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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll? |
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 444
User seit 18.08.2008
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 26.06.2010 um 12:07 Uhr  
| Hallo Manfred,
Du kannst aber nicht erwarten, dass jeder zur Beantwortung einer Frage, die absichtlich mit Fachbegriffen oder Paragraphen codiert wurde, erst Lexika recherchiert. Sorry, sag, was Du meinst!
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt? | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 26.06.2010 um 12:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 26.06.2010 um 12:18 Uhr ]
Hallo zusammen,
flock1206 schrieb:
Hallo,
ich würde dann, da diese Person mir ja dann bekannt ist, erwarten das der- oder diejenige für den gemachten Fehler gerade steht, sowie ich es auch machen würde! Sorry, aber für mich ist das einfach eine Charakterfrage! Wenn man keinen Fehler begangen hat, dann sollte man schon für sein Recht kämpfen, aber umgekehrt sollte man für seine Fehler gerade stehen!
viele Grüße
Ralph
das sehe ich allerdings exakt genauso! Erst kürzlich erlebt: Jemand beging Fahrerflucht mit dem Auto einer Freundin. Offenbar war er dabei betrunken. Die Freundin wusste anschließend angeblich nicht, wer gefahren war. Schließlich kam der Fahrer doch ans Licht, sowie, dass es die Freundin sehr wohl wusste, dass er gefahren war. Ergebnis: Neben dem Fahrer selbst kam die Freundin wegen Strafvereitelung auch dran. Wer solche Freunde hat, die von Freunden Falschaussagen erwarten, um sich selbst aus der Verantwortung zu stehlen, braucht keine Feinde...
--
Grüße
ABC
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.06.2010 um 13:16 Uhr  
|
ABC schrieb:
Hallo Manfred,
Du kannst aber nicht erwarten, dass jeder zur Beantwortung einer Frage, die absichtlich mit Fachbegriffen oder Paragraphen codiert wurde, erst Lexika recherchiert. Sorry, sag, was Du meinst!
--
Grüße
ABC
Servus ABC,
hab Dir ja den Link extra noch dazu eingefügt, das du ablesen kannst, um welchen Personenkreis es sich handelt. Zum Romane schreiben bin ich nicht geboren.
Und darauf hätte ich eine einfache Antwort erwartet.
Danke
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010) | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19093
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 26.06.2010 um 13:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 26.06.2010 um 13:29 Uhr ]
SLK171 schrieb:
...Wenn aber ein Teilnehmer mit absichtlich fehlendem Kennzeichen bei meiner Ausfahrt aufläuft, dann fährt er entweder nicht mit, schraubt das Kennzeichen wieder dran, oder ich blase die Ausfahrt ab. "Vorsatz" ist an dieser Stelle für mich indiskutabel - vor allem wenn ich vorab als Kolonnenführer davon weiß und mich quasi mitschuldig mache.
Gruß
Guido
--
*** E-Klasse Avantgarde schwarz/schwarz ***
Volle Zustimmung, Guido. Mit einer solchen Einstellung, kann der "Kamerad" gerne seine eigene Ausfahrt machen.
Ansonsten sehe ich das eher von Fall zu Fall. Vor vielen Jahren habe ich z.B. mal ein Parkticket am Gardasee bekommen, wo wir bereits unter der Woche täglich parkten und am WE wohl Parkverbot ist. Alles in italiensch geschrieben, für mich leider nicht lesbar. An der Ausfahrt standen die Cops und haben die Touris gleich abkassiert (es war ein größerer Parkplatz). Da Freunde direkt neben dem Parkplatz wohnten, haben wir den Tag dort verbracht, sind anschliessend Abends im Ort Essen gegangen und am späten Abend waren die Cops nicht mehr da. Der Betrag war auf jeden Fall für Falschparken jenseits von Gut und Böse.
Gude, Olli.
--
live vom TÜV aus Süderbrarup:
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 26.06.2010 um 13:31 Uhr  
|
flock1206 schrieb:
Hallo,
ich würde dann, da diese Person mir ja dann bekannt ist, erwarten das der- oder diejenige für den gemachten Fehler gerade steht, sowie ich es auch machen würde! Sorry, aber für mich ist das einfach eine Charakterfrage! Wenn man keinen Fehler begangen hat, dann sollte man schon für sein Recht kämpfen, aber umgekehrt sollte man für seine Fehler gerade stehen!
viele Grüße
Ralph
Servus Ralph,
also würdest Du, als Halter des Fahrzeugs auf dem Anhörungsbogen zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit Angaben zum Fahrer, wenn´s z. B. deine Verlobte, Frau, Kind, Elternteil usw. gewesen wäre, machen?
Sauber, dann bist du ja ein toller Hecht!
Gruss
Manfred
--
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 26.06.2010 um 13:43 Uhr  
| Ich möchte doch noch etwas zu dem Waffenvergleich beitragen...
natürlich ist ein Waffenbesitzer verantwortlich dafür wo und wie er seine Waffen und Munition lagert...
Er ist VERPFLICHTET die Waffen vor unerlaubtem Gebrauch zu sichern...
kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann er sehr wohl wegen eines Mitverschuldens belangt werden.
Das ergibt sich u.a. aus § 36 Waffengesetz siehe auch: http://tinyurl.com/335nwnj
Insofern hinkt der Vergleich schon...
mir wäre nicht bekannt, dass ich meine Autoschlüssel in einem Waffenschrank aufbewahren müsste.
Kleines Beispiel: drei Fahrzeuge sind auf den Vater zugelassen...
als Fahrer sind bei der Versicherung der Halter, die Ehegattin sowie die zwei Söhne gemeldet.
Die Schlüssel sind für jedes Familienmitglied zugänglich...
Vater ist arbeiten...
Ein Sohn unternimmt mit einem der Fahrzeuge eine Spritztour und macht sich einer Geschwindigkeitsübertretung schuldig...
Der Vater weiß tatsächlich nicht, welcher seiner Angehörigen gefahren ist...
kann aber nachweisen zu dem Zeitpunkt arbeiten gewesen zu sein...
des Weiteren... selbst wenn er es wüsste, so könnte er immernoch von seinem gestzlich verbrieften Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen...
Aus welchem Grund sollte dann der Vater zur Verantwortung gezogen werden??
Das ist für mich nicht nachvollziehbar!
Grüße aus der schönsten Stadt am Rhein... | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 3683
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 26.06.2010 um 14:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 26.06.2010 um 15:10 Uhr ]
Hal.lo,
mal zurück zum Thema und zusammengefasst:
der HALTER haftet nach § 7 StVG für PERSONEN- und SACHSCHÄDEN beim BETRIEB (also im rollenden Verkehr) eines Kfz zusammen mit dem rechtmässigen FAHRER (§ 18 StVG) sofern dieser den Schaden (mit-)verschuldet, bzw. ALLEINE, wenn der Fahrer nicht identifizierbar ist, bzw. NICHT, wenn der Fahrer ohne Zustimmung des Halters fährt und dieser insofern nicht fahrlässig war.
Für Schäden AUSSERHALB DES BETRIEBS - also im ruhenden Verkehr - haftet der HALTER NICHT; dort haftet nur der FAHRER alleine: deshalb besteht keine Halterhaftung für Falschparken etc., aber sehr wohl eine für zu schnelles Fahren durch Radarfallen.
Kann allerdings bei Verstößen im ruhenden Verkehr der Fahrer nicht ermittelt werden, so können die Verfahrenskosten (jedoch nicht das Bußgeld!) unter Umständen doch dem HALTER auferlegt werden (§ 25a StVG). Sußerdem kann ihm die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, um in künftigen Fällen den Fahrer identifizieren zu können.
Insgesamt ist das doch eine rechtstaatlich angemessene Lösung und um Längen grundrechtskonformer, als z.B. die österreichische Lösung, wo AFAIK der Halter immer haftet! Deshalb ist es eigentlich fast ein Wunder, dass die Regierung sie noch nicht kassiert und nach österreichischem Vorbild umgemodelt hat...
Oder will einer von euch haften, wenn ihm das Auto geklaut wird und der Dieb dann damit vorsätzlich jemanden umfährt und eure Kfz-Haftpflichtversicherung deshalb nicht eintritt? - DAS wäre die letzte Konsequenz der Halterhaftung im rollenden Verkehr...
--
Herzliche Grüße!
Hal
---------
Zai zhong dao daizi diedao | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 26.06.2010 um 15:27 Uhr  
|
SLK-Cologne schrieb:
Aus welchem Grund sollte dann der Vater zur Verantwortung gezogen werden??
Das ist für mich nicht nachvollziehbar!
Grüße aus der schönsten Stadt am Rhein...
Ganz einfach. Der Vater fragt seine Familienmitglieder wer an dem besagtem Tag gefahren ist und gibt die entsprechnde Person als Fahrer an. Fertig! Sollte sich keiner der Famileinmitglieder freiwillig melden, hat der Mann Pech gehabt und sollte evtl. mal über seine Erziehungsmethoden nachdenken.
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| Geschrieben am 26.06.2010 um 16:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 26.06.2010 um 17:06 Uhr ]
Hallo Manfred,
Combo schrieb:
...
also würdest Du, als Halter des Fahrzeugs auf dem Anhörungsbogen zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit Angaben zum Fahrer, wenn´s z. B. deine Verlobte, Frau, Kind, Elternteil usw. gewesen wäre, machen?
Sauber, dann bist du ja ein toller Hecht!
Gruss
Manfred
ich wäre dann wohl so ein in Deinen Augen "toller Hecht", und einige andere sicher auch. Wenn das für Deine Verlobte, Frau, Kind, Elternteil usw. nicht selbstverständlich ist und sie Dich dann als "tollen Hecht" oder "Verräter" beschimpfen, solltest Du Dir mal Gedanken machen, ob das die richtige Verlobte bzw. Frau ist, oder ob Dein Verhältnis zu Kind oder Elternteil in Ordnung ist, wenn die Strafvereitelung zu ihren eigenen Gunsten von Dir erwarten.
Mal eine Frage an alle, die gegen die Halterhaftung sind: Was würdet Ihr sagen, wenn jemand Euren geparkten SLK verkratzt und dann einfach wegfährt (=Fahrerflucht begeht, sich also ebenso einfach aus der Verantwortung stiehlt und nicht für seinen Fehler gerade steht)? Da Ihr ja nicht so viel davon haltet, für Eure Fehler gerade zu stehen, müsstet Ihr das dann OK finden...
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
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