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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll?
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   c-man

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 Geschrieben am 26.06.2010 um 00:20 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 26.06.2010 um 00:32 Uhr ]



Anlernschwabe schrieb:

Der Schusswaffen-Vergleich hinkt insofern, als dass der Zweck Auto und Schusswaffe grundverschieden ist.


Hallo Bernd,

m.E. ist der Zweck für die Haltung eines Gegenstandes, sie es eines Kfz oder einer Schusswaffe, irrelevant. In beiden Fällen muss derjenige, der sich dafür entscheidet, die Verantwortung tragen - mit allen Konsequenzen.

<Edit>
Apropos Haltung: Der Halter eines Kampfhundes wird nach gültiger Rechtsprechung auch nicht aus der Verantwortung genommen, falls dieser von einem Unbefugten ausgeführt wird, geschweige denn, wenn der Hund jemanden anfällt.
</Edit>

Gruß
Ulrich

--
http://mein-slk.de.tl

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   No_5
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 Geschrieben am 26.06.2010 um 00:52 Uhr   


c-man schrieb:
komme ich wirklich so rüber? Sei's drum, das ist halt das Schicksal von Menschen mit Ecken und Kanten.
--------------------------------------
Da sind wir uns ähnlich.

--------------------------------------

Genau deswegen würde ich auch nie den drohenden Zeigerfinger erheben.



--------------------------------------
Ich auch nicht.

Beste Grüße
Frank

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   ABC

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 Geschrieben am 26.06.2010 um 08:50 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 26.06.2010 um 09:00 Uhr ]

Moin zusammen,

ein schöner Thread, finde ich!

@Ulrich: Danke für Deine Postings! Ich stimme Dir in jedem Punkt genau zu, das hätte ich alles fast genauso geschrieben (und auch genauso konsequent durchgehalten). Insofern liegt Frank (danke für das kurze PS zwischendrin, das freut mich) mit seinem Vergleich durchaus richtig, ABC-Man

@Bernd/Icke: Sehe ich auch wie Du, sehr gut beobachtet (vor allem den Widerspruch beim Silbernen).

Letztlich ist es doch wie so oft: Es gibt immer Ausnahmen, in denen der Halter wirklich nicht weiss, wer gefahren ist, und dies auch nicht mehr nachträglich herausfinden kann, aber in der Mehrheit der Fälle sind die Beschwerdeführer einfach feige und stehen nicht für das ein, was sie selbst zu verantworten haben. Da berufen sich 90% auf die 10% Ausnahmen und tun so, als wenn sie alle zu den 10% gehören würden. Ausnahmen werden, wie so oft, aus Selbstschutz (=Egoismus) als die Regel dargestellt

Die Regeln stehen von vorn herein fest und sind jedem bekannt. Tempolimits oder anderes, das kommt nicht überraschend und ohne vorherige Ankündigung (meist in Form eines Schildes). Wenn man immer für 5-10% der Ausnahmen eine ganze Regelung in Frage stellt, gäbe es bald gar keine Regeln für das menschliche Zusammenleben mehr.


Anlernschwabe schrieb:
...
Vor ein paar Tagen erst ist mir während eines Gesprächs über unsinnige Tempolimits die grundsätzliche Möglichkeit in Deutschland so richtig klar geworden. Wenn das Foto zugeschickt wird, erst mal Widerspruch einlegen, mit oben besagter Begründung, nicht zu wissen, wer gefahren sei. Man muss sich ja nicht auf dem Foto wiedererkennen, dafür gibt es Sachverständige. Dann arbeitet jedenfalls die Zeit für einen, weil Vertreter der Behörde einen antreffen müssen, um entsprechende Forderungen zustellen zu können. Mein Gesprächspartner scheint das schon mehrere Male durchexerziert zu haben. Der lebt aber wechselnd längerfristig in Spanien und Deutschland …
...
Grüße
Bernd


Und genau solche Leute stehen eben nicht für das ein, was sie getan haben. Die Grenzen zur Unfallflucht, auch bei Verletzten oder gar Toten, sind da fließend.


flock1206 schrieb:
...
Ich habe auch schon die eine odere andere Ordnungswidrigkeit begangen, zum Glück nur Kleinigkeiten, aber ich halte es da wie in anderen Bereichen des Lebens auch: wenn ich einen Fehler mache, dann muß ich eben auch dafür einstehen! ABer das ist natürlich nur meine Meinung!

viele Grüße
Ralph


Bravo!

--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?

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 Geschrieben am 26.06.2010 um 09:07 Uhr   
ohhhh..........aber natürlich wissen ALLE hier zu jederzeit wer ihr auto gefahren hat!! blablablubb...

viel spass mit der halterhaftung wenn irgendein werkstatt mitarbeiter mit eurem auto bei der inspektionsprobefahrt kacke baut......



--
LG
Alex

SLK 230K FL schwarz / CLK200 Sport Smaragdschwarz
Kandidat bei wer wird Millionär: " Wir fahren Mercedes...alles andere ist behelf!"

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   ABC

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 Geschrieben am 26.06.2010 um 10:49 Uhr   
Hallo Alex,

Du missverstehst da was: Halterhaftung heißt ja nicht, dass der Halter grundsätzlich zahlen muss und die Punkte bekommt, sondern nur dann, wenn er nicht weiß (und es auch nicht in Erfahrung bringen kann oder will), wer tatsächlich gefahren ist.

Und ich glaube, der Tag einer Inspektion dürfte sich leicht auch Monate später noch anhand der Rechnung feststellen lassen.

--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?

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   SLK172

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 Geschrieben am 26.06.2010 um 11:08 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK171 am 26.06.2010 um 11:09 Uhr ]



dreieralex schrieb:

viel spass mit der halterhaftung wenn irgendein werkstatt mitarbeiter mit eurem auto bei der inspektionsprobefahrt kacke baut......


Moin Alex,

ist mir genauso schon passiert. Es kam ein Ticket wegen Überschreitung des Tempos um rund 20km/h innerorts. Ich habe dann auf dem Bogen geantwortet, dass der Wagen an dem Tag in einer MB NL zur Inspektion war, ohne den Namen des Meisters zu wissen oder zu nennen. Auf dem Foto waren der Meister und der Azubi auf dem Beifahrersitz allerdings gut zu erkennen. Trotzdem wurde ich am Arbeitsplatz von den Uniformierten aufgesucht und dazu befragt. Nach meiner nochmaligen Erklärung war es dann aber kein Problem.

@Frank: klar geht es bei Ausfahrten auch mal zügiger zu, und natürlich habe ich auch schon den einen oder anderen Verstoß begangen. Wenn aber ein Teilnehmer mit absichtlich fehlendem Kennzeichen bei meiner Ausfahrt aufläuft, dann fährt er entweder nicht mit, schraubt das Kennzeichen wieder dran, oder ich blase die Ausfahrt ab. "Vorsatz" ist an dieser Stelle für mich indiskutabel - vor allem wenn ich vorab als Kolonnenführer davon weiß und mich quasi mitschuldig mache.

Dafür gibt's den Donnerstagabend in Lüneburg...

Gruß

Guido

--
*** E-Klasse Avantgarde schwarz/schwarz ***

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   Anlernschwabe



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 Geschrieben am 26.06.2010 um 11:31 Uhr   


c-man schrieb:
...
m.E. ist der Zweck für die Haltung eines Gegenstandes, sie es eines Kfz oder einer Schusswaffe, irrelevant. In beiden Fällen muss derjenige, der sich dafür entscheidet, die Verantwortung tragen - mit allen Konsequenzen.
...



Hallo Ulrich,

prinzipiell ehrt dich diese Haltung und deine Einstellung zum Besitz von Gegenständen (im weitesten Sinne). Ich denke da für mich sehr ähnlich.

Das Andere ist aber die Rechtspraxis. In Deutschland muss halt dem Beschuldigten direkt das Fehlverhalten nachgewiesen werden, so wie in den USA dem Verhafteten seine Rechte heruntergebetet werden müssen, weil es sonst ein Formfehler ist.

Trotzdem muss man bei dem Gegenstand an sich unterscheiden: Ein Auto ist ein Transportmittel, durch das auch Gemeinden Geld verdienen können. Und da kann es schon fraglich sein, wer gefahren ist. Eine Schusswaffe dient nicht nur dazu, auf runde Kreise mit einem schwarzen Mittelpunkt zu schießen. Wenn man diese nicht wegschließt, lässt sich eine Teilschuld nicht abstreiten, die ich als Halter eines Fahrzeugs prinzipiell ablehne. Hunde sind konditionierbare, aber doch denkende Wesen, wo ich bei bestimmten Rassen eher unkundige Halter als die Ursache allen Übels sehe.

Verantwortung ja, aber in welchem Maße? Schusswaffe extrem persönlich und direkt, (Kampf-)Hund erziehungsabhängig und direkt, Auto doch mehr indirekt.

Wie sieht es im europäischen Ausland aus, wenn der Wagen gestohlen wurde? Da ist man dann als Halter der Depp, der seine Unschuld beweisen muss. Und welche Beweise werden bei welchem Vergehen mitgeliefert? Nur das Kennzeichen? Zu einfach sollte es den Behörden nicht gemacht werden, weil im europäischen Ausland andere Beträge als meine oben genannten 30 $ zur Disposition stehen. Und in diesem Rahmen driften wir dann dahingehend ab, die verletzten Verkehrsregeln in Frage zu stellen. (Ganz anderes Thema)

Und wieder mal die USA: Bei Geschwindigkeitsdelikten müssen die Polizisten einen direkt nach der Tat stellen. „Fallen“ wie in Europa gibt es zumindest in Kalifornien und Michigan nicht. Ich hatte erstaunte Blicke gesehen, nachdem ich erklärte hatte, dass die autofahrerische Freiheit in Deutschland doch nicht so grenzenlos sei.

Vor Jahren (Jahrzehnten) soll ich mal in Essen (Ruhrgebiet) falsch geparkt haben. Die Straße musste ich erst im Stadtplan heraussuchen, ob ich da überhaupt gewesen bin: Nein! Damals hatte mein Scirocco ein sehr rundes und einprägsames Kennzeichen. Beim Datum hatte ich nach knapp drei Wochen echte Probleme, weil Student mit sehr flexiblem Tagesablauf. Die Automarke war auf dem Knöllchen gar nicht erst vermerkt. ... Und nu? Nach einem Briefwechsel brauchte ich die 10 DM gnädigerweise nicht zu bezahlen. Ich war aber in der Situation meine Unschuld beweisen oder zumindest diese glaubhaft versichern zu müssen, nur weil die Politesse Bockmist gebaut hatte.

--
Grüße
Bernd
______________________
Nicht ärgern, nur wundern.

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 Geschrieben am 26.06.2010 um 11:48 Uhr   


ABC schrieb:

... Du missverstehst da was: Halterhaftung heißt ja nicht, dass der Halter grundsätzlich zahlen muss und die Punkte bekommt, sondern nur dann, wenn er nicht weiß (und es auch nicht in Erfahrung bringen kann oder will), wer tatsächlich gefahren ist. ...

Grüße
ABC


Servus ABC und alle anderen Nichtdrückeberger,

wie verhaltet Ihr Euch denn dann, wenn es sich beim Fahrer um eine Person handelt, die unter § 52 StPO fällt?

Gruss aus der Mitte Deutschlands

Manfred

--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010)

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   ABC

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 Geschrieben am 26.06.2010 um 11:59 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 26.06.2010 um 12:08 Uhr ]

Hallo Manfred,

ja ja, altes rhetorisches Mittel: Eine Rückfrage provozieren, um sich mit deren Beantwortung als Experte darzustellen

Also tun wir Dir den Gefallen: Was besagt denn bitte §52 StPO? Und was ist die StPO, oder meinst Du die StVO?

PS: Und ändert das irgendwas daran, dass Leute, die sich aus der Verantwortung drücken, nicht gerade Vorbilder sind?

@Bernd/Anlernschwabe, und die anderen Kritiker der Halterhaftung: Ihr merkt schon, dass Ihr als Rechtfertigung ständig Ausnahmfälle bringt? Die überwiegende Mehrheit der Beschwerden wie "ich bin nicht gefahren, keine Ahnung, wer es war" dürften reine Schutzbehauptungen sein. Seht Ihr das anders?

--
Grüße
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 Geschrieben am 26.06.2010 um 12:05 Uhr   


ABC schrieb:

Hallo Manfred,

ja ja, altes rhetorisches Mittel: Eine Rückfrage provozieren, um sich mit deren Beantwortung als Experte darzustellen

Also tun wir Dir den Gefallen: Was besagt denn bitte §52 StPO? Und was ist die StPO, oder meinst Du die StVO?

PS: Und ändert das irgendwas daran, dass Leute, die sich aus der Verantwortung drücken, nicht gerade Vorbilder sind?

--
Grüße
ABC


Nene,

nix Rhetorik! Hab nur eine ganz normale Frage gestellt.

http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html

Gruss

Manfred

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