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Klatsch und Tratsch » » Thema: Bezug auf "Bildrechte und Posten von Bildmaterial bei mbslk.de"
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   lennon



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 Geschrieben am 08.02.2013 um 06:43 Uhr   


SLK172 schrieb:

Stellt dieser Artikel nun eine Erweiterung der Netiquette dar, und werde ich evtl. rausgeworfen, wenn ich Links zu Bildern poste, an denen ich nicht die Urheberrechte besitze?

Da würde ich gerne eine klare Antwort hören.

Gruß

Guido



Hi Guido,

den aktuellen offiziellen Stand findest Du weiterhin hier:

http://www.mbslk.de/modules.php?name=News&file=article&sid=271

sG, Andy


--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
--
http://www.huk.de/vm/andreas.krimm

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   SLK172

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 Geschrieben am 08.02.2013 um 09:31 Uhr   
Guten Morgen Andy,

danke.

Da wir nun sicher alle "wachgerüttelt" sind, versuche ich mal einen konstruktiven Vorschlag zu machen:

Der Artikel wird herausgenommen, die Emotionen werden entfernt, zum Rest der Regelungen und Verbote stimmen sich alle Beteiligten erst mal in Ruhe ab, ggf. mit Anwalt, wenn ihr meint, dass das erforerlich ist, und dann wird das das Ding noch mal eingestellt. Oder noch besser: die Netiquette wird entsprechend ergänzt, falls die bisherige Regelung nicht ausreichend sollte.

Gruß

Guido

--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 08.02.2013 um 11:26 Uhr   


TealC schrieb:

...
Einfacher ist Du postet mal alles als LINK !!!

...



Nach diesem "Tip" werde ich zukünftig sicher nichts mehr zu rechtliche Fragen posten, das tue ich mir nicht an.

--
----------------------------------------------
Grüße aus Henrichenburg/Ruhrpott/NRW

Jörg

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   Gerd122

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 Geschrieben am 08.02.2013 um 12:22 Uhr   
HI zusammen,

ist ja eine wilde Diskussion hier. Ich verstehe aber aber die Sorgen von Sven und Co..

Er kann ja nichts dazu, das es leider solche unnützen Gesetze wie Urheberrecht etc. überhaupt noch gibt, und leider kann ich es auch nicht abschaffen.

Denn in Wirklichkeit brechen wir alle zu jeder Zeit das "Urheberrecht". Wir benutzen z.B. Buchstaben oder Schriftzeichen, welche sich irgendwann mal irgendein anderer ausgedacht hat.

Auch die ganzen Fotografen benutzen häufig Motive, welche vorher jemand anderes, und sei es die Natur (meist unter Zuhilfenahme der Menschheit), geschaffen hat.
Gutes Beispiel war eben das Beispiel mit dem Kölner Dom, wenn ich dort runterfotografiere und als Motiv die Pflastersteine habe, dann dürfte der Fotograf das meiner Meinung genauso wenig, da er ja weder die Pflaster dort verlegt hat, noch diese hergestellt oder gar das Rohmaterial vorher selbst geschlagen hat. Aber das Foto davon soll sein "Eigentum" sein. Ist doch lachhaft, oder?

Genauso verhällt es sich bei Musik. Musiker benutzen Noten, Töne und Sprache, welche andere vor denen auch schon genutzt haben.

nunja, das Thema ist sehr ziespältig und die aktuelle Gesetzeslage ist nun mal so wie sie ist - also müssen wir damit leben. Fertig.

Gruß

Gerhard

--
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   MyFirstSLK

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Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
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 Geschrieben am 08.02.2013 um 12:49 Uhr   
Hi Ihr,

ich photographiere zwar auch, aber eher hobbymässig und ohne Gewinnerzielungsabsicht, so man die eigene Freude an den Bildern als "Gewinn" ausklammert.

Aber als Webseitenbetreiber habe auch ich schon fast mal Lehrgeld bezahlen müssen, da ich Zweizeiler aus Presseberichten natürlich unter Quellangabe auf meinen Webseiten publiziert habe, um einen bestimmten Sachverhalt zu demonstrieren bzw. die massive Dauerhaftigkeit und Ausdehnung eines Vorgangs zu belegen.
Bis ich dann eines Tages eine Abmahnung eines Verlagshauses bekam.
Nur ein persönliches Telefonat mit dem Unternehmensleiter und die Tatsache, dass die davon betroffene Webseite rein Noncommercial und ausschliesslich zur Betrugspropylaxe und Verbrauherinformation erstellt wurde, bewahrte mich vor der Zahlung.
Aber ich musste die Seite mit den jahrelang gesammelten Presseberichten aus dem Web entfernen.

Also der Teufel lauert im Detail - nicht nur bei Photos.

Zugegebenermassen ist meine Meinung zum Urheberschutz etwas zwiespältig.
Klar hat der Urheber das Recht, das gesamte Geld zu bekommen, welches sein Werk irgendeo einbringt.
Was dies aber mit der Verwendung eine Bilds z.B. a miniature als Avatar zu tun hat, erschliesst sich mit nicht wirklich. Geht mit einer 80x80Px-Verkleinerung eines Bilds dem Urheber m.E. schliesslich keine Einnahme verloren.
Also man kann es m.E. durchaus auch übertreiben - aber das Gesetz steht nun mal selbst in solchen Fällen hinter den Urhebern...

Andererseits:
Ich als freischaffender Programmierer kenne es nur zu gut, wie es ist, zum Beispiel von einem Programm nur 100 Lizenzen zu verkaufen (und davon leben zu müssen), aber vom Updateserver werden nach und nach immer mehr, bis hin zu 1000 Downloads pro Versionsupdate getätigt.
Da stimmt dann wirklich was nicht mehr.
Um davon leben zu können, müsste ich also die Lizenzen meines Beispielprogramms um das Zehnfache teurer verkaufen - was aber zu Lasten der ehrlichen Käufern meiner Programme ginge - wenn überhaupt jemand bereit wäre, diese Summe für das entsprechende Programm zu bezahlen.

Wenn wir schon dabei sind, Beispiel Musik:
Jeder sagt, auch wenn er die Lieder nicht aus fragwürdigen Quellen als MP3 aus dem Netz ziehen könnte, würde er das entsprechende Musik-Album dennoch nicht kaufen und dem Interpreten entgehe somit kein Umsatz.
Aber es geht nun mal um die tatsächliche Nutzung der MP3, nicht um den evtl. Kauf der Tonträger.
Und nur zur Nutzung lädt man sich schliesslich das Material aus dem Web.
Muss allerdings zu meiner Schande bekennen, dass auch ich über die Jahre etwa doppelt soviele MP3-Stücke gesammelt habe als ich Lieder auf meinen 100 CDs besitze.
Als einzige Ehrenrettung, die Originale habe ich von Freunden und Bekannten auf CD entliehen. Also nicht ganz illegal - nach neuester Rechtssprechung dürfen m.W. Musik-Kopien an Freunde weitergegeben werden.

Es sollte generell die Wahrung des UrhR m.E. schlicht davon abhängen, ob den Urheber die Fremdnutzung bares Geld kostet oder - was zu vernachlässigen wäre - nur sein Ego ankratzt.

Doch das Gesetz unterscheidet hier leider nicht - aber alle haben sich daran zu halten. Eigentlich ganz einfach.

Hier im Forum geht es um Bilder.

Was, wenn ich aus zwei oder mehreren urheberrechtlich geschützten Bildern eine ganz neue Kreation erschaffe, welche nur noch rudimentär erkennbare Elemente der Originalbilder hat - wie z.B. mein derzeitiger Avater. Hintergrund von einem Fahrzeug-Navigerät (nahezu komplett ummodelliert) und mein eigenes Fahrzeug im Vordergrund.
Verstosse ich damit gegen das UrhG oder eher nicht?

Ich bastle oft aus Collagen aus verschiedenen Bildern aus den Netz, daher interessiert mich die v.g. Frage besonders.

Die Wiedererkennbarkeit der einzelnen Originale ist jeweils zwar gegeben, aber dennoch verändere ich soviel und sitze auch entsprechend lange an der Arbeit, dass meine geschaffenen Bilder m.E. als eigenständig erschaffenes Werk anzusehen sind.
Mich würde interessieren, wie die Judikative derartige Arbeiten bewertet.
Schliesslich bastle ich gerne in meiner Freizeit Bildcollagen.
Ich habe jedenfalls kein schlechtes Gewissen dabei - auch nicht, wenn ich diese Bilder publiziere.
Allerdings, wer fremde Bilder "ausleiht" und diese 1:1 und dazu ohne Urhebernachweis im Web verwendet, sollte deswegen m.E. schon ein schlechtes Gewissen haben.


--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.

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 Geschrieben am 08.02.2013 um 13:23 Uhr   
Hi,

solange der Forenbetreiber das Thema nicht ernst nimmt............tue ich es auch nicht.

Der Witzebereich existiert nachwievor, der besteht zu 99,9% aus Urheberrechtsverletzungen.

ciao

Ludo


--
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 Geschrieben am 08.02.2013 um 15:01 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von H3llron am 08.02.2013 um 15:02 Uhr ]

Für euch nur zur Info eine Antwort von AMG auf die Frage, ob ich deren Afalterbach - Logo mit AMG Schriftzug als Avatar nutzen darf:



Sehr geehrter Herr Greese,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr somit verbundenes Interesse an der Marke Mercedes-AMG und unseren High-Performance Produkten.

Leider können wir Ihnen zu Ihrer Bitte keine positive Rückmeldung geben. Die Verwendung des AMG-Logos ist ausschließlich der Mercedes-AMG GmbH vorbehalten und wir können auch in Ausnahmefällen keine Genehmigung für eine solche Verwendung erteilen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und senden

Beste Grüße aus Affalterbach,
XXX



Schade also muss ich das Logo selbst fotografieren, denn ist's wieder erlaubt??? *confusing*

Aber die gesamte Diskussion über Urheberrecht ist schwierig. Wenn ein Künstler oder Fotograf darauf besteht, weil er sein Lebnsunterhalt damit verdient ok - wenn ein User auf eBay einen anderen verklagt weil er den selben "Schnappschuss" von seinem zu verkaufenden Objekt tut - Uverständniss!!!
Ein Bild direkt einbinden ist verboten, den Lik zu setzen nicht? Hier gibt es echt hundert verschiedene Beispiele und tausend verschiedene Meinungen und vielleicht sogar Rechtsprechungen was nun ok ist und was nicht.
Wenn ich meine Freundin fotografiere und im Hintergrund steht ein Polizeiauto (zivil) mit Polizisten die gerade blitzen? Darf ich das veröffentlichn? Ist doch mein Bild wenn meine Freundin dem zugestimmt hat? Muss ich das vertraglich mit Ihr festhalten...

Hier sollte viel mehr der gesunde Menschenverstand genutzt werden...

MFG

--
"War Steve Jobs der Edison unserer Zeit - oder sollte man Apple nicht mit Birnen vergleichen?"

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 Geschrieben am 08.02.2013 um 15:30 Uhr   
Hi H3ilron,

i.d.R. sind alle Logos, Waren- und Markenzeichen als solche rechtlich geschützt
Daher könntest Du m.W. auch bei der Publikation solcher - auch selbst abgelichteter - Symbole und Namen Probleme bekommen.

Mir ist z.B. bekannt, dass das Unternehmen, welches die Vietnam-Feuerzeuge zum Kultstatus erhoben hat, gegen jeden vorgeht, der in seinen eBay-Artikelbeschreibungen um Verwechslungsgefahren aus dem Weg zu gehen nur schreibt "...Es handelt sich nicht um ein XXX-Feuerzeug...".

Manche sind recht eigen mit ihren Markennamen,,,

--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.

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   Wiesel

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User seit 25.09.2002
 Geschrieben am 08.02.2013 um 15:52 Uhr   


H3llron schrieb:

Für euch nur zur Info eine Antwort von AMG auf die Frage, ob ich deren Afalterbach - Logo mit AMG Schriftzug als Avatar nutzen darf:



Sehr geehrter Herr Greese,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr somit verbundenes Interesse an der Marke Mercedes-AMG und unseren High-Performance Produkten.

Leider können wir Ihnen zu Ihrer Bitte keine positive Rückmeldung geben. Die Verwendung des AMG-Logos ist ausschließlich der Mercedes-AMG GmbH vorbehalten und wir können auch in Ausnahmefällen keine Genehmigung für eine solche Verwendung erteilen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und senden

Beste Grüße aus Affalterbach,
XXX





Schade also muss ich das Logo selbst fotografieren, denn ist's wieder erlaubt??? *confusing*

. . .




Mach das blos nicht, Du bist jetzt nicht mehr gutgläubig und würdest mit jeder Form der isolierten Widergabe des geschützten Markenzeichens einen Rechtsverstoß begegehn, der recht teuer werden wird.

AMG hat sich im Übrigen diverse Markenzeichen schützen lassen, also auch Varianten des derzeit verwendeten "Logos".

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1147688/DE
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1147689/DE
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2022485/DE


Alle von mir eingesetzten links sind übrigens gemeinfrei. Wer interessiert ist, kann sich hier einmal alle möglichen Markenzeichen von AMG & anderen heraussuchen. Ihr werdet überrascht sein, was es alles gibt:

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

oder - als beantragte Wortmarke - einmal gab

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/307549720/DE

*lol*

Grüße vom Willy




--
SLK R170 - a great little car opens your mind!

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   Gerd122

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 Geschrieben am 08.02.2013 um 16:12 Uhr   


Wiesel schrieb:
oder - als beantragte Wortmarke - einmal gab

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/307549720/DE

*lol*



die ist von mir zu der Zeit (Sommer 2007) zwischen Abdankung Torsten und Einstieg Sven von mir gesichert worden, damit mit dem Begriff "MBSLK" niemand Schindluder betreibt. Zum Glück hat Sven seinerzeit aber alles in geniale Bahnen gelenkt, so das keine Veranlassung mehr bestand den Schutz aufrecht zu erhalten.

Gruß

Gerhard

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