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Klatsch und Tratsch » » Thema: Aktuelle Umfrage: Punkte in Flensburg |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 89
User seit 08.02.2009
| Geschrieben am 19.07.2010 um 18:39 Uhr  
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SLK171 schrieb:
Fischli SLK 320 schrieb:
Woher weißt du das ich Ortsansässig bin? Versteh ich nicht. Habe ich das geschrieben? Hatte auch nicht NACH 200 Meter noch 80 drauf da Stand ich bei der Polizei. Nach ca. 50 Meter Ortseingangsschild hatten die geblitzt. Gibt dafür auch eine Regelung. Deshalb der Einspruch.
Hallo Dirk,
aus dem Geschreibsel wird man als Leser nicht so ganz schlau, und ich verstehe auch nicht warum du ABC jetzt so von der Seite angreifst.
Oben schreibst du keine 200m sondern ca. 150m. Jetzt sind es plötzlich nur noch 50m gewesen. Also wenn man das schon nicht so genau weiß...hm.
Und du hast Recht, dass es dafür eine Regelung gibt. Die ist recht einfach: das Tempolimit gilt ab dem Ortsschild und nicht erst 50, 150 oder 200m dahinter. Ich nehme an, dass du das mittlerweile auch weißt und deshalb den Einspruch zurückgezogen hat. Die Polizei darf auch direkt am Schild blitzen.
Oben hast du außerdem sehr gut beschrieben, dass du die Stelle genauestens kennst. Du weißt z.B., dass es dort 20 Jahre lang nicht einen einzigen Unfall gegeben hat. Damit giltst du mit Sicherheit als "ortskundig", wenn auch nicht unbedingt "ortsansässig", aber der Sinn dürfte klar sein.
Also vielleicht einfach mal genauer ausdrücken bevor man mit dem Finger auf andere zeigt.
Und die Erklärung, dass das alles nur gemacht wird, um das Staatssäckel zu füllen, ist mir persönlich etwa zu "einfaltig". Hast du schon mal drüber nachgedacht, dass es evtl. doch etwas mit Verkehrssicherheit oder erzieherischer Wirkung zu tun haben könnte?
Gruß
Guido
--
*** E-Klasse Avantgarde schwarz/schwarz ***
Hallo Guido,
Das man sich rechtfertigen muß/ oder soll? OK letzter Versuch.
Die 20 Jahre hat der Anwalt ausfindig gemacht weil ich EINSPRUCH eingelegt habe. Glaub mir wenn es weitergegangen wäre, wäre es zu meinen gunsten gelaufen. Manchmal im Leben muß man auch mal einstecken können und durch.
200m Standpunkt Radar vom Ortseingangsschild; NACH 50 Meter geblitzt bis dann zum Standpunkt Radar 150 Meter. 200-50= 150 Meter.
Ja. Die dürfen sogar direkt nach dem Ortseinfahrtschild blitzen. Gibt aber eine Regel die dies untersagt. Einfach mal Fragen, Anwalt?
Nein. Greife keinen an. Auch kein ABC. Habe nur gefragt ob dies sein Name ist. Deiner ist Guido. Meiner Dirk. Ist doch Normal das man seinen Namen nennt oder? Weiterhin habe ich gefragt ob er der ABC ist. In einigen Lesestücken lese ich zumindest das er mit einigen aneckt, wobei ich durch meine Schreibweise einfach die Story erzählt habe wie sie sich zugetragen hat. Meine Meinung sage und diese auch vertrete. Das GROSSE ABC weil das ABC Großgeschrieben ist.
Sehe ich aber nun nicht als Fingerzeig oder so. Kenne den Jungen Mann nicht weiter, erlaube mir hier auch keine weiteren Mutmassungen.
Erzieherische Maßnahme. Die Verkehrssicherheit. Hoffe du sitzt nicht im Glashaus. Na ja. Staatssäckel wird dadurch gefüllt. Was ist daran erzieherisch einen zu blitzen; ein Fahrverbot aufzulegen dabei noch Geld zu kassieren. Bei einer Fahrleistung dienstlich ca. 80.000km im Jahr, kann man sich vorstellen wie schnell man geblitzt wird. Dazu noch Moped fahren. Seit 8 Jahren hatte ich keine Punkte. Es gibt LKW Fahrer die sitzen auf der Straße weil sie ihren Führerschein abgegeben haben. Halte dies nicht für Erzieherisch. Vieleicht den Leuten mal helfen? Warum, weshalb, wieso, usw..
Aber gut der schreiberei. War nett und Unterhaltsam. Belassen wir es nun dabei.
Gruß
Dirk
--
Schau nicht nach hinten, es kommt wie es kommt. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 466
User seit 03.02.2010
| Geschrieben am 20.07.2010 um 11:40 Uhr  
| ich verstehe das ganze gejammere nicht.
ist ja wohl nix neues, dass "wir" zu schnell fahren und "die" uns blitzen.
danach gehen wir zum anwalt, der verfahrensfehler sucht und leider immer weniger findet. anschliessend bezahlen wir unser ticket und geben ggf. den lappen ab.
oh, die bösen abzocker haben dich beim zu schnell fahren erwischt.
wie kann das sein? ortsschild=50km/h. wenn dir das bekannt ist und du vom gas gehst, bzw. auf 75-80 abbremst, bleibt der lappen wo er hingehört.
mag ja sein, das dies eine stelle ist die zum abzocken einlädt.
diese stellen gibts hier in meiner gegend auch. die kennt man und geht vom gas, wenn irgendwelche smarts sich hinter ausfahrtsschildern verstecken und man sie bis zum einschlag nicht sehen kann.
bleibt die frage warum du den wiederspruch zurückgezogen hast?
das macht überhaupt keinen sinn!
wenn du eine RS hast die das bezahlt und dein anwalt nicht auch gleichzeitig mit dir nach china muss, gibt es doch bei einer positiven prognose keinen grund den einspruch zurück zu ziehen.
ich war schon so oft vor gericht wegen irgendwelcher verkehrssachen. mal bekommt man recht, mal eben nicht.
wir vergessen nur all zu leicht, dass eine zuwiederhandlung unsererseits vorrausgegangen ist.
es geht auch nicht darum, dass du dich rechtvertigen sollst, oder musst. aber wenn du etwas schreibst, dann dürfen das andere wohl kommentieren. wenn denen dann etwas auffällt oder sie etwas nicht verstehen, ist eine nachfrage ja keine aufforderung zur rechtfertigung, sondern reine konversation.
nebenbei verstehe ich diese konfiguration auch nicht ganz. die bauen ein "radar"-gerät 200 meter nach dem ortsschild auf und blitzen nach 50 metern? das ergibt für mich keinen sinn. bist du sicher das es nicht ein "laser" war?
und noch etwas. es gibt zwar interne anordnungen die sagen das man z.b. nicht direkt hinter ortsschildern messen darf, bzw. soll. das ist für dich aber völlig irrelevant, wenn die messung ordnungsgemäss abgelaufen ist.
frag deinen anwalt. kein richter wird dich bei einem erfüllten und bewiesenen tatbestand nicht bestrafen, auch wenn die messung nicht genehmigt war. das ist ein anderer fall. alles andere ist nur hoffnung auf einen verblödeten richter. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5390
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.07.2010 um 12:33 Uhr  
| Also zuersteinmal die erfreuliche Sache, dass ich bisher noch keinen Punkt erhalten habe oder mein eigen nenne !
Das habt aber nichts damit zu tun, dass ich 100 %ig alle Regeln einhalte, sondern bisher Glück hatte, denn immer richtig verhalten kann und "will" man nicht immer.
Es gibt so Grenzen welche ich einhalte, so z.B. bei Geschwindigkeit, dass man im Bereich des Bußgeldes bleibt und keine Punkte kassiert. Mal falsch parken OK, aber nie auf einem Behindertenplatz oder Feuergasse!
Was ich nicht verstehe ist die Tatsache, dass man der Meinung ist, dass man sich gegen Geschwindigkeitsverstöße > 30 km/h in der Stadt zur Wehr setzen muß! Sorry, die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Stadt sind hinglänglich bekannt und un aller Regel ist auch klar ersichtlich, dass man sich im Stadtbereich befindet!
Ich wohne in einer verkehrsberuhigten 30er Zone und es ist echt schlimm, wie da gerast wird, obwohl gegenüber eine Schule ist. Es ist tlw. lebensgefährlich, da ich aus einer sehr kleinen Seitenstraße auf die Haupstraße einbiegen muß, Kreuzungsbereich sehr unübersichtlich und häufig durch Falschparker zugestellt und man risikiert jedes mal, dass so ein Raser einen breitseits auf der Fahrerseite trifft!
Genauso schlimm sind manches Mal die Radfahrerrüpel. Wie schon gesagt, rechts vor links und ein Radfahrer nimmt mir die Vorfahrt! Der macht, obwohl ich schon halb drausen war, eine Schlenker um mich, zeigt mir den Vogel und brüllt Arschloch!
Er hatte kein Glück, meine Regierung saß nicht daneben, ich ihm nach und habe ihn gestellt! Habe ihm freundlich erklärt wo das Problem liegt und ihm angeboten sich zu entschuldigen oder die Polizei zu rufen! Ich hatte Glück, er auch, hat sich entschuldigt und das wars!
Jeder macht mal Fehler, aber bei dem dichten Verkehr gehört die gegenseitige Rücksichtnahme einfach dazu!
Vielfahrer sind hier natürlich deutlich höherem Risiko ausgesetzt und gerade bei so Sachen wie Vorfahrtsverletzungen oder roter Ampel kann man sich sehr schnell durch blose Unachtsamkeit ein nettes Punktekonto erarbeiten.
Da kann man sich es nicht leisten, einen Grundbestand durch solche Dummheit wie rasen zu schaffen, so dass eine Unachtsamkeit einen sofort in die Gefahr des Fahrverbotes oder Führerscheinverlustes bringt.
Wenn ich ein Ticket wegen schnellem Fahren bekomme, dann stehe ich dazu, auch bei falsch parken, es sei denn, es gäbe wirklich einen habhaften Grund dagegen vorzugehen.
Ich hoffe weiterhin auf mein Glück und darauf, dass ich mich selbst am Riemen reiße und aufpasse!
Gruß
Frank Peter
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Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!! | Antworten
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