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| Geschrieben am 01.11.2010 um 09:58 Uhr  
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SLK55LB schrieb:
So, hab jetzt meinem 55er auch ein paar 19 Zoll Felgen gegönnt
Ich habe mich für AMG Styling VI mit polierter Front entschieden.
Im Frühjahr wird er dann noch ein wenig tiefer gelegt
Vielen Dank nochmal an Thomas, Olli, Hello und Gerhard die mir Tipps für die Umsetzung gegeben haben.
Und hier noch ein paar Bilder.
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Grüßle Frank
Moin Frank,
meinen Glückwunsch - 19" stehen dem 171er am Besten!
Die AMG Styling VI sind dazu noch ganz ansehnliche Felgen.
Du bedankst dich bei den lieben Kollegen, die auch mir schon gut geholfen haben - so sind sie halt!
Bei der Eintragung kommst du um eine Einzelabnahme nicht herum - da helfen dir auch die Unterlagen von AMG nur bedingt weiter.
Dazu kannst du ja mal hier [1] rein schauen.
[1] Link zu mbslk-Forenbeitrag: http://tinyurl.com/29yu6to
Wenn du deinen Kleinen im Frühjahr dem Boden ein Stück näher gebracht hast, kommen die Räder noch einmal besser - dann ist das Bild erst stimmig.
In diesem Sinne...
--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd | Antworten
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User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 01.11.2010 um 10:44 Uhr  
| Hallo Olli und Bernd,
hab mich da vieleicht ein wenig Mißverständlich ausgedrückt
Ich mußte natürlich eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen!
Da aber seitens AMG ein Festigkeitsgutachten der Felgen für den SL vorhanden ist, war die Eintragung kein Problem.
Das einzige was der TÜV wollte, war eine Tachoprüfung, die habe ich beim Eichamt machen lassen ohne Beanstandung.
Natürlich mußten wie auch bei euch die Übergänge an den Stoßstangen vorne und hinten ein wenig gezogen werden.
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Grüßle Frank
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User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 01.11.2010 um 13:46 Uhr  
| Hallo Frank,
Glückwunsch zu Deinen neuen Felgen.
Wenn Du den SLK aber später tiefen legen willst, musst Du die Kotflügel doch nochmal nach außen ziehen lassen? Weil aus meiner Erfahrung heraus und meinem (ich gebe zu begrenztem) technischem Verständnis heraus schleift das doch wieder am Übergang? Und dann ist noch einmal eine Einzelabnahme fällig. Oder nicht?
Herzliche Grüße
Moni | Antworten
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User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 01.11.2010 um 14:09 Uhr  
| Hallo Moni,
schleifen dürfte da nichts, weil mein Mechaniker einen Verschrenkungstest gemacht hat und dabei wird ja voll eingefedert ob nun tiefergelegt oder nicht
Eintragen muß man die Tieferlegung nicht ungedingt, kommt auf den Hersteller der Federn an.
Ich werde sie auf jedenfall Eintragen lassen.
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Grüßle Frank
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User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 01.11.2010 um 14:59 Uhr  
| Hallo Frank,
damit gebe ich mich aber nicht zufrieden.
Du schriebst:
und dabei wird ja voll eingefedert ob nun tiefergelegt oder nicht
Es ist schon ein Unterschied, ob Du die original Federn oder verkürzte Federn verwendest. Ich weiss ja nicht, wie Du Deinen SLK tieferlegen willst. Wenn Du das nur über verkürzte Federn machst, ist da schon ein Unterschied im Federnweg.
Eine Tieferlegung hat schon mit dem Federweg zu tun. Und damit auch mit dem Verschränkungstest. Der fällt dann ganz anders aus.
Liebe Grüße
Moni | Antworten
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User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 01.11.2010 um 15:37 Uhr  
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fritzi 280 schrieb:
Hallo Frank,
damit gebe ich mich aber nicht zufrieden.
Du schriebst:
und dabei wird ja voll eingefedert ob nun tiefergelegt oder nicht
Es ist schon ein Unterschied, ob Du die original Federn oder verkürzte Federn verwendest. Ich weiss ja nicht, wie Du Deinen SLK tieferlegen willst. Wenn Du das nur über verkürzte Federn machst, ist da schon ein Unterschied im Federnweg.
Eine Tieferlegung hat schon mit dem Federweg zu tun. Und damit auch mit dem Verschränkungstest. Der fällt dann ganz anders aus.
Liebe Grüße
Moni
das mußt du mir jetzt aber erklären warum das ein Unterschied sein soll.
--
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Grüßle Frank
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.11.2010 um 15:54 Uhr  
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SLK55LB schrieb:
Hallo Moni,
schleifen dürfte da nichts, weil mein Mechaniker einen Verschrenkungstest gemacht hat und dabei wird ja voll eingefedert ob nun tiefergelegt oder nicht
Eintragen muß man die Tieferlegung nicht ungedingt, kommt auf den Hersteller der Federn an.
Ich werde sie auf jedenfall Eintragen lassen.
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Grüßle Frank
Hallo Frank,
die Tieferlegung muss Du auf alle Fälle eintragen lassen! Die ABE die es z.B. für die H&R Federn gibt, gilt nur bei serienmässiger Rad- Reifen Kombi.
Nacharbeiten am Radhaus Übergang ist dann bei kürzeren Federn auch sicherlich erforderlich.
--
Gruß
Peter | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 01.11.2010 um 16:18 Uhr  
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PELO schrieb:
SLK55LB schrieb:
Hallo Moni,
schleifen dürfte da nichts, weil mein Mechaniker einen Verschrenkungstest gemacht hat und dabei wird ja voll eingefedert ob nun tiefergelegt oder nicht
Eintragen muß man die Tieferlegung nicht ungedingt, kommt auf den Hersteller der Federn an.
Ich werde sie auf jedenfall Eintragen lassen.
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Grüßle Frank
Hallo Frank,
die Tieferlegung muss Du auf alle Fälle eintragen lassen! Die ABE die es z.B. für die H&R Federn gibt, gilt nur bei serienmässiger Rad- Reifen Kombi.
Nacharbeiten am Radhaus Übergang ist dann bei kürzeren Federn auch sicherlich erforderlich.
--
Gruß
Peter
ganz einleuchten tut es mir nicht, da ja der Federweg der gleiche ist
Aber darüber zebrech ich mir nun wirklich nicht den Kopf!
Dafür hab ich meinen Mechaniker, der wird schon wissen was er macht.
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Grüßle Frank
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| Geschrieben am 01.11.2010 um 16:45 Uhr  
| Hallo Frank,
bei einem kürzeren Federweg hauts Dir bei jeder Bodenwelle die volle Wucht ins Chassi. Vor allem vorne. Da ist ja kein genügender Federweg mehr, der das ausgleichen könnte. Was ja eigentlich Sinn und Zweck einer Feder ist. Ist doch logisch, dass dann ein Verschränkungstest auch anders ausfällt.
Um ein Gewindefahrwerk wirst Du nicht herumkommen. Haben Dir wahrscheinlich Thomas, Olli, Hello und Gerhard auch gesagt.
Liebe Grüße
Moni | Antworten
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