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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll?
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   Anlernschwabe



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Beiträge: 2470
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 Geschrieben am 28.06.2010 um 23:54 Uhr   
N'abend zusammen,

also doch noch einen zur späten Stunde:

Neben einigen persönlichen Animositäten ...
Die Kernfrage war doch die Thread-Überschrift, die Eingangsfrage im Text zum SLK-Verleihen mehr suggestiv, so zum Warmwerden, gelle?

Ich habe mit meinen kleinen Geschichten aus Vergangenheit zeigen wollen, dass man sehr schnell auch (vermeintlich) schuldlos in gewisse staatliche Mühlen geraten kann ...

Was bitteschön ist verwerflich an Vergleichen mit unserer Vergangenheit, um aufzuzeigen, dass man etwas gelernt hat?

Und das Geschwätz führt dann zum Erörtern des grundsätzlichen deutschen Rechtsverständnisses. Willy hat es auf den Punkt gebracht. Ich werde mir die juristische Nachhilfe nächste Tage mal antun, wenn mir englisch und französisch zu viel geworden sind.

Gute Nacht und Grüße aus Toulouse
Bernd

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   silberbenz

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User seit 21.01.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 29.06.2010 um 09:16 Uhr   


Icke04 schrieb:
Moin Silberbenz,

altbekannter Spruch …“öffentlich Wasser predigen aber selber Wein saufen !“
Oder anders ausgedrückt, Du forderst Verhaltensformen (siehe Alkohol-Thread), die Du selbst nicht einhältst. Das Verantwortungsgefühl in Deinem zweiten Posting finde ich jedenfalls nicht mehr.

Gruß

Bernd



irgendwie merkst du immer noch nichts??
sag mal wo dein Problem liegt??
Steht irgendwo, dass ich mit 80 durch den Ort fahre oder Kinder tot fahren will oder bgesoffen Auto fahre??
Nie und nimmer ansonsten zeig mir wo , lies aber doppelt da du nicht so recht fachlich und sachlich durch zu blicken scheinst was ich meine und worum es geht. Was Du da rein liest ist reiner Unsinn und reine Wort verdrehung.
Beliebter aber recht unfairer Stil einiger "Dauer-Gutmenschen-Oft-Poster" hier.
Falls es solche Leute verstehen: Die Farbe Blau ist nicht gleich blau, auch bei diesem Beispiel wird das Blau bei Dir eher lilablau wenn du blau nicht für richtig hälst. ( ich glaub das versteht er aauuuuuch nicht )
Ansonsten leg Dich einfach wieder hin

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   Gerd122

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Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
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 Geschrieben am 29.06.2010 um 09:43 Uhr   


Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll?



um es abschließend auf den Punkt zu bringen: JA


Gruß

Gerhard

--
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   ABC

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Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 29.06.2010 um 10:40 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 29.06.2010 um 10:45 Uhr ]

Hallo zusammen,

Gerd, DA hast Du Recht - dem Punkt stimme ich so auch zu! Nur, und Ihr fixiert Euch nun natürlich absichtlich auf den reinen Thread-Titel: Uns beschäftigt hier eigentlich die Frage, ob es OK ist, wenn man weiß, dass man es selbst verbockt hat, so zu tun, als wüsste man nicht, wer es war, und eine kurze Nachfrage in der Familie (durch die klar würde, dass man es selbst war) zu verweigern.

Also nochmal für alle Kritiker hier der klare Fall: Ihr seid mit 80 statt 50 km/h durch einen Ort gedüst und geblitzt worden. Es kommt der Bußgeldbescheid (inkl. Punkten), auf dem Foto seid Ihr nicht 100%ig zu erkennen. Ihr wisst aber, dass Ihr es selbst wart. Was macht Ihr?
a) Ihr zahlt, nehmt die Punkte in Kauf und fahrt in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer.
b) Ihr reklamiert, Ihr wüsstet nicht, wer gefahren ist, und verweigert weitere Aussagen. Notfalls wird ein Anwalt eingeschaltet, um dem Bußgeld und den Punkten zu entgehen.


@Manfred:


Combo schrieb:
...
Servus,

auf jeden Fall blickt Gerd zumindest bei diesem Thema weitaus mehr durch wie Du! Und vorallem unterstellt er Leuten, die er garnicht kennt, irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Blödsinn!

Schönen Abend
Manfred


Abgesehen von der verbesserungswürdigen Rechtschreibung (zusammen/getrennt): Der war gut - also unterstellen wir demnächst alle Leuten "irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Blödsinn", und Du sagst dann, wir haben den Durchblick

--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?

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   Wiesel

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Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
 Geschrieben am 29.06.2010 um 11:33 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 29.06.2010 um 11:34 Uhr ]



ABC schrieb:

Hallo zusammen,

Gerd, DA hast Du Recht - dem Punkt stimme ich so auch zu! Nur, und Ihr fixiert Euch nun natürlich absichtlich auf den reinen Thread-Titel: Uns beschäftigt hier eigentlich die Frage, ob es OK ist, wenn man weiß, dass man es selbst verbockt hat, so zu tun, als wüsste man nicht, wer es war, und eine kurze Nachfrage in der Familie (durch die klar würde, dass man es selbst war) zu verweigern.

Also nochmal für alle Kritiker hier der klare Fall: Ihr seid mit 80 statt 50 km/h durch einen Ort gedüst und geblitzt worden. Es kommt der Bußgeldbescheid (inkl. Punkten), auf dem Foto seid Ihr nicht 100%ig zu erkennen. Ihr wisst aber, dass Ihr es selbst wart. Was macht Ihr?
a) Ihr zahlt, nehmt die Punkte in Kauf und fahrt in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer.
b) Ihr reklamiert, Ihr wüsstet nicht, wer gefahren ist, und verweigert weitere Aussagen. Notfalls wird ein Anwalt eingeschaltet, um dem Bußgeld und den Punkten zu entgehen.

--
Grüße
ABC



Dann geht Deine Thread-Überschrift ja glatt am notdürftig zugepflasterten Thema vorbei. Dazu fällt mir spontan der MBSLK-Newsletter vom Samstag ein:

Sven bat darin - offenbar in weiser Vorausahnung - um Folgendes:

"Schreibe eine sinnvolle Überschrift....
Bitte achte darauf, dass Du beim Erstellen eines Threads einen passenen, aussagefähigen und richtig geschriebenen Titel wählst. Nicht weil ich einen Rechtschreibfimmel habe, sondern weil man später, wenn man etwas sucht, nur richtig geschriebene Worte über die Forensuche findet.
Die Aussagekraft der Überschrift ist sowohl beim Lesen des Forums als auch beim späteren Suchen bestimmter Threads einfach unerlässlich. ..... "

Wie wahr, wie wahr.

Die nunmehrige Zielrichtung Deiner Frage lautet verkürzt:

Wer ist bereit, sich selbst in die Pfanne zu hauen? (Aber offenbar erst dann, wenn er per Trafipax etc. fast erwischt wurde .... )

Mit Halterhaftung und der Thread-Überschrift hat das schon mal nix mehr zu tun, denn im Sinne eines Geständnisses outen kann man sich ja unabhängig davon, ob man als Halter oder Fahrer angeschrieben wird.

Diejenigen, die sich konsequenterweise auch dann noch freimütig zu ihren Taten bekennen wollen, wenn damit die 18-Punkte-Schwelle erreicht wird und die Fahrerlaubnis flöten geht, können sich direkt noch die Frage stellen lassen, ob sie sich auch bei jedem unentdeckt gebliebenen Verkehrsverstoß selbst anzeigen würden, um dann zu zahlen, die Punkte in Kauf zu nehmen und (deshalb??) in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer zu fahren.

Besonders spannend wird es für den angezeigten und reumütigen Sünder, wenn der beim Geständnis noch gar nicht gemerkt hat, dass das eigene Verhalten neben der Ordnungswidrigkeit auch noch (in sog. Idealkonkurrenz) den Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährung erfüllt. Manche Straßenverkehrsämter sind nämlich so gemein, einem das vorher nicht mitzuteilen (weil die davon ausgehen, dass sich sowieso keiner selbst ans messer liefert).

Dann kommt richtige Spannung bei der Sanktionsverhängung auf, denn Straßenverkehrsgefährung wird neben allen Punkten mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit saftiger Geldstrafe geahndet.

Wo also hört der sog. "Anstand" auf und wo fängt der Selbstschutz an?

Grüße vom Willy

--
Open your mind!

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   ABC

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User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 29.06.2010 um 11:40 Uhr   
Hallo Willy,

hier redet niemand davon, sich selbst anzuzeigen, wo es keinen Vorwurf gibt. Ich rufe auch nicht das Ordnungsamt an und melde, wenn ich mal 60 statt 50 gefahren bin.

Sondern es geht um Einsicht, also darum, wenn ein Vorwurf (in Form eines Bußgeldbescheides) da ist - ob man den anerkennt und daraus lernt oder versucht, sich mit Rechtsfinten herauszuwinden (obwohl man weiß, dass man es war).

Schimpft mich ruhig für eine Überschrift, die der Entwicklung des Threads nicht hellseherisch vorab Rechnung getragen hat (nachträglich verändern kann man den Titel nicht mehr). Das gibt es doch täglich, in jedem Forum. Und das nutzt Ihr Drückeberger doch nun nur als Ablenkung von der o.g. Frage nach a) oder b) - oder? Falls nicht, beantwortet sie doch einfach

--
Grüße
ABC
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   Wiesel

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 Geschrieben am 29.06.2010 um 11:52 Uhr   
Aber Pflaster, ich schimpf Dich doch gar nicht.

Schließlich ist es Dein gutes Recht, Dich im Nachhinein damit herauszureden, kein Hellseher zu sein. Aber wer ist das schon - im Forum, im Straßenverkehr, im ganzen Leben ....

Deine Methode, durch einschränkende Fragestellung und Antwortvorgabe dem Gegenüber nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera zu lassen, ist auch nicht gerade neu, aber auch nicht gerade fair.

Kennst Du den:

"Beantworten Sie bitte die Frage: Schlagen Sie Ihre Frau immer noch?"

Um auf den gänzlich umgestellten Fall zurückzukommen: Einsicht in eigenes Fehlverhalten tritt doch nicht erst dann ein, wenn man beim Fiskus löhnt und sein Punktekonto auffüllt.

"Wahre Schuld ist der Ruf des Gewissens" - sagen die Strafwissenschaftler, und bringen es damit auf den Punkt. Der Ruf des Gewissens ist aber höchst individuell: Beim einen schlägt es erst nach einer verdammt hohen Geldstrafe an, der andere wird erst im Knast wach und bei den meisten hilft alles nix. Fahrverbote helfen übrigens, denn um nichts kämpfen die Leute so sehr wie um die Vermeidung von Fahrverbot und Führerscheinentzug.

Mobilität rules

Grüße vom Willy



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   Gerd122

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 Geschrieben am 29.06.2010 um 12:33 Uhr   


ABC schrieb:
Es kommt der Bußgeldbescheid (inkl. Punkten), auf dem Foto seid Ihr nicht 100%ig zu erkennen. Ihr wisst aber, dass Ihr es selbst wart. Was macht Ihr?
a) Ihr zahlt, nehmt die Punkte in Kauf und fahrt in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer.
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jeder verantwortungsgewußte Mensch wird logischerweise Vaiante b) wählen, also ich auch. Wie verantwortungslos wäre das denn auch gegenüber seiner Familie, Mitarbeitern und anderen mehr oder minder abhängigen, nicht alles mögliche zu versuchen?

Gruß

Gerhard

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   SLK172

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 Geschrieben am 29.06.2010 um 12:35 Uhr   


Gerd122 schrieb:

b) Ihr reklamiert, Ihr wüsstet nicht, wer gefahren ist, und verweigert weitere Aussagen. Notfalls wird ein Anwalt eingeschaltet, um dem Bußgeld und den Punkten zu entgehen.


Ich würde wohl deshalb schon a) wählen, weil ich keinen Bock auf ein Fahrtenbuch hätte...

Gruß

Guido

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   Icke04

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 Geschrieben am 29.06.2010 um 13:05 Uhr   


ABC schrieb:
Was macht Ihr?
a) Ihr zahlt, nehmt die Punkte in Kauf und fahrt in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer.



Moin,

klare Antwort a).

Zum Glück habe ich im Familien- und Mitarbeiterkreis verantwortungsbewußte Menschen.

Wie schlecht muss vergleichsweise die Eignung & Arbeitsqualität eines Mitarbeiters aussehen, der noch nicht einmal bei solchen Kleinigkeiten Verantwortung übernehmen kann ?

Gruß

Bernd




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