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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 16.04.2014 um 18:25 Uhr   
Ist ja sehr interessant. Heute kam im Gegensatz dazu vom ADAC

http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/dashcams.aspx

--
Grüße

Heinz

"Es gibt für jedes denkbare Szenario eine Option, die immer anwendbar ist - do nothing!" Exploring Corporate Strategy
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   an9el
 Geschrieben am 16.04.2014 um 20:44 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von an9el am 16.04.2014 um 20:49 Uhr ]

Super! Nun blickt bald gar keiner mehr durch! Kann ich nun wieder alle Dashcams entsorgen oder was? Erst heisst es kein Problem - ist wie Urlaubsvideo, dann heisst es geht gar nicht, teilweise mit horrenden Strafen.
Und nun??? Wieso zum Geier darf ich plötzlich nicht mehr aus dem Auto filmen??? Das hat bislang keinen Menschen gestört - besonders wenn ich im Urlaub filme. Kackdeutschland, echt. Sorry, aber dieses Juristen und Paragraphenland geht mir langsam auf den Zeiger...

Wenn mir ständig Werbung an den Kopf geballert wird oder ich durch Anrufe belästigt wird interessiert das auch keinen! Aber wehe mir läuft einer zufällig durchs Bild beim Filmen...ne is klar. Dann bin ich ein Datenschutzverletzer!
Super, dann kann ich wieder alle Dashcams in meinem Auto ausbauen und steck mir ein Handy aufs Armaturenbrett und filme damit und dann? Ist das dann auch ne Dashcam? Die Datenschützer sind so bescheuert...die sollten sich mal lieber ernste Gedanken darüber machen dass all unsere Telefonate abgehört werden, dass unser elektronischer und postalischer Briefverkehr überprüft wird, dass wir allgemein nur noch gläsern sind in Deutschland. Aber wehe ich filme...solche Idioten, da platzt mir der Kragen bei so einem Schwachsinn.

--
gruss an9el

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Beiträge: 28
User seit 29.08.2013
 Geschrieben am 16.04.2014 um 21:03 Uhr   
Erst mal abwarten. Handy am Steuer ist auch verboten und trotzdem machen es so viele.

Ich behalte die Cam und dann sehen ich weiter. Noch ist nicht aller Tage Abend. Letztendlich ist es für Urlaubszwecke gedacht. Ich möchte mein Fahrt nach Italien aufzeichnen. Herr Wachtmeister, soll ich jetzt wie Schumacher und Co. im Fahrzeug Helm mit Kamera tragen, damit es erlaubt ist? Herr Wachtmeister, wenn der Fahrradfahrer mit der Cam aufm Lenkrad rumfahren darf, darf ich meine Cam dann nicht auf die Stoßstange montieren?

Immer schön ruhig bleiben

--
"machstu witz kosta neu 199" lustiges "Bonmot"
der Versuch eines potentiellen Kunden die Preisverhandlungen über Mail zum Kauf eines Elektroartikels zu beginnen.

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   hausrocker

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Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
 Geschrieben am 16.04.2014 um 22:12 Uhr   
Der ADAC hat keine Ahnung. Die haben maximal einen Anwalt, der hier seine Meinung und ainterpretation zum besten gibt. Wenn man schon so etwas mit "in den meisten Fällen" (überwiegt die Wertigkeit des Datenschutzes): So eine nicht eindeutige Auslegung, die Ausnahmen zulässt ist ja nichts wert. Da ist ein Urteil mit Aktenzeichen schon eher ein Anhaltspunkt. Meine Ansicht.

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   Silversurfer350

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Beiträge: 1113
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 Geschrieben am 17.04.2014 um 07:46 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 17.04.2014 um 08:01 Uhr ]

Die Aussage kam ja wohl von einem sog. Datenschützer und nicht vom ADAC. Warum also sollte der ADAC weniger oder keine Ahnung haben als die hier postenden!
Da sollte sich der Gesetzgeber mal was überlegen ..... vielleicht findet sich ja ein Lobbiist der Dascam-Hersteller um ein dem entsprechendes Gesetz zu definieren. Der filmende Fahrradfahrer ging mir auch durch den Kopf und sollt/müsste das gleiche Problem sein wie der Autofahrer der ja auch am Verkehr teil nimmt. Aber so wie ich unsere Änschie einschätze ist das alles kein Problem solange sie selbst nicht im Verkehr gefilmt wird. Es ist ja nicht nur Deutschland. Wir sollten doch eigentlich das vereinte Europa haben und da sollten doch eigentlich Gleichheit für die dort wohnenden Bürger herschen ....... also auch Rechtsicherheit. Aber nein jeder kocht sein eigenes Süppchen und der Bürger braucht ein Studium des Rechtes der verschiedenen Staaten. Hauptsache die Globalplayer haben ihre Vorteile.

@an9el
Sehr gut beschrieben!

--
Grüße

Heinz

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   PeterG

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 Geschrieben am 17.04.2014 um 16:22 Uhr   
Hi,
worauf immer sich der ADAC da bezieht, "verbieten" können die Datenschutzbeauftragten gar nichts. Die haben keinerlei Entscheidungskompetenzen, können lediglich ihre Meinung kundtun und ggf. Verstöße bzw. das, was sie dafür halten, verfolgen. Entscheiden wird letztlich ein Gericht und z. B. bei der Nutzung von Facebook durch öffentliche Stellen - unzulässig nach Ansicht der Datenschützer - haben sie schon ihre Schelle kassiert.
Insofern juckt mich das erstmal nicht die Bohne. Ich werde wie auch auf dem Motorrad weiterhin meine Touren der schönen Landschaft wegen aufzeichnen und wer dabei zufällig als Verkehrsteilnehmer ins Bild gerät ist auch nicht anders, als wenn ich Fotos mache.

Gruß

Peter

--
Es geht auch ohne SLK. Macht aber keinen Spaß... noch mehr Spass machen zwei SLK

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   an9el
 Geschrieben am 17.04.2014 um 20:11 Uhr   
da gehts doch schon los....wenn ein motorradfahrer mit helmkamera unterwegs ist - wasn dann? erlaubt, nicht erlaubt? letzte info war ja fahrradfahrer mit helmkamera ist erlaubt. auto mit kamera nicht.

besonders interessant wird die rechtslage ja besonders da ich in 3 wochen nach österreich und die schweiz will.

hat da vielleicht jemand mal eine gesetzesgrundlage was da nun erlaubt ist und was nicht? meine letzte info war ja dass eine "permanente videoüberwachung" verboten ist. wenn ich nun die dashcam nur ab und zu anmache - was ist den dann?? und was wenn mein dashcam auch als rückfahrkamera dient?

wäre schön wenn da mal jemand was dazu sagen kann, immerhin sinds nur noch ein paar wochen und da fahren wir in "feindesland" ...

--
gruss an9el

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   MyFirstSLK

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 Geschrieben am 20.04.2014 um 03:39 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 20.04.2014 um 03:40 Uhr ]

"Die obersten deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben jetzt offiziell den Einsatz sogenannter "Dashcams" verboten, soweit diese nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verwendet werden. "

Ist doch gar kein Problem - meine Aufzeichnungen dienen ausschließlich für persönliche Zwecke. Eben der Protokollierung meines eigenen Fahrstils, um aus evtl begangenen Fehlern zu lernen. Das ist doch ehrenhaft und sozialverträglich. Wer kann da schon was dagegen haben?
Soll mir einer erst mal das Gegenteil beweisen...

Und ob ein verständiger Richter im Falle eines Unfalls mit unklarem Hergang das Video nicht als Beweismittel zulässt bzw. sich sogar weigert, das Video "privat" anzusehen, wage ich dem gesunden Menschenverstand geschuldet zu bezweifeln.
Auch, wenn die Gegenseite es dann dennoch schaffen sollte, das Video nicht als Beweismitteln zu den Akten nehmen zu lassen, so hat das Material dann wohl dennoch seinen Zweck erfüllt.
Hat der Richter das Video erst angesehen, so wird das Gesehene dann auch seinen Teil zur Urteilsfindung beitragen - auch, wenn es offiziell nichts damit zu tun hat.
Stelle ich mir zumindest vor.

--
Beste Grüsse

Hubert

via est vita

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004.

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   an9el
 Geschrieben am 24.04.2014 um 00:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von an9el am 24.04.2014 um 00:05 Uhr ]

Nachdem das andere Thema hierzu nach 2 Beiträgen zugemacht wurde

wie ist nun die Gesetzesgrundlage in Österreich?
Was genau steht da schwarz auf weiss?
Wie wird eine Dashcam definiert und wie ihr Einsatz?

Ich würde endlich mal Klarheit haben wollen, immerhin will ich in knapp 2 Wochen nach Österreich und habe aktuell 2 Dashcams an Bord und kein Bock auf mal eben Strafe von 10000Euro!!!!!

Welcher (österreichische) Kollege kann hier was genaues sagen?


--
gruss an9el

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   MyFirstSLK

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 Geschrieben am 24.04.2014 um 01:43 Uhr   
Hi,

mir ist nur der Bericht des ORF aus dem letzten Jahr bekannt:
http://tinyurl.com/lf4mfnu

In 2014 wurde es dann vom ÖAMTC (österreichischer -ADAC) präzisiert:
http://tinyurl.com/mk2ffm2

Also eigentlich ebenso wie hierzulande - Präsedenz-Urteile fehlen wohl hier wie dort. Aberr mit einem deutschen Kennzeichen... wer weiss, was den Gendarmen dann zum Thema einfällt.

Aus Sicht des ÖAMTC ist eine Dashcam aber nicht grundsätzlich verboten. Es kommt ganz auf die Verwendung des Geräts an: “Verwendet man die Kamera um eine private Aufnahme einer interessanten Fahrtstrecke (quasi wie ein kurzes Urlaubsvideo, Anm. d. Red.) zu machen, spricht nicht viel dagegen. Unserer Meinung nach ist das eben keine ‘Überwachung’.”
(Quelle: http://www.vol.at/mit-einer-dashcam-im-auto-mitfilmen-strafe-kann-bis-zu-25-000-euro-kosten/3851737)

Habe das gleiche Problem - Pfingsten durchs Schneebatscherland nach Italien (Toscana) mit zwei Dashcams an Bord.
Will sicher nicht auf die verzichten.


--
Beste Grüsse

Hubert

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