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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll?
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   ABC

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 Geschrieben am 27.06.2010 um 13:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 27.06.2010 um 13:24 Uhr ]

Moin,

@Combo und Silberbenz: Ihr merkt schon, dass Ihr im Unrecht seid und nun wie angeschossene Wildsäue ohne sachliche Argumente um Euch keift? Macht das ruhig noch ein wenig weiter - Euch möchte ich im Straßenverkehr aber lieber nicht begegnen. Denn wer ehrliche Menschen mit Anstand als Denunzianten bezeichnet und die Behörden als unfähig verunglimpft, wenn Du selbst sie veräppelst und die Ermittlung des Täters vereitelst, ist für mich nicht redlich. Wie bitte soll die Behörde rausfinden, wem Du den Wagen gegeben hast, wenn Du dazu die Aussage verweigerst, obwohl Du es wüsstest? Einen Privatdetektiv engagieren? Dann würdest Du sie nicht als unfähig, sondern als Spitzel beschimpfen. Egoismus pur, Hauptsache, Du musst nicht für Deine Fehler gerade stehen und kannst Dich irgendwie rauswinden?

Also ich fasse nochmal zusammen: Wenn Ihr mit 80 statt 50 durch einen Ort fahrt und auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen seid, sagt Ihr, Ihr wart es nicht und wisst auch nicht, wer da mit Eurem SLK gefahren ist. Nachzufragen, wer es war, verweigert Ihr. Das findet Ihr OK?

--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?

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   flock1206

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 Geschrieben am 27.06.2010 um 19:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von flock1206 am 27.06.2010 um 19:20 Uhr ]



Combo schrieb:
Hmm...

da verstehe ich Deine Haltung nun gar nicht! ...

Und übrigens Verantwortung fängt im kleinen an, also auch bei Ordnungwidrigkeiten! ...

Deine Aussage läßt für mich eigentlich nur einen Schluß zu, nämlich das Du dann wohl tatsächlich zu dem von ABC zitierten Personnenkreis zählst!

Gruß


Servus!

Du musst meine Haltung auch garnicht verstehen, ich verstehe die Deine ja auch nicht!

Meine Verantwortung hört dabei auf, wenn´s um Denunziation bei unfähigen Ermittlungsbehörden geht, um Verkehrsordnungswiedrigkeiten in der eigenen Familie aufzuklären!

Und zum guten Schluss lass ich mich schon garnicht in eine Schublade stecken, die ein zum Teil haaresträubender, thesenproduzierender Forumsphilosoph hier aufzustellen versucht!

Schönen Sonntag

Manfred

--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010)




Hallo Manfred,

wieso denunzieren! Ich nenn so ein Verhalten zu seiner Verantwortung stehen! Allerdings ist es natürlich so, das wenn man selber nicht zu seinen Fehler steht, kann man das wohl auch nicht von seinen Umfeld erwarten! Aber jeder so wie er mag!

Gruß
Ralph

--
http://www.funpic.de/fotoalbum/flock1206

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   silberbenz

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 Geschrieben am 27.06.2010 um 20:39 Uhr   


ABC schrieb:
.......1 Absatz wieder mal voll daneben.....kein Kommentar auf solch Unsinn
2 Absatz
Also ich fasse nochmal zusammen: Wenn Ihr mit 80 statt 50 durch einen Ort fahrt und auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen seid, sagt Ihr, Ihr wart es nicht und wisst auch nicht, wer da mit Eurem SLK gefahren ist. Nachzufragen, wer es war, verweigert Ihr. Das findet Ihr OK?

SELBSTVERSTÄNDLICH OK da es nicht illegal und nicht gesetzwidrig ist eine Aussage zu Verweigern. Oder meinst Du im Ernst eine unbewiesene Anschuldigung soll einfach so zu einer Strafe führen ?? Aber Gutmenschen träumen anscheinend gerne. Werd doch einfach mal Politiker dann kannst Du entsprechende Gesetze versuchen einzubringen um den Rechtsstaat weiter aufzuweichen.



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   flock1206

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Beiträge: 444
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 Geschrieben am 27.06.2010 um 22:04 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von flock1206 am 27.06.2010 um 22:05 Uhr ]

Hallo Silberbenz,

verstehe nicht ganz was das mit Rechtstaat aufweichen zu tun hat! Selbstverständlich besteht ein Aussageverweigerungsrecht! Allerdings, wie ich schon mehrfach betont habe, sollte doch jeder soviel Charakter und Verantwortungsgefühl haben und zu seinen gemachten Fehlern stehen! Wir reden hier ja schließlich von Ordnungswidrigkeiten! Ich habe mir gerade mal überlegt, wie es wäre, wenn jemand mein Kind anfahren würde, Fahreflucht begehen würde und man nur den Halter ermitteln könnte und der würde dann die hier öfters zitierte Haltung annehmen! Ich weiß, ist dann schon was anderes, aber wie schon geschrieben Verantwortung fängt im kleinen an! Das nur mal als kleiner Denkanstoss!

--
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   convertible

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 Geschrieben am 27.06.2010 um 23:14 Uhr   
Habt Ihr mal verfolgt, wie es in einem Untersuchungsauschuss des Deutschen Bundestages zugeht?
Aussagen von hochrangigen Politikern wie bspwse. J. Fischer, H. Kohl oder O. Schili sind lückenhaft, Vorgänge sind kaum mehr nachvollziehbar, und/oder die Herrschaften können sich eben nicht mehr genau erinnern............
Diese Menschen haben unsere Gesetze gemacht!!
Hier liegt das Problem, die Gesetze wurden von Menschen gemacht, sie sind daher unvollkommen und fehlbar.
Und wenn ein Herr Schili sich nicht mehr genau erinnern kann, weshalb soll ich es denn können.
Das Gesetz ist grundsätzlich gut, keine Frage, dient es doch dazu eine höherwertige Sichtweise zu erlangen.

Gruß

--
Convertible
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   ABC

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 Geschrieben am 28.06.2010 um 07:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 28.06.2010 um 07:15 Uhr ]

Hallo Silberbenz,


silberbenz schrieb:


ABC schrieb:
.......1 Absatz wieder mal voll daneben.....kein Kommentar auf solch Unsinn




genau dieses Dein Verhalten ist es, was ich mit der angeschossenen Wildsau oben meinte


2 Absatz
Also ich fasse nochmal zusammen: Wenn Ihr mit 80 statt 50 durch einen Ort fahrt und auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen seid, sagt Ihr, Ihr wart es nicht und wisst auch nicht, wer da mit Eurem SLK gefahren ist. Nachzufragen, wer es war, verweigert Ihr. Das findet Ihr OK?

SELBSTVERSTÄNDLICH OK da es nicht illegal und nicht gesetzwidrig ist eine Aussage zu Verweigern. Oder meinst Du im Ernst eine unbewiesene Anschuldigung soll einfach so zu einer Strafe führen ?? Aber Gutmenschen träumen anscheinend gerne. Werd doch einfach mal Politiker dann kannst Du entsprechende Gesetze versuchen einzubringen um den Rechtsstaat weiter aufzuweichen.


Sorry, für so eine Einstellung habe ich Null Verständnis, das ist unredlich und da bin ich mit Ralph voll auf einer Linie (was wir ansonsten übrigens nicht gerade immer sind). Der Unterschied dazu, beim Einparken ein anderes Fahrzeug zu beschädigen und dann einfach wegzufahren, ist nicht gerade groß - das würde ich Dir nach den Aussagen hier durchaus zutrauen.

@Convertible: Das ist ein traditionelles Argument, Unrecht zu tun: "Die anderen sind ja auch nicht besser". Gott sei Dank hat das im Ernstfall noch niemandem geholfen - wenn das jeder machen würde, könnte man sich fast alles erlauben, weil es immer auch andere Leute gibt, denen die Regeln des menschlichen Zusammenlebens und des Anstands unbekannt oder egal sind.

--
Grüße
ABC
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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
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   Icke04

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 Geschrieben am 28.06.2010 um 07:49 Uhr   
Moin Silberbenz,

altbekannter Spruch …“öffentlich Wasser predigen aber selber Wein saufen !“
Oder anders ausgedrückt, Du forderst Verhaltensformen (siehe Alkohol-Thread), die Du selbst nicht einhältst. Das Verantwortungsgefühl in Deinem zweiten Posting finde ich jedenfalls nicht mehr.

Gruß

Bernd



silberbenz schrieb:
Ich hoffe nur, dass bei einem SLK Stammtisch o.ä. soviel Verantwortungsgefühl vorherrscht jemanden mit einem Alkohol-Ausfall ( warum auch immer ) vom Fahren abzuhalten, egal wie.
So long silberbenz




Also ich fasse nochmal zusammen: Wenn Ihr mit 80 statt 50 durch einen Ort fahrt und auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen seid, sagt Ihr, Ihr wart es nicht und wisst auch nicht, wer da mit Eurem SLK gefahren ist. Nachzufragen, wer es war, verweigert Ihr. Das findet Ihr OK?

silberbenz schrieb:
SELBSTVERSTÄNDLICH OK da es nicht illegal und nicht gesetzwidrig ist eine Aussage zu Verweigern. Oder meinst Du im Ernst eine unbewiesene Anschuldigung soll einfach so zu einer Strafe führen ??


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   Gerd122

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 Geschrieben am 28.06.2010 um 09:48 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Gerd122 am 28.06.2010 um 09:50 Uhr ]



ABC schrieb:
Also ich fasse nochmal zusammen: Wenn Ihr mit 80 statt 50 durch einen Ort fahrt und auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen seid, sagt Ihr, Ihr wart es nicht und wisst auch nicht, wer da mit Eurem SLK gefahren ist. Nachzufragen, wer es war, verweigert Ihr. Das findet Ihr OK?



ich fahre zwar nie mit 80 durch einen Ort, aber evtl. mal außerhalb 80, obwohl da ein 50 Schild steht. (warum steht das da?)
Ja, und natürlich würde sagen: kenne ich nicht - keine Ahnung wer da gefahren ist. Ich bin doch nicht die Ermittlungsbehörde - warum sollte ich denen zuarbeiten? Die helfen mir doch auch nicht, bei meiner täglichen Büroarbeit.

Nachtrag: warum schaffen die sich nicht einfach ordentliches Equipment an, dann gibt es das "Problem" mit dem "nicht auf dem Fotos erkennbar" erst gar nicht.

Gruß

Gerhard

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die Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
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   convertible

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 Geschrieben am 28.06.2010 um 11:13 Uhr   
Moin ABC,

wer mit dem Gesetzbuch unter dem Arm durch die Stadt geht, ist formaljuristisch immer im Recht, er weiß nur leider nicht wie armselig er doch ist.
Wenn jemand absichtlich/mutwillig/herausfordernd mit 80Km/h durch die Stadt fährt, bin ich ganz auf Deiner Seite, wie wohl jeder hier, das sollte man niemandem unterstellen, nur wünsche ich denjenigen, die im vorauseilenden Gehorsam und erhobenem Zeigefinger durch die Stadt fahren, dass ihr Getriebe bei gelber Ampel (und innerhalb 40m Abstand vor der Ampel) plötzlich in den Notlauf geht.
Auf die Postings, wie ungerecht doch die Verkehrsüberwachung, und wie unvollkommen die Rechtsprechung ist, freue ich mich schon.
Vor einiger Zeit war hier ein Posting, wo ein Member angeblich ohne Gurt gefahren ist/sein soll. Beim SLK eben schwer zu sehen. Den Thread such Dir mal hervor.
Oder noch besser, Abbiegen mit grünem Pfeil. Wie willst Du beweisen, dass Du 3 Sekunden gewartet hast, bevor Du abgebogen bist?

Ich halte es da dann doch eher wie unser Altbundeskanzler: ´´Fragen Sie doch die Anderen.......... ´´

Weiterhin viel Spaß noch


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 Geschrieben am 28.06.2010 um 12:40 Uhr   
Moin

"Wer ohne Schuld ist,werfe den ersten Stein!"

Eigentlich wollte ich mich aus dieser Diskussion raushalten,den Ich (wie wahrscheinlich 90% hier im Forum) können beide Seiten Verstehen.Den jeder wird/hat schonmal irgendwann gegen bestehendes Gesetz/Moral Verstoßen,ob dies nun Bewußt oder Unbewußt geschah....?!Und wie groß oder klein dieser Verstoß war...?Es gibt genügend Fallstricke im Gesetz durch die man ins Straucheln kommen kann,würde es irgend jemand darauf anlegen.

Aber zum Thema Halterhaftung :
Ich für meinen Teil habe genügend Arsch in der Hose um für meine Fehler Einzustehen.
Aber ich kenne auch Familien bei denen die Fahrzeuge (3-4) von allen Familienmitgliedern gefahren werden und meist nur auf 1 oder 2 Personen Zugelassen sind.Wenn jetzt nach 1-2 Wochen ein Strafmandat eintrudelt,weiß keiner mehr wer jetzt genau zu diesem Zeitpunkt dieses Fahrzeug genutzt hat.Und wer würde jetzt in der Familie ein Verhör Durchführen...?
@ABC
Würdest Du jetzt die Familienangehörigen mittels Stundenlangem Ausfragen Verhören..?Wahrscheinlich nicht!Du wärst eventuell Menschlich Entäuscht.
Zum Schluß könntest Du der Ermittelden Behörde nur die möglichen Fahrer nennen (und dabei müßte man sich als Halter auch Angeben).Nun könnte die Behörde keinen Haftbaren Fahrer Ermitteln und würde sich an Dich halten,weil Du der Halter bist.Und mal angenommen der Verstoß würde zu einer Vorstrafe oder sogar Haftstrafe führen.Könntest/Würdest Du dies Akzeptieren...?Ich denke nicht!

Dies könnte/kann man z.B. auch auf Firmen anwenden,den es gibt genügend Firmen die einen oder mehrere Fzg. auf sich laufen haben,bei denen die Fahrer ständig wechseln.
Kleines Beispiel:
Ein Polier fährt auf eine Baustelle,merkt dort das Material fehlt und schickt irgend einen der Arbeiter mit seinem Fzg. weg dieses Material zu holen.Er selbst muß jedoch auf der Baustelle bleiben weil gerade eine Besprechung ansteht.Nun kommt nach 1 Woche (oder länger) ein Strafzettel.Glaubst Du wirklich das dieser Polier noch weiß wer da gefahren ist...?Vermutlich nicht,den dieser Mann muß (wie viele ander Vorgesetze auch) ständig Entscheidungen treffen die im Alltagsgeschäft untergehen/vergessen werden.Und solche Firmen Fahrzeuge gibt es zuhauf,da hängen die Schlüssel in einem Schlüsselkasten und der der jetzt ein Fzg. benötigt holt in sich.Und dort werden auch keine Fahrtenbücher geführt,da sie in der Regel nur während der Arbeitszeit genutzt werden und ansonsten auf dem Betriebsgelände stehen.Sollte da jetzt der Firmeninhaber/Halter haftbar gemacht werden?Den Schaden wird man der Versicherung melden aber der Firmeninhaber/Halter wird kaum den Fahrer ermitteln können.Er kann nur die möglichen Fahrer angeben.Und die zuständigen Behörden werden mit Sicherheit dann das führen eines Fahrtenbuches Verordnen.

Eine generelle Halterhaftung halte ich daher für eher Kontraproduktiv,da durch so etwas zuviele Unschuldige betroffen sein könnten.

Gruß Ingwer

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