[ Beitrag wurde zuletzt editiert von AU320 am 08.04.2014 um 22:01 Uhr ]
@borki
Solange es orig. MB-Felgen sind, die den Maßen in der Rad-/Reifenfreigabe entsprechen, dürfte es rechtlich wasserdicht sein. Da die AMG-Felgen zu den orignal MB-Teilen gehören, erstreckt sich die Freigabe auf beide Typen.
Bzgl. des Verweises auf die Teilenummer:
Wenn man AMG- und MB-Felgen nicht trennt, dann hätten wir eine orig. MB-Felge die der aufgelisteten Radfreigabe entspricht, jedoch ne andere Teilenummer hat. Folglich gibt es weder rechtlich noch technisch einen logischen Ansatz, der eine Bedenklichkeit (Material,...?) bewirken könnte.