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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zur Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrages bei Umzug |
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 14.07.2010 um 10:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 14.07.2010 um 10:22 Uhr ]
Hallo Willy,
Wiesel schrieb:
...
Im Übrigen finde ich es sowohl rechtlich als auch im Hinblick auf das Niveau des Forums bemerkenswert, mit welcher Wortwahl und welch pauschalen Unterstellungen hier die Berufsgruppe der Rechtsanwälte diskreditiert wird, ohne dass von den Moderatoren auch nur der Versuch unternommen wird, den thread verbal zu entschärfen.
Grüße vom Willy
klar, dass Du das schreibst, wo Du doch selbst Rechtsanwalt bist
Allerdings fußen meine oben geschilderten Aussagen tatsächlich auf eigener Erfahrung. Ich hatte früher mal einen ärgerlichen Fall mit ca. 300 Euro Streitwert. Eigentlich nicht so hoch, dass sich in meinen Augen RA oder gar Gericht lohnen würden, aber da es um einen Dienstleister ging, dem ich auch danach u.U. erneut in die Falle gehen könnte (so ähnlich, wie wenn man bei der Kfz-Versicherung keine freie Werkstättenwahl hat, sondern die Versicherung aussucht - nur in einer ganz anderen Branche und so, dass ich den nicht selbst aussuchbaren Dienstleister aber sehr wohl selbst bezahlen musste), wollte ich dem ein Ende setzen.
Also suchte ich einen RA, aber niemand wollte den Fall übernehmen, weil es bei 300 Euro Streitwert lt. RA-Gebührenordnung wohl nur deutlich unter 100 Euro Honorar gibt. Dabei fragte ich sicher bei 10 RAs an, und selbst die RA-Kammer konnte mir wegen des geringen Streitwertes keinen RA nennen, der den Fall übernahm. Logisch, dass ein RA nicht gern schätzungsweise 3 Stunden oder mehr für insgesamt weniger als 100 Euro arbeitet und so etwas höchstens auf abweichend von der Gebührenordnung vereinbarter Stundensatzbasis übernimmt.
ABER: Ich hatte auch mal Fälle mit deutlich höheren Streitwerten, die teilweise, z.B. im Wettbewerbsrecht, wenn keine konkret zu beziffernden Schadenssummen existieren, aus meiner Sicht absurd hoch angesetzt werden. 50 TEUR sind da schon Standard, selbst wenn es um ein Produkt geht, mit dem die Kontrahenten z.B. nur 10 TEUR Jahresumsatz machen. So werden oft für maximal 3-5 Stunden Arbeit locker mal 2-3 TEUR Honorar kassiert. Wenn man die sich so ergebenden Stundensätze (oft 500 Euro und mehr) als Mandant oder Beklagter, der das zahlen soll, moniert, bekommt man als Rechtfertigung zu hören, es gäbe schließlich auch kleine Fälle, so dass sich das wieder ausgleichen würde. Das tut es aber eben nicht - weil die kleinen Fälle einfach abgelehnt werden.
Die meisten RAs (außer denen, die aus Umsatzmangel alles, auch kleine Fälle, übernehmen) betreiben so Rosinenpickerei und nutzen die Gebührenordnung auf Kosten der Mandanten und Beklagten schamlos aus: Bei den großen Fällen umgerechnet überzogene Stundensätze kassieren und bei den kleinen Fällen einfach ablehnen oder einen Stundensatz vereinbaren.
Warum gibt es hier nicht fairerweise Kontrahierungszwang wie z.B. bei Apotheken, d.h. jedes angefragte Geschäft muss zu Gebührenordnungs-Konditionen angenommen werden? Oder entweder in jedem Fall Stundensätze, oder in jedem Fall Gebührenordnung. Aber nicht so wie bisher, dass der RA einfach die für ihn günstigere Abrechnungsbasis wählt. Meine MB-Werkstatt rechnet schließlich auch immer nach AWs ab, also auf Stundensatzbasis, und sagt nicht einfach z.B. bei einem 100-TEUR-Fahrzeug "in diesem Fall berechnen wir für die Inspektion 5% vom Fahrzeugwert statt den AWs, weil das für uns mehr Einnahmen bringt".
Mal ehrlich, Willy, was sagst Du dazu, findest Du so ein Verhalten vieler RAs noch anständig oder wenigstens irgendwie aus Mandantensicht verständlich?
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
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| Geschrieben am 14.07.2010 um 12:41 Uhr  
| Es ist mal wieder Mittagszeit:
Meine eigenen Berufe spielen hier nur insofern eine Rolle, als ich die Gebührentatbestände von Steuerberatern und Rechtsanwälten durch die Ausbildung sowie in praktischer Hinsicht kenne, aber zB. bei den Notaren und Architekten ist die Honorarsystematik ähnlich aufgebaut.
Um die Frage der Honorargerechtigkeit geht es in diesem thread auch gar nicht, aber selbst wenn, so würde die ggfs. fehlende Kenntnis über die Möglichkeiten von Honorarvereinbarungen keine pauschale Diskreditierung ganzer Berufsgruppen als "Raffkes" o.ä. rechtfertigen.
Völlig richtig erkannt haben die Poster hier aber, dass eine Kanzlei wirtschaftlich arbeiten muß, also pro Mandat oder pro Mandant zumindest keine Verluste erwirtschaften darf.
Die Vermeidung von Verlusten ist bei Gegenstandswerten dieser Größenordnung und Abrechnung nach RVG aber unmöglich, denn eine Beratung zu einem Gegenstandswert bis max. 300,00 EUR (geringste Stufe) kann mit 25,00 EUR netto in Rechnung gestellt werden, bei außergerichtlicher Interessenwahrnehmung mit Kontakt zum Gegner beträgt die Regelgebühr 32,50 EUR netto zzgl. Auslagen.
Kontrahierungszwang würde an dieser Stelle also den Zwang zum Verlustgeschäft bedeuten. Anders liegt - wegen der Mischkalkulation - der Fall bei Dauermandaten für Firmen etc., aber bei dieser Konstellation hätte Claudia wohl kaum das Forum bemüht.
Die Lösung des Falles findet übrigens jeder klug Suchende über Google und vor den Amtsgerichten kann sich ja jeder selbst vertreten.
Zum Verlustgeschäft wird der Fall aber auch für jeden selbst tätig werdenden Betroffenen, der wegen eines Schadens von vielleicht 40,00 EUR stundenlang Briefe schreibt, telefoniert, rumrennt und sich Grundkenntnisse aneignen muß. Ab einem gewissen Punkt wird die Rechtsverteidigung auch für diese Leute zum reinen Hobby oder zur Prinzipienreiterei.
Man muß halt entscheiden, was einem die eigene Lebenszeit, die gute Laune und die Verfolgung bestimmter Prinzipien wert sind.
Will man seine Vorstellung vom Recht durchsetzen, dann geht es aber nicht mehr nur um gesparte 40 oder meinentwegen 400 EUR und die Stundenhonorare der Dienstleister stehen in einem anderen Verhältnis zu der Lebenszeit, die man selbst anderweitig aufwenden kann.
Grüße vom Willy
--
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 14.07.2010 um 13:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 14.07.2010 um 13:46 Uhr ]
Hallo Willy,
gut vom oben von mir monierten Mißstand abgelenkt. Also kassieren nicht wenige RAs bei hohen Streitwerten weiter locker nach dann vorteilhafter Gebührenordnung umgerechnete Stundensätze von 500 Euro und mehr ab, während sie Fälle mit kleinen Streitwerten einfach ablehnen oder eben nur gegen einen Stundensatz (der den Ansatz lt. Gebührenordnung deutlich übersteigt) annehmen.
Wie gesagt, das ist seitens vieler RAs Rosinenpickerei pur und hat nichts mehr mit dem "sozialen Ausgleich" (die kleinen Fälle sind billig, die großen teuer) zu tun, den die RA-Gebührenordnung lt. Bundesministerium der Justiz eigentlich leisten soll. Denn der wird von den RAs einfach ausgeschaltet.
Noch was: Klar kann man als Mandant mit seinem RA auch bei hohen Streitwerten abweichend von der Gebührenordnung niedrigere Honorare vereinbaren, falls der sich darauf einlässt. Dem Begklagten, der im Fall der Niederlage den gegnerischen Anwalt bezahlen muss, bleibt eine individuelle Verhandlung jedoch verwehrt, der wird in jedem Fall nach Gebührenordnung abkassiert.
Fair wäre es daher, wenn seitens der RAs durchgehend nach einem einheitlichen Stundensatz-Schema (natürlich mit Abstufungen nach Schwierigkeitsgrad usw.) abgerechnet würde, statt dass man sich - wie bisher - als RA immer das für sich selbst Vorteilhafteste und für den, der zahlt, Nachteiligste einfach aussuchen kann.
Wenn man heiratet, entscheidet man sich schließlich auch für den Partner als Person insgesamt und nicht nur für die Schokoladenseiten.
--
Grüße
ABC
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| Geschrieben am 14.07.2010 um 14:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frankman01 am 14.07.2010 um 14:15 Uhr ]
hallo Willy, hallo ABC,
es wäre schön, wenn man die Fede an einer anderen Stelle weiterführen könnte, da diese mit dem Thema lange nichts mehr zu tun hat.
Zum Thema als solches möchte ich nur ergänzen, würde man Beiträge editieren, wo teilweise auch mangels Fachwissens, gegen bestimmte Gruppen oder Berufe gezetert wird, müsste grad ich mich als Treppenterrier dranhalten
So, und ab hier bitte wieder zum Thema zurück.
--
es grüßt......die Dumm Sau
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User seit 08.08.2005
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User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 14.07.2010 um 14:45 Uhr  
| Fakt ist, dass die RVG-Gebühren bei niedrigen Streitwerten einfach nicht kostendeckend und deshalb unzumutbar sind. Kein intelligenter Mensch würde dafür stundenlang arbeiten, wohl wissend, dass es für ihn biliger wäre, dem Mandanten die Streitsumme besser aus eigener Tasche zu zahlen und sich neuen Fällen zuzuwenden.
Unzumutbar ist aber auch, dass die Leute zum gesetzlichen Satz keine anwaltliche Vertretung finden und im Falle des Obsiegens nur die geringen RVG-Gebühren beim Gegner geltend machen dürfen.
Die Stundensatz-Lösung oder auch eine deutlich höhere Mindestgebühr wird deshalb ja bereits diskutiert und wird auch kommen, weil kein Mensch für vielleicht 30 oder 100 EUR einen Fall kostendeckend bearbeiten kann, vor allem, wenn Büropersonal, Fixkosten etc. davon bezahlt werden müssen. Bisher regelt der Markt das nur sehr schlecht, indem Einzel mandate mit geringem Streitwert nur als "opener" oder aus reiner Sympathie angenommen werden, falls überhaupt Erfolgsaussichten bestehen.
Ansonsten eröffnet die Änderung des Rechtsberatungsgesetzes ja jetzt auch vielen Nichtjuristen bei Banken, Versicherungen und Vereinen die Chance,
sich im völlig unkomplizierten Reich der Rechtsverfolgung für kleines Geld zu tummeln.
Die Wahrheit ist, dass die dort - von Nichtjuristen - frei vereinbarten Honorare - wohlbemerkt meist ohne Haftungshintergrund - weit über den RVG-Sätzen liegen. Und der Markt akzeptiert dies ohne Murren, weil ja schon jeder Meister bei Mercedes um die 90 EUR und manchmal mehr die Stunde kostet und weil die Rechtsmaterie in Wirklichkeit alles andere als unkompliziert ist, das gilt speziell im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Wie hoch ein Stundensatz bei betriebswirtschaftlich seriöser Berechnung sein müßte, kann man zB. hier
http://www.ra-braune.de/Wordpress/?p=355
in einem älteren Beitrag nachlesen. Aber jetzt nicht hauen wenn ich als Betriebwirtschaftler sage, dass die dort genannten 160,00 EUR zu niedrig kalkuliert sind. Gerne rechne ich einem durchschnittlich bezahlten Arbeitnehmer vor, wie teuer er pro Stunde bei Vollkosten rechnung wirklich ist, und dann vergleichen wir mal.
Es gibt seriöse Studien der RA-Kammern, wonach ein Fall (durchschnittliche Bearbeitungsdauer, üblicher Kanzleiaufwand) erst ab einem Streitwert von ca. 8.000,00 EUR bei der Abrechnung über RVG in die Gewinnzone kommt. Dann beträgt die einfache Mittelgebühr 534,00 EUR netto, unabhängig von der aufgewendeten Zeit.
Die aus klassenkämpferischer Sicht gerne zitierten 500-EUR-Stundensätze liegen für das Gros der Anwaltschaft im Reich der Fabel. Über die verläßliche Zusage, dass man als Ausgleich für einige 35-EUR-Mandate dann mal einen Fall mit 500-EUR-Stundensatz bekommt, würde sich sicher fast jeder Anwalt freuen. Leider ist die Welt ungerecht und diejenigen, die die defizitären Mandate angeboten bekommen, finden meist keinen Zugang zur Welt der Mandanten, die hohe Stundensätze zahlen können und wollen. Ein sozialer Ausgleich im Sinne der Dienstleister findet also gerade nicht statt.
Bei wirklich hohen Streitwerten und/ oder komplizierten Materien wird ohnehin meist nach Stundensätzen abgerechnet, mindestens jedoch nach RVG-Sätzen. Das hat neben dem ganz normalen Marktmechaniskmen und dem Gewinnstreben auch mit der Haftung und den damit verbundenen Risiken bzw. Versicherungssummen zu tun. Letztlich wissen die Spezialisten, was sie auf ihrem Gebiet wert sind oder was der Markt der meist gewerblichen Mandanten hergibt. Gäbe es dort keine Nachfrage zu derartig hohen Preisen, so gäbe es diese Preise auch nicht, Marktwirtschaft eben.
Grüße vom Willy
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User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 14.07.2010 um 14:50 Uhr  
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Frankman01 schrieb:
hallo Willy, hallo ABC,
es wäre schön, wenn man die Fede an einer anderen Stelle weiterführen könnte, da diese mit dem Thema lange nichts mehr zu tun hat.
Zum Thema als solches möchte ich nur ergänzen, würde man Beiträge editieren, wo teilweise auch mangels Fachwissens, gegen bestimmte Gruppen oder Berufe gezetert wird, müsste grad ich mich als Treppenterrier dranhalten
So, und ab hier bitte wieder zum Thema zurück.
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Sorry Frank, ich schreibe hier ja immer zwischen der Arbeit ein paar Sätze, schicke die Sammlung dann oft nach Stunden erst ab und sehe die Zwischenbeiträge daher nicht vor dem Abschicken. Wäre dennoch nett, wenn mein nicht ganz unernster Beitrag nicht gelöscht würde.
Von Fede keine Spur, ABC ist ja Universalgelehrter und ich habe sowieso immer Recht.
Grüße vom Willy
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| Geschrieben am 09.08.2010 um 13:06 Uhr  
| Hallo Zusammen,
Kurze Info zu meinem Erfolg....
Ich habe Eure Tipps wie " Der Kündigungsgrund ist sehr wohl qualifiziert. Es bleibt daher bei der von mir fristgerecht …." danke kauba1, wie auch " sofortigen Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung ….." danke Frank Peter mit meiner Meldebescheinigung an das Fitnessstudio geschickt und siehe da…
2 Tage später habe ich eine schriftliche Bestätigung zur meiner damaligen Kündigung zum 30.07 erhalten.
Also echt nicht immer klein beigeben… und im schlimmsten Fall hätte ich halt noch 2 Monate gezahlt….
Liebe Grüße
Claudia
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