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Klatsch und Tratsch » » Thema: Windschott der Firma MW Technik nicht empfehlenswert ! |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 571
User seit 03.11.2011
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 20.03.2012 um 15:16 Uhr  
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Zaskar schrieb:
frag doch mal Deinen TÜV Prüfer, ob er auch "selbstgebaute" Spoiler OHNE ABE abnimmt
und wo da der Unterschied ist? Illegaler Spoiler vs. illegales Windschott?
ich hatte in meinem SLK damals 2x Windschotts, und beide mit ABE. Bin der Meinung wer sich nen SLK leisten kann, sollte nicht an 50.- fürs Schott sparen.
Hallo Karsten.
Habe ich gemacht, den TÜV Prüfer gefragt.
Ein Windschott ist ein "Innenanbauteil", ein Spoiler nicht. Da liegt der große Unterschied.
Du brauchst auch keine ABE oder Eintragung vom Halter, den du an die Windschutzscheibe machst, der dein Navi hält. Oder für den Lufterfrischer an der Lüftungsdüse.
Und wie gesagt: Deine beiden Windschotts hatten sicher keine ABE, sondern nur eine Bestätigung vom TÜV, dass eben keine ABE erforderlich ist. Oder maximal, das habe ich auch schon gesehen, eine Bestätigung, dass das verwendete Material für Fahrzeugbau auch als Scheibe zugelassen wäre. Wobei auch das Augenwischerei ist meiner Ansicht nach, denn das Windschott ist weder eine Heckscheibe noch sonst irgendeine Scheibe die als Scheibe verwendet wird im SLK.
Ansonsten: Liefer bitte den handfesten Gegenbeweis und scan mal deine "ABE" ein und schick sie mir per E-mail.
Und klar: Ich bin SLK Fahrer, was kostet die Welt? Bitte ein mal zum mitnehmen.
Ich habe Geld, weil ich eben nicht mal hier, mal da mir von irgendwelchen Schlaumeiern 50€ für rein gar nichts oder maximal eine falsch verkaufte Illusion abnehmen lasse. Meine Meinung.
Wem das Geld egal ist, der braucht sich auch nicht aufregen, wenn da nach dem anschrauben nen kleiner Riss drin ist: Kauft man halt einfach neu? Aber der Thread Ersteller sieht das ja auch offenbar nicht so.
Zur Tönungsfolie: Es gibt doch auch Folie, die nur in eine Richtung reflektiert, das Bild zwar etwas dunkler macht, aber wo man von innen besser rausschauen kann, als von außen. Wäre das nicht ne Idee?
Ich hab übrigens vor einem Jahr ca. selbst ein paar Windschotts auch gebaut. Das dafür verwendete Plexiglas hat eh, wenn man es kauft eine Folie drauf. Als Schutz. Auf der kann man dann auch zeichnen etc. Die zieht man ab, wenn man fertig ist mit dran rumbasteln.
Wieso zerstört der Kleber dieser Folie, die auch blasenfrei aufgebracht wurde nicht das Plexiglas, Macrolon etc.? Man kann so eine Folie ja problemlos an sich auch komplett ohne Kleber aufbringen, mit etwas Siefenflüssigkeit und nachher rausstreichen?
Das nur so als meine Ideen. Habe ich auch nicht ausprobiert. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 20.03.2012 um 15:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Zaskar am 20.03.2012 um 15:34 Uhr ]
hUHU!!!
also wenn mir ein TÜV- Prüfer was von Innenraum braucht man nicht sagen würde, wäre ich gleich so unhöflich und würde fragen, was ist dann mit dem Lenkrad? Ist auch im Innenraum, oder den Bügeln? Sind die aussen oder innen?
Egal, als SLK Fahrer sind über 18, von daher sollte jeder selber entscheiden was er verbaut.
Bei mir sind alle sichtbaren, und damit einfach verifizierbaren Teile mit TÜV !!!! alles andere ist eine andere Geschichte, siehe meine Signatur
und ich muss Dich leider korrigieren, meine beiden Schotts an meinem damaligen 170er hatten alle eine rote ABE
eins war damals das alte WSA 2000, und ein Gutachten findet man sogar hier:
http://www.mbslk.com/modules.php?name=News&file=article&sid=419&mode=&order=0&thold=0
und nun Du....
--
Gruss, Karsten
_________________________________________
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 20.03.2012 um 16:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hausrocker am 20.03.2012 um 16:40 Uhr ]
Hehe.
So macht es mir auch Spaß.
Also erst mal, diese Prüfrichtlinie, die da in der "ABE" genannt wird, ist vom 6. Februar 1970. Das war um genau zu sein die Richtlinie 74/60/EWG "Innenausstattung der Kraftfahrzeuge“. Die ist aber gar nicht mehr gültig.
http://tinyurl.com/8ayd657
Aktuell gültig ist 2000/4/EG. Aber das nur am Rande.
Diese erste Ausführung findet man hier:
http://tinyurl.com/7jjo9dn
Und da steht drin:
"Teile, die sich vorne im Insassenraum über der Bezugshöhe der Instrumententafel und vor den H-Punkten der Vordersitze befinden, ausgenommen Seitentüren."
Das Windschott ist hinter den Vordersitzen. Fällt damit meiner Auslegung nach nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Vorschrift.
Was als nächstes meine Ansicht bestätigt, dass dieses Gutachten unnötig ist und es ein Anfertigungsgrund sein könnte, dass man Menschen, die das nicht wissen suggerieren möchte, dass sie so eine (m.M.n. unnötige) ABE brauchen und bloß nichts ohne kaufen.
Es wird quasi ein rechtlicher Mangel suggeriert für jedes Windschott, eben ohne ABE.
Das Gutachten war sicher nicht ganz günstig, daher haben die anderen Hersteller nur eine Bescheinigung oder Bestätigung dabei, dass man eben kein Gutachten braucht.
Wenn ich dafür mal die Webseite von Cxx Glas Dxxx zitieren darf:
"Auszug aus STVZO § 40: Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen hervorrufen können!!!!!
Alle unsere Windschotts erfüllen diese Kriterien, ein mitgeliefertes TÜV Gutachten bestätigt die Abnahme- und Eintragungsfreiheit!"
Es wird also eine Abnahme- und Eintragungsfreiheit bestätigt. Zumindestens schon mal von einem gewerblichen Anbieter.
Und wann eine "Scheibe" als Scheibe zählt und wann nicht, da kann man vermutlich auch noch mal drüber streiten. Meine Argumentation wäre: Solang die Scheibe keine Heck-, Front-, Schiebedach- oder Seitenscheibe ist, ist es nicht eine Scheibe im Sinne, wie er in der STVZO § 40 gemeint ist. | Antworten
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| Geschrieben am 20.03.2012 um 19:52 Uhr  
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slk willi schrieb:
Hallo Leute,
bitte die Überschrift von diesem Thread lesen. Eure Diskussion gehört eigentlich in "Klatsch und Tratsch! - allerdings mit einer anderen Überschrift!
Moin Willi!
Stimmt - scheint mehr eine Grundsatzdiskussion zu werden die nicht so wahnsinnig viel mit T&T zu tun hat.
Beam it...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 20.03.2012 um 20:42 Uhr  
| Dann heisst das doch, jeder Hobbybastler kann sich da so ne Plastikscheibe hinspaxxen....
Wir hatten ja schon vor Jahren hier so eine Diskussion im Forum.
ICH für mich kann das nicht nachvollziehen! Und spätestens wenn mir mal auf der AB so ein Ding vor den Kühler fliegt sorg ich per UNO, EU, EWG, FBI, GSGS9,.... dafür , dass dies verboten wird.
**5 Tonnen Flachs**
--
Gruss, Karsten
_________________________________________
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| Geschrieben am 20.03.2012 um 20:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Cruiser am 20.03.2012 um 20:59 Uhr ]
Hallo Karsten,
da das genannte Windschott von MW Technik bereits an den Befestigungslöchern Risse zeigt, wird Dir wohl eher ein Windschott mit ABE und Segen vom TÜV um die Ohren bzw. vor den Kühler fliegen Da hilft dann auch kein Gang zur UNO, denn über dem Segen vom TÜV steht bekanntlich nur noch der Herrgott selbst...
--
Viele Grüße,
Cruiser
SLK230K FL, BJ04, 100Tkm
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User seit 05.07.2011
| Geschrieben am 20.03.2012 um 21:32 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von skyair am 20.03.2012 um 21:36 Uhr ]
Hallo zusammen,
entschuldigung für mein OT. Aber was habe ich mir selbst gemacht,
so dient es mir bis zum heutigen Tag. Im Gegensatz zu einigen perfekt genehmigt Produkte.
Und es wäre nicht besser sein.
Leider wird die UNO mir nicht helfen.
MfG
Pavel
--
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