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| Geschrieben am 25.06.2010 um 20:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 25.06.2010 um 20:19 Uhr ]
silberbenz schrieb:
Wehret den Anfängen !!!
Diesem Statement stimme ich Dir in sofern zu, wenn eine bestimmte Gruppe zunächst unter Generalverdacht gestellt wird. Ein Beispiel ist/war die angedachte die Zensur des Internets zur Eindämmung der Kinderpornografie.
Im vorliegenden Fall erlaube ich mir aber den Vergleich zum Schusswaffenbesitz. Wer für ein Auto rs. eine Schusswaffe eindeutig verantwortlich ist, der hat auch die Konsequenzen zu tragen, wenn damit – ich formuliere das jetzt etwas salopp - „Rechtsverstöße“ begangen werden.
Eine Aufweichung des Rechtsstaats kann ich da wirklich nicht erkennen.
Gruß
Ulrich
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.06.2010 um 21:00 Uhr  
| Tach zusammen...
in Deutschland ist es nun mal geltendes Recht, dass MIR die Schuld an einer von MIR begangenen Ordnungswidrigkeit und/oder Straftat nachgewiesen werden muß...
Nicht ICH habe den Nachweis MEINER Unschuld zu erbringen sodern die Strafverfolgungsbehörden haben MIR die Schuld nachzuweisen und das ist auch gut so!
Wenn man mir also nicht nachweisen kann gefahren zu sein, dann kann man mich auch nicht haftbar machen...
Soweit meine Meinung zu diesem Thema...
Grüße aus Köln...
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Beitrag von:
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.06.2010 um 21:13 Uhr  
| Da Du vermutlich nur den ersten Satz gelsen hast, würde ich dir empfehlen meinen Beitrag nochmals komplett zu lesen...
Ich bin überzeugt, dass Du weiter unten durchaus meine persönlich Meinung zu diesem Thema finden wirst...
Kleiner Tip am Rande...
versuchs mal ohne die Sonnenbrille...
vielleicht erhälst Du dann den nötigen Durch- und vielleicht sogar etwas Weitblick... | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 25.06.2010 um 21:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 25.06.2010 um 21:42 Uhr ]
Auch wenn ich nur den ersten Satz zitiert habe, kannst Du Dir sicher sein, dass ich Deinen Beitrag vollständig gelesen habe.
Dabei ist mir nicht entgangen, dass Du ein Anhänger der aktuell gültigen Rechtsprechung bist. Eine schlüssige Begründung mit Ausnahme von "MIR muss nachgewiesen werden" (wir wissen ja, dass es so ist) bleibst Du uns aber schuldig.
Insofern sollte auch der Zwincker-Simley mit der damit verbundenen Randbemerkung mit Bedacht eingesetzt werden.
Gruß nach Köln
Ulrich
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 25.06.2010 um 21:30 Uhr  
| Hm,
schwieriges Thema, aber prinzipiell gebe ich Ulrich schon Recht! Wer ein Fahrzeug als Halter anmeldet sollte doch eigentlich soviel Verantwortungsgefühl haben und wissen, was mit seinem Fahrzeug passiert! Ich denke das ein Großteil der Leute, die sich aus der Affäre mit Sprüchen wie "ich weiß nicht er gefahren ist" einfach lügt! Gott sei Dank können die Ermittlungsbehörden einem ja dann ein Fahrtenbuch aufs Auge drücken! Ich habe auch schon die eine odere andere Ordnungswidrigkeit begangen, zum Glück nur Kleinigkeiten, aber ich halte es da wie in anderen Bereichen des Lebens auch: wenn ich einen Fehler mache, dann muß ich eben auch dafür einstehen! ABer das ist natürlich nur meine Meinung!
viele Grüße
Ralph
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| Geschrieben am 25.06.2010 um 21:49 Uhr  
|
Icke04 schrieb:
Moin Gerhard,
bei aller Liebe , aber Deine Antwort auf die Frage von ABC bezüglich eines verliehenen SLK's nehme ich Dir nicht ab.
okay, beim SLK würde dir wohl Recht geben, aber ich habe auf mich privat aktuell 3 Autos und auf mich als Firma nochmal 5 Autos zugelassen. Und ich versichere dir, das ich nicht weiß, wer wann welches Autos benutzt. Klar gibt es da Wahrscheinlichkeiten, aber ich müsste dann auch dementsprechend nachfragen.
Gruß
Gerhard
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| Geschrieben am 25.06.2010 um 21:55 Uhr  
|
c-man schrieb:
Ich auch nicht. Damit gehört unser Gerhard für mich eindeutig zur Gruppe der "feigen, dreisten Drückeberger".
feige würde ich nicht sagen. Dreist passt aber schon.
Klartext: wenn eines meiner Töfftöffs geblitzt wird, und es war so schnell, das der Führerschein weg wäre, würde ich garantiert "nicht wissen", wer gefahren ist. Dann soll ermittelt werden (werden ja schliesslich dafür bezahlt)
Ja, und ich weiß, Fahrtenbuch etc. - das Risiko besteht.
Gruß
Gerhard
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| Geschrieben am 25.06.2010 um 22:14 Uhr  
| Ich halte es für essenziell, dass in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat die Beweislast beim Kläger liegt und nicht beim Beklagten...
und das völlig unabhängig in welchem Bereich die Ordnungswidrigkeit oder die Straftat begangen wurde.
Kann man einem Halter nicht nachweisen, dass dieser auch Fahrzeugführer
gewesen ist bzw. das er Kenntnis darüber hat wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, dann kann man diesen auch nicht zur Verantwortung ziehen.
Daran sollte nicht gerührt werden...
Wo und wie werden die Grenzen dann festgelegt wenn es um Beschuldigungen in anderen Lebensbereichen geht?? | Antworten
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