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Klatsch und Tratsch » » Thema: Bezug auf "Bildrechte und Posten von Bildmaterial bei mbslk.de"
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   SLK172

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 Geschrieben am 07.02.2013 um 23:38 Uhr   


lennon schrieb:
Servus,

nur mal zwischendurch als Erinnerung bevor hier zu viele Löschanforderungen eingehen:

[...]

15. Erlaubnis zur Veröffentlichung und Verzicht auf Löschung von Bildern und Videos

Jeder User erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos von ihm und seinem Fahrzeug, die anlässlich von MBSLK.de-Veranstaltungen entstanden sind, im Internet veröffentlicht werden können. Dabei werden amtliche Kfz-Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht. Alle User verzichten ausdrücklich auf das Recht, solche Bilder oder Videos wieder löschen zu lassen. Dies gilt sowohl für aktive User als auch über den Zeitpunkt einer eventuellen Löschung des Users hinaus.
siehe http://www.mbslk.de/modules.php?name=News&file=article&sid=271 - von
jedem hier bei der Anmeldung akzeptiert.

N'abend,

auch hier gilt aber letztlich, dass ich ein Bild von mir löschen lassen kann, wenn ein mbslk.de-Fotograf meine Persönlichkeitsrechte verletzt und mir das Bild nicht gefällt - natürlich ohne Abmahnung. Diese Passage ist daher kein Freibrief für jegliche Veröffentlichung von Fotos - wir sind hier schließlich nicht bei Facebook.

Gruß

Guido

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   TealC



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 Geschrieben am 07.02.2013 um 23:38 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 07.02.2013 um 23:39 Uhr ]



Joete schrieb:


TealC schrieb:
...
Er lädt ein Bild der Daimler AG von deren Seite und postet es hier auf mbslk.de

Die Daimler AG sieht das und schickt eine Abmahnung... wer ist Verantwortlich ? Der im Impressum stehende Foreninhaber .. also Sven

Und daher ist es quatsch wie weiter oben behauptet wurde Sven ist nicht haftbar. Sven wird Schadensersatzpflichtig gemacht, außer er gibt die Daten der Person weiter die diesen Verstoß begangen hat.
...



Dieser Rechtsauffassung kann ich so überhaupt nicht zustimmen.

Wie soll denn ein Forenbetreiber die eingestellten Beiträge incl. Dateianhängen usw. auf rechtliche Richtigkeit überprüfen? Das ist de facto unmöglich, ich schrieb es schon weiter oben.

In der Praxis könnte jeder doch jederzeit Beleidigungen in Beiträgen ausstoßen, rassistische Beiträge schreiben oder auch Urheberrechtsverstöße durch Hochladen von Bildern begehen, der Forenbetreiber kann das doch nicht verhindern.

Warum sollte er denn dafür verantwortlich sein?

Die Gerichte verlangen übrigens auch nicht, das Forenbetreiber ihr Forum ständig auf Rechtskonformität überprüfen.

Sie verlangen aber, dass Forenbetreiber idR innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie -grob gesagt- von einem Verstoß erfahren haben, diesen aus dem Forum beseitigen. In den meisten Fällen ist es sogar so, dass Forenbetreiber erst durch das Anschreiben der Geschädigten erfahren.

Somit lässt sich also sagen, dass sich ein etwaiger Unterlassungsanspruch gegen den Forenbetreiber richtet, es haftet jedoch stets derjenige, der auch den Verstoß begangen hat. Der Forenbetreiber muss jedoch dem Unterlassungsanspruch des Geschädigten genügen.

Etwas ausführlicher steht es in § 10 des Telemediengesetzes, der hier einschlägig ist:

Zitat

"§ 10 Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1.
sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2.
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird."

Zitatende


Für mbslk.de gilt also: Sofern Sven Kamm von einem Verstoß erfährt, muss er tätig werden und sich um Entfernung kümmern. Das kann auch durch einen Beauftragten erfolgen. Sofern er dieser Pflicht nachkommt, sehe ich keine weitere Möglichkeit, ihn haftbar zu machen.

Davon unbeschadet bleiben etwaige Maßnahmen gegen denjenigen, der für den illegalen Beitrag verantwortlich ist, im Regelfalle der Inhaber des Nutzerkontos, von dem aus der Beitrag erstellt worden ist.

--
----------------------------------------------
Grüße aus Henrichenburg/Ruhrpott/NRW

Jörg



Einfacher ist Du postet mal alles als LINK !!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung

Da steht aber auch expliziet das:

ZITAT Wikipedia:


Ein potentieller Unterlassungsanspruch ist hiervon jedoch unberührt. Ob ein solcher gegen einen Forenbetreiber besteht oder nicht, war in den letzten Jahren stark umstritten. Dies ist insbesondere deswegen relevant, da ein Unterlassunganspruch oft mit einer Abmahnung und/oder einer Einstweiligen Verfügung durchgesetzt wird, und die dadurch entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten von demjenigen zu tragen sind, gegen den er besteht. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Verschiedene Land- und Oberlandesgerichte haben zu dieser Frage unterschiedlich geurteilt. Die meisten Gerichte (OLG Düsseldorf v. 7. Juni 2006, AZ I-15 U21/06; OLG München v. 9. November 2006, AZ 6 U 1675/06; OLG Koblenz v. 12. Juli 2007, AZ 2 U 862/06; AG Frankfurt/Main v. 16. Juli 2008, AZ 31 C 2575/07-17; etc) kamen dabei zu der Auffassung, dass kein Unterlassungsanspruch besteht, sofern der Forenbetreiber die fragwürdigen Inhalte sofort nach Kenntniserlangung gelöscht hat. Da keine allgemeine Prüfungspflicht besteht, tritt die Kenntniserlangung im Zweifelsfall spätestens erst durch eine Beschwerde o.ä. ein. So urteilte beispielsweise das OLG Düsseldorf am 7. Juni 2006 (I-15 U21/06):




--
Gruß

Teal´C
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   SLK172

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 Geschrieben am 07.02.2013 um 23:45 Uhr   
Hallo Stef,

was wolltest du damit jetzt sagen?

In deinem Link steht "Die meisten Gerichte ...kamen dabei zu der Auffassung, dass kein Unterlassungsanspruch besteht"

Dass ein Restrisiko bleibt?

Gruß

Guido



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   TealC



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 Geschrieben am 07.02.2013 um 23:47 Uhr   
Siehe mein Zitat !

Das in Falle einer Abmahnung IMMER Sven auf de Anwaltskosten sitzen bleibt !!!



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Gruß

Teal´C
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   c-man

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 Geschrieben am 07.02.2013 um 23:52 Uhr   
Hallo Ralph,

Dein Einwand ist bei Bildern aus dem WWW durchaus berechtigt!

Allerdings zeige ich in meinem vorangegangenen Beitrag nur die Möglichkeit der Verlinkung auf Bildmaterial auf, das auf MBSLK.de vorhanden ist. In diesem Fall stehe nicht ich, sondern der derjenige, der das Objekt hochgeladen hat, in der Verantwortung.

PS: Freut mich, dass Dir meine Auszeit aufgefallen ist.


--
Gruß c-man
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   SLK172

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 Geschrieben am 07.02.2013 um 23:53 Uhr   
N'Abend,

nach den sechs Seiten habe ich den Eindruck, dass die Mehrheit versteht, was das Anliegen des Forenbetreibers ist und dass Kosten und Schaden durch das Hochladen von Bilder ohne eigene Rechte daran einen Rechtsverstoß darstellt und zukünftig unterlassen werden soll.

Was ich dagegen noch nicht vollständig verstehe ist das Eingangsposting mit den darin enthaltenen Drohungen. Ich zitiere mal:



TealC schrieb im gesperrten Ursprungstread:

Selbst eine Verlinkung solcher Bilder kann zu Problemen führen und stellt letztendlich eine Urheberrechtsverletzung dar.

Dieses Thema wird nicht diskutiert werden und wird daher als geschlossen hochgeladen.

User die gegen diese Regeln verstoßen bzw. somit gegen die Nutzungsbedingungen von mbslk.de haben mit den bekannten Konsequenzen zu rechnen.


Stellt dieser Artikel nun eine Erweiterung der Netiquette dar, und werde ich evtl. rausgeworfen, wenn ich Links zu Bildern poste, an denen ich nicht die Urheberrechte besitze?

Da würde ich gerne eine klare Antwort hören.

Gruß

Guido

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   TealC



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 Geschrieben am 07.02.2013 um 23:56 Uhr   


SLK172 schrieb:
N'Abend,

nach den sechs Seiten habe ich den Eindruck, dass die Mehrheit versteht, was das Anliegen des Forenbetreibers ist und dass Kosten und Schaden durch das Hochladen von Bilder ohne eigene Rechte daran einen Rechtsverstoß darstellt und zukünftig unterlassen werden soll.

Was ich dagegen noch nicht vollständig verstehe ist das Eingangsposting mit den darin enthaltenen Drohungen. Ich zitiere mal:



TealC schrieb im gesperrten Ursprungstread:

Selbst eine Verlinkung solcher Bilder kann zu Problemen führen und stellt letztendlich eine Urheberrechtsverletzung dar.

Dieses Thema wird nicht diskutiert werden und wird daher als geschlossen hochgeladen.

User die gegen diese Regeln verstoßen bzw. somit gegen die Nutzungsbedingungen von mbslk.de haben mit den bekannten Konsequenzen zu rechnen.


Stellt dieser Artikel nun eine Erweiterung der Netiquette dar, und werde ich evtl. rausgeworfen, wenn ich Links zu Bildern poste, an denen ich nicht die Urheberrechte besitze?

Da würde ich gerne eine klare Antwort hören.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + W212



Kurz:

JA
&
JA



--
Gruß

Teal´C
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   SLK172

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 Geschrieben am 07.02.2013 um 23:59 Uhr   


TealC schrieb:
JA
&
JA


Danke und gute Nacht

Gruß

Guido

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   c-man

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 Geschrieben am 08.02.2013 um 00:02 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 08.02.2013 um 00:05 Uhr ]



TealC schrieb:


SLK172 schrieb:

Stellt dieser Artikel nun eine Erweiterung der Netiquette dar, und werde ich evtl. rausgeworfen, wenn ich Links zu Bildern poste, an denen ich nicht die Urheberrechte besitze?



Kurz:

JA
&
JA


Und was ist mit der Verlinkung auf MBSLK.de-Beitragsbilder vor dem Hintergrund von Punkt 15 der Nutzungsbedingungen?

15. Erlaubnis zur Veröffentlichung und Verzicht auf Löschung von Bildern und Videos
[…] Bilder, die hochgeladen werden, stehen MBSLK.de zur uneingeschränkten Nutzung für alle Belange, die MBSLK betreffen (Newsletter, Drucksachen, Flyer und Werbemittel, usw. ) zur Verfügung.


--
Gruß c-man
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 Geschrieben am 08.02.2013 um 06:30 Uhr   
Hi,

der Punkt

"Selbst eine Verlinkung solcher Bilder kann zu Problemen führen und stellt letztendlich eine Urheberrechtsverletzung dar."

ist fraglich, dann würde ja Google täglich Milliardenfach Urheberrechte verletzen.

Ein Link auf ein Bild entspricht ungefähr das Gleiche wie mein Hinweis Du solltest nach Amsterdam ins Museum gehen, und Dir Rembrands Nachtwache anschauen.

Ein Bild auf einer Website ist "per se" Öffentlich, ein Hinweis sich dieses Bild anzuschauen kann wohl nicht Strafbar sein.

ciao

Ludo


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