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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll?
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   silberbenz

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 Geschrieben am 30.06.2010 um 12:55 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 30.06.2010 um 12:58 Uhr ]

@ Gerd
lass bloss sein , wo er Recht hat, hat er Recht *lol* sonst fängt er wieder von vorne an.
ich trau mich auch mal: EDIT von die Wildsau:
"Vertippern " Muuuuaaaaahh und dann noch gross geschrieben

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 30.06.2010 um 12:58 Uhr   


ABC schrieb:

Hallo Krawallos,

tja, angeschossene Wildsäue eben... Wissen, dass sie sich mit ihren Aussagen und vor allem dem beschriebenen Verhalten nicht gerade mit Ehre bekleckert haben, bocken aber dann eben erst recht trotzig, werden persönlich, das miese A...loch ABC eben, und gehen zur Ablenkung zu anderen Themen über. Was soll's?

PS: Es liegt ein großer Unterschied zwischen Vertippern (n liegt genau neben m) und Nichtwissen

PPS: Ich finde Leute, die selbst einen Fehler gemacht haben und sich dann um Verantwortung und Strafe drücken, nach wie vor feige.

--
Grüße
ABC


AMEN!!!

--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010)

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   Wiesel

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 Geschrieben am 30.06.2010 um 13:15 Uhr   


ABC schrieb:
Hallo Combo und Silberbenz,

.....

PS: Wie gesagt, wenn jemand von Euch meinen geparkten SLK (oder den von jemand anders) beim Einparken beschädigen würde - Ihr würdet wegfahren, wenn es keine Zeugen gibt - denn dann kann Euch ja niemand was nachweisen, und lt. Eurer Auffassung gibt es ja ohne haarkleine Beweisführung keine Schuld.

--
Grüße
ABC




Das ist ein sehr interessanter Vergleich, denn ABC hat mit der Verkehrsunfallflucht, § 142 StGB, den einzigen Tatbestand herausgepickt, bei dem man dafür bestraft wird, sich nicht selbst als Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu outen und damit der Gefahr weiterer Verfolgung auszusetzen.

Hier hat der Gesetzgeber wegen der großen Gemeinschädlichkeit der Verkehrsunfallflucht sowie zum Schutze der andernfalls nur schwer durchsetzbaren zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten das ansonsten durchgängige Prinzip durchbrochen, wonach niemand verpflichtet ist, sich selbst anzuzeigen oder an der eigenen Überführung aktiv mitzuwirken. Wobei bloßes "Anzeigen" bei einem Verkehrsunfall sicher kein Schuldanerkenntnis sein muß.

Man erkennt daran aber, dass das Rechtssystem schon der Spiegel eines bestimmten Wertesystems darstellt, allein das Recht "hinkt" dem gesellschaftlichen Wertewandel immer etwas hinterher. Deshalb kann es durchaus sein, dass wir hier eines Tages - nach Diskussion und Meinungsbildung - die Verfassung (siehe "Schuldprinzip") ändern und erst so die Halterhaftung legalisieren können.

Derartige Entwicklungen kann es überall, zB. auch im Bereich des besonderen Schutzes von Ehe und Familie, Art. 6 GG, geben (aus diesem Schutzgedanken der Familie heraus resultiert übrigens auch ein Teil des Zeugnisverweigerungsrechtes gem. § 52 StPO).

Man beobachte nur die nicht mehr klammheimlichen Unternehmungen, gewisse Privilegien für Ehe und Familie Stück für Stück abzuschaffen. Letztlich zeigt sich darin eine gänzlich andere Weltanschauung als die, die einstmals zum besonderen Schutz dieser Institutionen geführt hat.

Wer die besondere Bedeutung der Familie und des Familienzusammenhaltes negiert, braucht natürlich kein Zeugnisverweigerungsrecht unter Verwandten mehr, der braucht kein Ehegattensplitting, keine Privilegierung von Erben erster Ordnung (Freibeträge bei der Erbschaftssteuer), braucht keine gesteigerte Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern usw. usw. Wem das wohl nützen wird?

Am heutigen Tage der Bundespräsidentgenwahl weise ich in der Mittagspause nur 'mal darauf hin, dass Dinge wie Ehegattensplitting, Erbschaftssteuerrecht, Ehegattenunterhalt usw. in anderen, weniger freiheitlichen Gesellschaftssystem aufgrund des gänzlich anderen Wertesystem anders geregelt sind oder waren (absolutistische Verfassungen, zT. auch in der DDR) , als bei uns.

Und jetzt fragt euch mal, in welchen Gesellschaftssystemen Schuldprinzip und Justizgrundrechte (siehe oben) am meisten eingeschränkt wurden bzw. heute noch werden.

Alles hängt mit allem zusammen.

Also - viele neue Themen für das Pflästerchen

Grüße vom Willy

--
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   ABC

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 Geschrieben am 30.06.2010 um 13:34 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 30.06.2010 um 13:37 Uhr ]

Mahlzeit zusammen,

also ich wiederhole gern nochmal:


ABC schrieb:
Es kommt der Bußgeldbescheid (inkl. Punkten), auf dem Foto seid Ihr nicht 100%ig zu erkennen. Ihr wisst aber, dass Ihr es selbst wart. Was macht Ihr?
a) Ihr zahlt, nehmt die Punkte in Kauf und fahrt in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer.
b) Ihr reklamiert, Ihr wüsstet nicht, wer gefahren ist, und verweigert weitere Aussagen. Notfalls wird ein Anwalt eingeschaltet, um dem Bußgeld und den Punkten zu entgehen.


Gerd, Combo, Convertible, Silberbenz, SLK-Cologne und tendenziell Tomm und Wiesel wählen b) bzw. zumindest eher b) als a), und Ralph, Bernd, Guido und ich wählen a).

Klar, hab ich nur falsch verstanden, die erstgenannten wählen ja irgendein c), also ein wie auch immer modifiziertes, palliatives b), bei dem dann dasselbe (man windet sich raus) rauskommt

--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?

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   Tomm

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 Geschrieben am 30.06.2010 um 13:45 Uhr   


ABC schrieb:

Mahlzeit zusammen,

also ich wiederhole gern nochmal:


ABC schrieb:
Es kommt der Bußgeldbescheid (inkl. Punkten), auf dem Foto seid Ihr nicht 100%ig zu erkennen. Ihr wisst aber, dass Ihr es selbst wart. Was macht Ihr?
a) Ihr zahlt, nehmt die Punkte in Kauf und fahrt in Zukunft wieder defensiver und/oder aufmerksamer.
b) Ihr reklamiert, Ihr wüsstet nicht, wer gefahren ist, und verweigert weitere Aussagen. Notfalls wird ein Anwalt eingeschaltet, um dem Bußgeld und den Punkten zu entgehen.


Gerd, Combo, Convertible, Silberbenz, SLK-Cologne und tendenziell Tomm und Wiesel wählen b) bzw. zumindest eher b) als a), und Ralph, Bernd, Guido und ich wählen a).

Klar, hab ich nur falsch verstanden, die erstgenannten wählen ja irgendein c), also ein wie auch immer modifiziertes, palliatives b), bei dem dann dasselbe (man windet sich raus) rauskommt

--
Grüße
ABC
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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?





In deinem Beispiel kommt kein Bußgeldbescheid! Es wird ein Anhörungsbogen an den Halter geschickt und diese muß sich zur Sache äußern.

Da ich kein Fahrzeug halte, kann ich auch nicht angeschrieben werden .


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 Geschrieben am 30.06.2010 um 17:43 Uhr   


silberbenz schrieb:

Und ein Fahrtenbuch wäre ein eigenes anderes genauso Thread füllendes Thema mit 100 Varianten und zig legalen Möglichkeiten der Umgehung

Hallo silberbenz,

genau mit solchen Äußerungen erweckst du bei einigen Lesern eben den Eindruck, dass du eher die "ausnutzbare Gesetzeslücke" als den "anständigen" Weg mit Übernahme von Verantwortung suchst.

Ich sage bewusst "erweckst du den Eindruck", unabhängig davon, was du am Ende wirklich tust.

Gruß

Guido

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   SLK172

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 Geschrieben am 30.06.2010 um 17:47 Uhr   


ABC schrieb:

Wie gesagt, wenn jemand von Euch meinen geparkten SLK (oder den von jemand anders) beim Einparken beschädigen würde - Ihr würdet wegfahren, wenn es keine Zeugen gibt - denn dann kann Euch ja niemand was nachweisen, und lt. Eurer Auffassung gibt es ja ohne haarkleine Beweisführung keine Schuld.


Hallo ABC,

wie bereits einige Seiten weiter vorher gesagt, hinkt m.E. der Vergleich (Begründung siehe weiter vorne), und dein obiger Rückschluss tut es erst recht.

Du schadest dir und deiner Argumentation selbst, wenn du aus der Tatsache, dass jemand nicht zu seinen Ordnungswidrigkeiten steht, schlussfolgerst, dass er eine Straftat wie Unfallflucht begehen würde.

Gruß

Guido

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 Geschrieben am 30.06.2010 um 17:52 Uhr   
ABC schrieb.
quote:
PS: Es liegt ein großer Unterschied zwischen Vertippern (n liegt genau neben m) und Nichtwissen

PPS: Ich finde Leute, die selbst einen Fehler gemacht haben und sich dann um Verantwortung und Strafe drücken, nach wie vor feige.

--
Grüße
ABC
unquote

Zu PS:
Nee, das war eine Freudsche Fehlleistung par excellance Du hast genau in dem Moment einen Fehler gemacht, wo Du jemanden verbessern wolltest. Das hast Du gut gemacht
Die Tasten kannst Du herausziehen um sie zu vertauschen, dann machst Du es zukünftig richtig.
Zu behaupten, sich vertippt zu haben, ist eine immer wiederkehrende traditionelle Schutzbehauptung, um selbst ohne Schuld dazustehen

Zu
PPS:
Das ist doch Dein Problem, nur was hat das jetzt mit der WM in Südafrika zu tun?


--
Convertible
............................................................
230 PreFl / SLK55 AGM RCPC
....der V8 aus der unglaublichen AMG Schmiede

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   ABC

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 Geschrieben am 30.06.2010 um 17:54 Uhr   
Hallo Guido,

Du kennst mich doch - ich überspitze meine Meinung gern, damit sie auch verstanden wird. Klar gibt das meistens auch Aufreger - aber was soll's, das bringt mich nicht um.

Zudem, es gibt doch z.B. auch das Sprichwort "wer einmal lügt, dem glaubt man nicht". Oder: Wer schon Kokain nimmt, beim dem dürfte das Risiko zu Heroin größer sein als bei jemandem, der keine Drogen nimmt. Soll heißen: So ganz an den Haaren herbeigezogen ist mein Vergleich auch wieder nicht.

--
Grüße
ABC
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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
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   SLK172

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 Geschrieben am 30.06.2010 um 18:01 Uhr   


ABC schrieb:
Hallo Guido,

Du kennst mich doch - ich überspitze meine Meinung gern, damit sie auch verstanden wird. Klar gibt das meistens auch Aufreger - aber was soll's, das bringt mich nicht um.

Zudem, es gibt doch z.B. auch das Sprichwort "wer einmal lügt, dem glaubt man nicht". Oder: Wer schon Kokain nimmt, beim dem dürfte das Risiko zu Heroin größer sein als bei jemandem, der keine Drogen nimmt. Soll heißen: So ganz an den Haaren herbeigezogen ist mein Vergleich auch wieder nicht.


Hallo ABC,

ja, ich weiß das schon, aber wenn die Diskussion an einer solchen Stelle sehr ernst und heiß ist, sollte man vielleicht mal die schwer erkennbare Übertreibung einen Moment ausblenden.

Um es mal mit dem Fußball zu vergleichen: jetzt stehst du halt trotz eines guten Starts in der ersten Halbzeit auch nach der Verlängerung nur mit einem 1:1 da, und das Elfmeterschießen hat gerade begonnen...

Gruß

Guido

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