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 13.03.2014 um 11:29 Uhr  
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MyFirstSLK schrieb:
Hi Ihr
Warum wird eigentlich mit Prozentzahlen argumentiert, wenn es darum geht wer wieviel Steuern zahlt. Wenn 50% der Bürger 95% der ESK bezahlen, wem hilft diese Rechnung? Relevant ist m.E. nur, was diesen 50% übrigbleibt und wieviel den restlichen 50% - Beide Hälften müssen vom Rest leben können.
--
Beste Grüsse
Hubert
Servus Hubert
Die Rechenschieberei habe ich nur reingebracht da du behauptet hast das der kleine Mann die ganze Last trägt. Wie aber von mir auch erwähnt, brauchen beide Seiten einander.
Und in einem gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Der kleine Mann kann sich mit dem verbleibenden Rest weniger leisten und muss mehr auf sein Geld schauen als der Großverdiener. Aber eins sollte man nicht machen. Den Großverdiener, hier Unternehmer, mit immer höheren Steuern und Neiddebatten aus dem Land vertreiben. Die wegfallenden Steuereinnahmen sind dann sicher nicht mehr das Schlimmste. Die Angestellten des scheidenden Unternehmens sitzen dann auf der Straße.
--
Grüße Ralph
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| Geschrieben am 13.03.2014 um 14:17 Uhr  
| Hubert um von den Prozentzahlen weg zu kommen stellt sich ganz einfach die Frage warum die Einkommenschere immer weiter auseinander klafft? Warum wohl die Millionäre in diesem Land immer mehr werden während der mittlere Bereich immer weniger wird? Und die Politik nichts aber auch garnichts gegen diese Entwicklung unternimmt.
--
Grüße
Heinz
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| Geschrieben am 13.03.2014 um 15:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 13.03.2014 um 15:12 Uhr ]
Schon interessant was man da so liest:
Engel sagte in seinem Plädoyer, Hoeneß habe sich in den Jahren vor seiner Selbstanzeige nicht von den auftauchenden Steuer-CDs oder prominenten anderen Fällen aufschrecken lassen. Auch als bereits im Frühjahr 2012 das Scheitern des für seine Rückkehr in die Legalität nötigenDeutsch-Schweizer Steuerabkommensabsehbar gewesen sei, habe er nichts unternommen. Erst als ihm im Januar 2013 Recherchen des „Stern“ zu seinem Schweizer Konto bekannt geworden seien, habe er sich zur Selbstanzeige entschlossen. Hoeneß sei zudem nach den Worten seines Steuerberaters am 15. Januar 2013 „mehr als nachdenklich“ aus einem Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gekommen, hieß es in einem Dokument, das der Staatsanwalt verlesen ließ. Für die binnen kürzester Zeit erstellte Selbstanzeige sei es aber nicht möglich gewesen, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen. Die Selbstanzeige sei gescheitert, „weil der Angeklagte in einer Nacht aus Angst vor Entdeckung einen Schnellschuss wagte“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung hielt die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe „in der Oktave für völlig verfehlt“. Auch die Anklagebehörde habe festgehalten, „dass ohne die Selbstanzeige die Ermittlungen der Behörden ergebnislos verlaufen wären“, sagte Feigen. Der Verteidiger hob bei der Bewertung der Straftaten auch auf die Lebensleistung von Hoeneß ab. Er habe sich abgesehen von der Steuertat „mustergültig“ in seinem Leben verhalten. Zudem habe Hoeneß „stets ein Herz für andere gezeigt“. Dabei gehe es auch um viele kleine Spenden. „Er hat stets dort geholfen, wo Not am Mann war“ - und dies auch in den Jahren, in denen er mit seinen Zockereien hohe Verluste gemacht habe. Feigen erwähnte auch, wie Hoeneß dem alkoholkranken Rekord-Nationalstürmer Gerd Müller half.
Das klingt nicht wirklich nach einem reuigen Steuersünder! Und was wollte Herr Hoeneß wohl mit Frau Merkel besprechen? Er wollte doch sicher nicht seinen Promistatus ausnutzen oder
So so er habe sich sonst mustergültig verhalten? Hm, ist jemand der Geld verzockt mustergültig?
Tja, wenn unsereins angeklagt wird und unser Anwalt erzählt wie viel gutes wir doch tun, und wie hilfsbereit wir sind zählt das wohl vermutlich genau so wenig.
Aber seine Anwälte haben ja nun 1 Woche Zeit Widerspruch einzulegen …
Kaum fertig geschrieben:
14:49 Uhr Uli Hoeneß kündigt an, in Revision zu gehen. Der Anwalt will Rechtsmittel gegen das Urteil im Steuerprozess einlegen. „Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen“, sagte Hanns Feigen.
Na und es kommt noch eine kleine Million dazu … statt 27,2 werden es wohl 28,5 da noch der Solidaritätszuschlag einberechnet werden müsse. Na bei der Summe macht das auch nichts mehr aus
--
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| Geschrieben am 13.03.2014 um 16:01 Uhr  
| Für mich ist es genau so ausgegangen wie erwartet und wie ich es auch als angemessen empfinde:
- die Selbstanzeige ist ungültig
- es handelt sich um eine besonders schwere Steuerhinterziehung
- Milderungsgründe haben zu einer Reduzierung deutlich unterhalb der Höchststrafe geführt
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 13.03.2014 um 16:15 Uhr  
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SLK172 schrieb:
...
- es handelt sich um eine besonders schwere Steuerhinterziehung
...
Hi,
hier das Zitat aus der Begründung:
"Es handele sich bei den Vergehen des Präsidenten des FC Bayern München nicht um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Allerdings sei Steuerhinterziehung ein Vorsatzdelikt, betonte Heindl."
sG, Andy
--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
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http://www.huk.de/vm/andreas.krimm | Antworten
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| Geschrieben am 13.03.2014 um 18:36 Uhr  
| Das Urteil ist imho soweit angemessen.
Ich bin der Ansicht, hier sollte man weiter blicken. Es handelt sich hierbei unstreitig um einen Straftatbestand, soweit bin ich einverstanden. Hätte das Land / der Staat / die Allgemeinheit nicht mehr davon, wenn beispielsweise eine Strafe in Höhe der doppelten Steuerschuld verhängt würde, oder das 3,5 fache seines Jahreseinkommens (vor Steuer). Die frei gewordenen Mittel könnten für Bildung und/oder Sozialeinrichtungen genutzt werden. Ob der da nun 3,5 Jahre im Knast sitzt oder nicht ist mir rel. egal.
Bei Zollvergehen ist es ähnlich, die Strafe beträgt mind. das Doppelte des fälligen Zolls.
--
Beste Grüße
............................................................
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