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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll? |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 29.06.2010 um 13:46 Uhr  
|
ABC schrieb:
Hallo zusammen,
Gerd, DA hast Du Recht - dem Punkt stimme ich so auch zu! Nur, und Ihr fixiert Euch nun natürlich absichtlich auf den reinen Thread-Titel: Uns beschäftigt hier eigentlich die Frage, ob es OK ist, wenn man weiß, dass man es selbst verbockt hat, so zu tun, als wüsste man nicht, wer es war, und eine kurze Nachfrage in der Familie (durch die klar würde, dass man es selbst war) zu verweigern.
Also nochmal für alle Kritiker hier der klare Fall: Ihr seid mit 80 statt 50 km/h durch einen Ort gedüst und geblitzt worden. Es kommt der Bußgeldbescheid (inkl. Punkten), auf dem Foto seid Ihr nicht 100%ig zu erkennen. Ihr wisst aber, dass Ihr es selbst wart. Was macht Ihr?
a) Ihr zahlt, nehmt die Punkte in Kauf und fahrt in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer.
b) Ihr reklamiert, Ihr wüsstet nicht, wer gefahren ist, und verweigert weitere Aussagen. Notfalls wird ein Anwalt eingeschaltet, um dem Bußgeld und den Punkten zu entgehen
@Manfred:
Combo schrieb:
...
Servus,
auf jeden Fall blickt Gerd zumindest bei diesem Thema weitaus mehr durch wie Du! Und vorallem unterstellt er Leuten, die er garnicht kennt, irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Blödsinn!
Schönen Abend
Manfred
Abgesehen von der verbesserungswürdigen Rechtschreibung (zusammen/getrennt): Der war gut - also unterstellen wir demnächst alle Leuten "irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Blödsinn", und Du sagst dann, wir haben den Durchblick
--
Grüße
ABC
Servus,
ich nehm dann mal c) Ich fahre defensiv, zahle nichts und nehm deshalb auch keine Punkte in Kauf! So einfach ist das!
Und Mr. ABC, ich gestehe hiermit ein, du bist der bessere Romanschreiber und deshalb auch der bessere Grammatiker, ich dafür der bessere Autofahrer.
Ansonsten würden von Dir nicht so unverständliche und sinnlose Umfragen wie Diese hier entstehen.
Das wars dann mal, schönen Tag noch
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 29.06.2010 um 15:02 Uhr  
| Hallo ABC,
eben diese konkrete Fragestellung, ob a) oder b) angekreuzt wird, läßt Deine eingeschränkte Sichtweise erkennen, gibt es Dir doch die Möglichkeit daran zu arbeiten, diese zu erweitern.
Die Vorgänge um die es hier geht sind komplexer, vielschichtiger. Wäre Deine Sichtweise zum Zeitpunkt der Fragestellung differenzierter gewesen, wäre Dir womöglich zumindest noch die Variante c) eingefallen, nämlich dass jemand anderes für den tatsächlichen Fahrer der bei rot über die Ampel gefahren ist, für die begangene Ordnungswidrigkeit einsteht.
Könntest Du Dir solch einen Fall vorstellen, oder liegt dies außerhalb Deines Vorstellungsvermögens?
Viele Grüße
--
Convertible
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....der V8 aus der unglaublichen AMG Schmiede | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 29.06.2010 um 18:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 29.06.2010 um 18:13 Uhr ]
Gerd122 schrieb:
jeder verantwortungsgewußte Mensch wird logischerweise Vaiante b) wählen, also ich auch. Wie verantwortungslos wäre das denn auch gegenüber seiner Familie, Mitarbeitern und anderen mehr oder minder abhängigen, nicht alles mögliche zu versuchen?
Jeep, da NUR 2 Varianten von vielen Möglichkeiten genannt werden
Natürlich b) in Worten BE da es des Autofahrers gutes geschriebenes Recht ist!
Und ein Fahrtenbuch wäre ein eigenes anderes genauso Thread füllendes Thema mit 100 Varianten und zig legalen Möglichkeiten der Umgehung, sowie 1000 verschiedenen Meinungen dazu wie eben hier
@ combo
genau, hast völlig Recht, wenn "Worte verdrehen" nicht mehr klappt kommt eben als letzter unsachlicher Angriffs-Notnagel die fehlenden Rechtschreibkenntnisse der Anders-Denkenden. wie immer | Antworten
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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 30.06.2010 um 07:35 Uhr  
| Hallo Combo und Silberbenz,
Eure Einstellung ist ja mittlerweile 100% klar geworden: Wenn es das Gesetz irgendwie ermöglicht, drückt Ihr Euch um Bußgelder, Strafen und Verantwortung, auch wenn ihr es wissentlich verbockt habt und die Strafe daher nicht unangemessen wäre.
Daraus kann jeder selbst seine Schlüsse ziehen.
PS: Wie gesagt, wenn jemand von Euch meinen geparkten SLK (oder den von jemand anders) beim Einparken beschädigen würde - Ihr würdet wegfahren, wenn es keine Zeugen gibt - denn dann kann Euch ja niemand was nachweisen, und lt. Eurer Auffassung gibt es ja ohne haarkleine Beweisführung keine Schuld.
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
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| Geschrieben am 30.06.2010 um 09:34 Uhr  
| Hallo Pflasterchen,
also was du hier anderen Personen (silberbenz und combo) für mögliche Taten unterstellst grenzt schon fast an Verleugnung. Findest du sowas okay?
Stell dir mal vor andere unterstellen:
ABC hat gar kein Auto
ABC ist ein Hartz4 Schnorrer
ABC ist nen kleiner dicker Faulpelz
ABC traut sich nicht aus dem Haus, weil er so stark riecht
etc. etc.
wäre auch nicht okay, oder? Also unterlass in Zukunft Aussagen über Menschen, welche du niemals kennenlernen wirst.
Gruß
Gerhard
--
cubanitsilberne Hubraumflunder
**************************
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
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| Geschrieben am 30.06.2010 um 10:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 30.06.2010 um 10:05 Uhr ]
Hallo Gerd,
1. "Verleugnung" ist was ganz anderes als "Verleumndung"
2. Meine Äußerung war keine Unterstellung, sondern eine logische Konsequenz aus den umfangreichen und mehrfachen Postings der beiden (bei Dir träfe diese übrigens auch zu).
3. Mir wäre es egal, wenn Du oder andere das oben geschriebene von mir dächten. So wie es Euch ja meinetwegen nun auch egal sein kann, was ich aus Euren Postings schließe. Jeder geneigte Mitleser kann sich ja sein eigenes Bild daraus machen und kommt vielleicht zum selben Schluss wie ich, vielleicht auch nicht.
--
Grüße
ABC
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User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 30.06.2010 um 10:06 Uhr  
| Es ist doch wohl ein RIESENUNTERSCHIED, ob ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe und im Rahmen der Legalität als Halter keine Angaben zum Fahrer mache, um so das Bußgeld nicht zu bezahlen, oder ob ich Fahrerflucht begehe (Straftat), und dabei den Geschädigten bewusst auf dem Schaden sitzen lasse.
Sorry, aber Deine Vergleiche sind oft, wie in diesem Fall auch, an den Haaren herbeigezogen. | Antworten
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