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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verkehrsrechts-Frage: Einfahrt in eine nicht ganz einsehbare Straße |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5390
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.07.2010 um 16:42 Uhr  
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silberbenz schrieb:
bei solch uneinsehbarer Stelle uss man so schnell rausdonnern, mit Augen zu, dass, wenn es kracht, der der Auffährt, Schuld hat.
Diese Mähr von "wer auffährt hat Schuld" hält sich wohl ewig!
Mit cleverem Anwalt und netter Story hast Du sehr schnell 10 bis 30 % Mitschuld an der Backe und kommst wegen der Betriebsgefahr nicht raus!
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!! | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.07.2010 um 22:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bestia negra am 20.07.2010 um 23:14 Uhr ]
Hi
Um es mal kurz zu fassen und unser immer mal wieder verwirrtes Pflästerchen auf den richtigen Weg zu bringen, zitiere ich mal die STVO
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.*
* §10 STVO
Bernd hat es also schon richtig geschrieben.
--
Grüße Ralph
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 21.07.2010 um 07:06 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 21.07.2010 um 07:06 Uhr ]
Hallo Ralph,
Bestia negra schrieb:
...
Um es mal kurz zu fassen und unser immer mal wieder verwirrtes Pflästerchen auf den richtigen Weg zu bringen ...
...
Grüße Ralph
danke für das klärende Zitat - und gut, dass Du immer zu allem den Durchblick und nie eine Frage oder Diskussionsbedarf hast. Bei Dir zu Hause muss es ja sehr still zugehen
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt? | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 21.07.2010 um 08:20 Uhr  
|
ABC schrieb:
Hallo Ralph,
danke für das klärende Zitat...
Kein Problem, aber googlen bzw. die STVO lesen, hätte in dem Fall auch geholfen.
Bei Dir zu Hause muss es ja sehr still zugehen
--
Grüße
ABC
Naja, nicht immer. Zur Zeit schreit meine Katze die halbe Nachbarschaft zusammen, da sie ihr Fressen haben möchte. Nachdem ich die Zeilen geschrieben habe, werde ich mich wohl um sie kümmern müssen.
--
Grüße Ralph
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