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User seit 01.12.2013
| Geschrieben am 08.02.2014 um 19:54 Uhr  
| Also....
1. die Corvette durfte ich in Limburg zulassen, weil ich seinerzeit dort einen Wohnsitz hatte bzw. dort mit meinem Freund gewohnt habe...
2. der Personalausweis muss im Original zur Zulassung vorliegen...
3. habe ich überhaupt kein Problem damit, meine EC-Karte vorzulegen, das habe ich auch in meinem Beitrag geschrieben, mir geht es um die Zulassung durch entsprechende Fremde wie Zulassungsdienste etc.
und
4.die EC-Karte muss ebenfalls im Original vorliegen... egal, wer zulässt, also auch die Zulassungsdienste...
so zumindest die Aussage des Beamten am Info-Schalter.
Ob und wie sich diese - neue - Regelung vielleicht vereinfachen lässt durch entsprechende Kopie der EC-Karte oder was auch immer, wage ich zu hoffen...
Aber gestern war es so, dass die Zulassungsdienste alle wieder weg geschickt wurden, um die EC-Karten ihrer Kunden zu besorgen
Ich finde, durch die Vorlage des Original-Personalausweises mit entsprechend ausgefüllter Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer dürfte die Legitimation des Kunden erledigt sein.
Wenn dann die Kfz-Steuer aufgrund falscher Daten nicht eingezogen werden kann, geht das gleiche los, wie wenn jemand z. B. seine Steuererklärung nicht macht .... die Steuerbeamten kennen anhand des Perso-Ausweises die Adresse und können pfänden, Fahrzeug still legen oder sonstiges...
Es muss ja auch nicht jeder meiner Meinung sein
Liebe Grüße,
Manuela
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| Geschrieben am 08.02.2014 um 21:07 Uhr  
| Hallo allerseits,
na, das ist ja toll !! Wenn das in der ganzen Republik Schule macht, dann ist mein Nasi das letzte Auto, das ich zugelassen bekam... Ich hab nämlich gar keine EC-Karte ! Habe vor Jahren mal großen Ärger mit so nem Plastikteil gehabt und seit dem kommt mir sowas nicht mehr ins Haus. Besitze nur eine Servicekarte meiner Bank und ob die anerkannt wird...? Bleibt abzuwarten.
Gruß Mario | Antworten
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| Geschrieben am 09.02.2014 um 00:54 Uhr  
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Black Beauty 888 schrieb:
Olaf M schrieb:
Moin Manuela,
naja, dann zeigt man die EC-Karte halt einmal vor - was solls!
Klar: nur wenn das Fahrzeug ein Zulassungsdienst für Dich zulässt?
Moin!
Lasse ich ja nicht, ergo ist mir das immer noch egal!
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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| Geschrieben am 09.02.2014 um 17:20 Uhr  
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Artur schrieb:
Jetzt bekomme ich wie in der Vergangenheit jedes mal rechtzeitig die Zahlungsaufforderung per Post.
Moin,
das kann ich nicht glauben. Das Finanzamt (jetzt Zoll) schickt einmalig einen Steuerbescheid nach der Zulassung, der bis zu einer Änderung gilt. Zu den Jahresfälligkeiten gibt's keine Auffordeung o.Ä. Die kommt nur als Mahnung, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Fälligkeit das Geld überwiesen wurde.
Genau das ist mit vor 'n paar Jahren passiert, Mahngebühr betrug 1,50 DM. Am selben Tag habe ich natürlich ohne Mahngebühr überwiesen. Aber das Finanzamt vergißt nichts. Die 1,50 DM tauchten bei der nächsten Einkommenssteuererklärung wieder auf.
--
Semper fidelis
Viele Grüße von Volker | Antworten
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| Geschrieben am 10.02.2014 um 12:16 Uhr  
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Olaf M schrieb:
Lasse ich ja nicht, ergo ist mir das immer noch egal!
Hallo Olaf,
Für ein Forum finde ich das ehrlich gesagt, nicht die tolle Einstellung "Betrifft mich nicht = Interessiert mich nicht"
Wehret den Anfängen, eine ähnliche, Dich betreffende Regulierung/Einschränkung kann schneller bei Dir sein als Du denkst und ich könnte mir gut vorstellen, dass Du dann auch für Unterstützung dankbar wärst
Viele Grüsse aus dem Süden
Andreas | Antworten
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