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Klatsch und Tratsch » » Thema: Aktuelle Umfrage zum Verbandskasten |
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 162
User seit 30.08.2004
| Geschrieben am 08.11.2010 um 13:50 Uhr  
| Hallo,
wie sieht es rechtlich aus, wenn man abgelaufenes Material verwendet und (man sollte kaum daran denken) ein Rechtsanwalt des Geholfenen dich verklagt, weil du einen abgelaufenen Verband benutzt hast und der Patient fast dadurch gestorben wäre.
Wie sieht es eigentlich in anderen Länder aus. Ist dort auch Pflicht einen Verbandskasten mit Ablaufdatum mitzuführen.
--
Gruß Horst | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 08.11.2010 um 23:06 Uhr  
| moin
also in diversen Ersthelferkursen habe ich die Infos stets so verstanden, dass es keine Rolle spielt u.U. was verkehrt zu machen.
Alles ist besser wie nichts tun.
Mir wäre es vollkommen zweitrangig ob ich Blutungen aus einer verletzten Arterie mit einem sterilen Tuch oder einem Lappen oder sonst was, per Druckverband zum Stoppen bekomme.
Da nehme ich was da ist und fertig.
Und, wurde bereits gepostet, es ist ein Unterschied ob ein MHD oder ein Verfallsdatum aufgedruck wurde.
Gruß J.
---
http://www.werkststatt-treibholz.de | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 148
User seit 13.05.2010
| Geschrieben am 09.11.2010 um 14:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Joy Division am 09.11.2010 um 14:36 Uhr ]
Olaf M schrieb:
Moin!
Der Inhalt meines VK war auch abgelaufen. "Standardkasten" für ein paar Euronen gekauft und den Inhalt ausgetauscht. Die "alten" Pflaster etc. habe ich für Notfälle im Haus........
Tach,
genauso mache ich es auch - allerdings achte ich mehr zufällig darauf ob das MHD überschritten wurde.
Beim SLK habe ich nach dem Kauf im Mai getauscht.
Bei Daimelr gabe es ein Warndreieck / Verbandkissen Set für 10 €
Ich brauchte aber nicht noch ein Warndreieck.
In der Apotheke unseres Einkaufzentrums hat man mich gut beraten:
"Bei uns ist das viel zu teuer, gehen sie lieber in den Discount",
wo es einen DIN Kasten für 5,99€ gab.
Den Inhalt in die Verbandtasche, der Kasten ist jetzt Container für Kleinteile,
das "alte" Verbandzeug- s.o.
Edith : gerade "entdeckt" - ZITAT:
In § 35 h StVZO ist geregelt wer ein Verbandskasten braucht und wie der Inhalt des Verbandskastens auszusehen hat (nach DIN 13164). Weder in § 35 h StVZO noch in der DIN-Norm steht etwas über das Verfallsdatum. Wenn der Verbandskasten der DIN-Norm entspricht, darf kein Verwarnungsgeld erhoben werden. Es werden wohl seit einiger Zeit Verbandkästen mit einem "Verfalldatum" versehen, dies hat seinen Ursprung jedoch im Medizinproduktgesetz. Allerdings ist dieses Gesetz für die StVZO völlig irrelevant, da im Gesetzestext nur auf die DIN-Norm 13164 verwiesen wird welche nur das Material (s.o.) sowie die Kriterien für den Kasten selbst vorschreibt. Auch die DIN-Normen der einzelnen Inhaltsteile schreiben kein Verfalldatum vor. In ihnen wird ferner nur die Menge, Größe und Verpackung festgelegt. Desweiteren hatten Verbandkästen vor dem Jahre 1989 kein Verfalldatum und sind auch jetzt noch gültig, wenn sie entsprechend der DIN 13164 nachgerüstet wurden. Lediglich wer ohne diesen Verbandkasten bzw. wenn er unvollständig oder beschädigt ist losfährt, riskiert nach B.Kat.-Nr. 206 ein Verwarngeld von 5€ (Busfahrer 15€) auf den Halter des Fahrzeuges kommen nach B.Kat.-Nr. 207 sogar 10€ (Busbesitzer 25€) zu.
--
beste Grüße
"Joy Division"
__________________________________________
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