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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll? |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 30.06.2010 um 10:20 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-Cologne am 30.06.2010 um 10:39 Uhr ]
ABC schrieb:
....lt. Eurer Auffassung gibt es ja ohne haarkleine Beweisführung keine Schuld.....
--
Grüße
ABC
Natürlich gibt es trotz fehlender Beweise eine Schuld und die Handlung ist auch rechtswidrig, somit wären die Handlung also auch strafbar.
DIES KANN ABER NICHT NACHGEWIESEN WERDEN UND SOMIT KANN MAN AUCH NIEMANDEN DAFÜR ZUR RECHENSCHAFT ZIEHEN!
Dies ist keine Frage der persönlichen Auffassung, sondern geltendes Recht!.....
Die Gründe dafür, dass es in einem Rechtsstaat unabdingbar ist, dass die Beweislast beim Kläger liegt sind hier hinreichend erörtert worden, so dass ich mir die gebetsmühlenartige Wiederholung dieser Argumente spare.
Gruß aus der Stadt mit der größten Bahnhofskapelle...
P.S.
Es wäre nett, wenn ihr es unterlassen könntet den Leuten, denen sich die Grundsätze der deutschen Rechtsprechung erschließen, zu beleidigen oder irgendwelche kriminellen Neigungen zu unterstellungen...
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 30.06.2010 um 10:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 30.06.2010 um 10:51 Uhr ]
Hallo Drückeberger ,
ich bestreite nicht, dass es nicht rechtswidrig ist, etwas verbockt zu haben, das aber zu verleugnen und Nachforschungen zu unterbinden. Ich sage nur, dass das nicht meinem Gefühl von Anstand und Verantwortung entspricht.
Zudem: Keine Straftat ist das Verleugnen, dass man gefahren ist, und die Verweigerung weiterer Aussagen nur, solange die Wahrheit nicht ans Licht kommt. Ansonsten handelt es sich um Strafvereitelung. Ihr Drückeberger begeht also in einem solchen Fall sehr wohl eine Straftat. Nur wird sie nicht geahndet, solange es nicht rauskommt.
Nicht alles, was rechtlich OK ist, ist auch anständig. Siehe Massenabmahnungen von Onlineshop-Inhabern wegen prinzipiell korrekter, aber in klitzekleinen Details fehlerhafter Impressi oder Widerrufsbelehrungen, oder Schadenersatz für eine Plattenfirma von 10 TEUR für einen einzigen heruntergeladenen MP3-Titel, oder ein Streitwert von 20 TEUR, wenn jemand einen Kartenausschnitt von einer anderen Website für eine Einladung kopiert hat, oder, dass man umzieht, es dort Arcor nicht mehr gibt, und man trotzdem die 24 Monate zu Ende bezahlen soll, oder dass man im Ausland 30 Min. mobil surft, dabei 10 MB heunterlädt und dann mit 500 Euro zur Kasse gebeten wird. Rechtlich alles OK...
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt? | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 30.06.2010 um 11:21 Uhr  
|
ABC schrieb:
Hallo Combo und Silberbenz,
Eure Einstellung ist ja mittlerweile 100% klar geworden: Wenn es das Gesetz irgendwie ermöglicht, drückt Ihr Euch um Bußgelder, Strafen und Verantwortung, auch wenn ihr es wissentlich verbockt habt und die Strafe daher nicht unangemessen wäre.
Daraus kann jeder selbst seine Schlüsse ziehen.
PS: Wie gesagt, wenn jemand von Euch meinen geparkten SLK (oder den von jemand anders) beim Einparken beschädigen würde - Ihr würdet wegfahren, wenn es keine Zeugen gibt - denn dann kann Euch ja niemand was nachweisen, und lt. Eurer Auffassung gibt es ja ohne haarkleine Beweisführung keine Schuld.
--
Grüße
ABC
Hallo Denunziant ,
mit deiner Intelligenz ist es scheinbar wirklich nicht weit her! Jemand, der nicht mal den Unterschied zwischen Verkehrsordnungswiedrigkeit, Sachbeschädigung oder gar hier im Thread schon angesprochener Körperverletzung kennt, sollte wirklich keine solchen Themen anzetteln!
Ich habe dich am Anfang gefragt, ob du Personen die unter §52 StPO fallen, und mit deinem Fahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, auf deinem Anhörungsbogen, bzw. späteren Weiterermittlung angeben würdest.
Ich wenn´s tun würde, ich würde mich schämen! Deshalb bin ich auch kein Denunziant!
Wer oder was gibt Dir also das Recht, mich und auch Andere hier als "Drückeberger", noch schlimmer als "Sachbeschädiger" zu bezeichnen! Liegt´s nur an der momentanen Hitze, und Du deshalb einen Sonnenstich hast, oder schiesst du immer wieder mal gerne über´s Ziel hinaus?
Ich überlege mir in Zukunft, ob ich mich an deinen grösstenteils sinnlosen Umfragethread´s:
a) überhaupt noch beteilige oder
b) mitmache und mich dann auf dein Niveau begebe.
Das überlege ich mir aber noch.
Schütz dich auf jeden Fall mal vor der Sonne, kann nicht schaden!
Gruss
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010) | Antworten
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| Geschrieben am 30.06.2010 um 11:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Combo am 30.06.2010 um 11:27 Uhr ]
ABC schrieb:
1. "Verleugnung" ist was ganz anderes als "Verleumndung"
Achja,
und so ein Schlaumeier wie Du sollte dieses Sprichwort doch am besten kennen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!
Schönen Tag noch
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010) | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 30.06.2010 um 11:36 Uhr  
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ABC schrieb:
Hallo Gerd,
1. "Verleugnung" ist was ganz anderes als "Verleumndung"
LOL - wenn, dann bitte aber Verleumdung
(aber du wusstest doch, was ich schreiben wollte, also lass das verbessern sein, wenn du sowieso nicht kannst)
Gruß
Gerhard
--
cubanitsilberne Hubraumflunder
**************************
die Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 30.06.2010 um 11:43 Uhr  
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Gerd122 schrieb:
ABC schrieb:
Hallo Gerd,
1. "Verleugnung" ist was ganz anderes als "Verleumndung"
LOL - wenn, dann bitte aber Verleumdung
(aber du wusstest doch, was ich schreiben wollte, also lass das verbessern sein, wenn du sowieso nicht kannst)
Gruß
Gerhard
--
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Klasse! Ich würde mal sagen "Eigentor" und noch dazu ein oberpeinliches. | Antworten
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User seit 21.01.2006
| Geschrieben am 30.06.2010 um 12:17 Uhr  
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Icke04 schrieb:
silberbenz schrieb:
Natürlich b) da es des Autofahrers gutes geschriebenes Recht ist!
Moin silberbenz,
vollkommen richtig, hast leider das wahre Leben vergessen, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei !
Auch egal, oder ?
Gruß
Bernd
Und was sollen diese Deine Worte sagen??
Richtig das wahre Leben ist so wie ich es beschrieben habe. Idealisten gibts es zwar und Gutmenschen fast nur nur in deren eigenen Köpfen, im wahren Leben drehen und wenden die sich mehr als jeder andere aus diversen Sachverhalten raus , da ein schwacher Charakter vorliegt.
Sieh den Thread hier. Wie abc die Worte und Sachverhalte immer wieder so dreht und wendet dass er meint recht zu haben /zu bekommen was nur in beleidigen, verallgemeinern und denunzieren endet....
Am besten er und Du hättet geschwiegen, bzw vorher den Denkapparat angeworfen, einen Fachmann gefragt oder den Pfarrer in der Kirche vollgebeichtet.
Ich versteh Euch Gutmenschen ja, aber ich weiss ich bin lediglich einer der sich an Gestze hält, lass mir aber von Euch nicht unterstellen Straftaten zu begehen. Was es ABC mit seiner bekannten, unsachlichem und provokantem Art wieder einmal verbal abgesondert hat.
Er ist und bleibt ein feiger, dreisster und anonymer Wort- und Fakten-Verdreher, um es mal mit seinen Worten zu sagen.
Fazit: Legt euch wieder hin, und wir haben wieder unsere Ruhe, solange bis man sich durch ABC geposteten Unsinn wieder mal genötigt fühlt etwas richtig stellen zu müssen( auch um andere zu schützen die solch Unsinn eventuell noch glauben, da sie auch nicht viel mehr Niveau haben als solch ein Bildzeitungsleser ).
So, ENDE
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| Geschrieben am 30.06.2010 um 12:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 30.06.2010 um 12:40 Uhr ]
ABC schrieb:
Hallo Drückeberger ,
ich bestreite nicht, dass es nicht rechtswidrig ist, etwas verbockt zu haben, das aber zu verleugnen und Nachforschungen zu unterbinden. Ich sage nur, dass das nicht meinem Gefühl von Anstand und Verantwortung entspricht.
schon fast 180 Grad gedreht und für den Rest: Statt DEINER Gefühle wird in diesem unseren, fast aufgeweichten, Rechtsstaat mit GESETZEN GEARBEITET.
Zudem: Keine Straftat....... siehe unten
Nicht alles, was ..... Absatz gestrichen ist nur neues Zeug für neue Umfrage
Hallo Provokateur
Und als Letztes: ABC lass Dich doch bloss mal anwaltlich beraten( ca 80.- ), geh zur Volkshochschule ( fast Kostenlos ) oder halt die Klappe ( ist umsonst )
Sonst wirst Du sicher mal abgemahnt wegen Absonderung verbalen Unsinns( vorsichtig ausgedrückt ) in öffentlichen Foren und dass alles auch noch ohne Impressum.
Kannst Du aber umgehen wenn du unter Deinen Postings schreibst: "ich tu nichts, ich will nur spielen, ich meine nichts ernst und wenn verdreh ich alles schnell "
Doppel ENDE | Antworten
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| Geschrieben am 30.06.2010 um 12:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 30.06.2010 um 12:42 Uhr ]
Hallo Krawallos,
tja, angeschossene Wildsäue eben... Wissen, dass sie sich mit ihren Aussagen und vor allem dem beschriebenen Verhalten nicht gerade mit Ehre bekleckert haben, bocken aber dann eben erst recht trotzig, werden persönlich, das miese A...loch ABC eben, und gehen zur Ablenkung zu anderen Themen über. Was soll's?
PS: Es liegt ein großer Unterschied zwischen Vertippern (n liegt genau neben m) und Nichtwissen
PPS: Ich finde Leute, die selbst einen Fehler gemacht haben und sich dann um Verantwortung und Strafe drücken, nach wie vor feige.
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
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