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Klatsch und Tratsch » » Thema: An die Juristen unter Euch |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 409
User seit 21.02.2009
| Geschrieben am 18.06.2010 um 08:10 Uhr  
| Hi ABC,
soso, das bedeutet also dass du z.B. deine Vollkasko nur im Falle eines Totalschadens in Anspruch nimmst ? Kleinschäden bis, sagen wir 10000 Euro, zahlst du trotz Versicherung selbst ?
Wer einen durch eine Versicherung gedeckten Schaden hat, lässt ihn von ihr begleichen - dafür sind sie da !
Grüße
Axel
ABC schrieb:
Ich finde Rechtschutz-Kunden, die auch bei Fällen mit < 500-1.000 Euro Streitwert darauf zurückgreifen, nach wie vor moralisch fragwürdig gegenüber der Versichertengemeinschaft. Wenn Ihr versehentlich jemandem einen Kaffee übers Shirt schüttet, lasst Ihr die Reinigungskosten dann auch von Eurer Privathaftpflicht zahlen?
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 18.06.2010 um 10:56 Uhr  
| Hallo zusammen,
das Besondere an einer RS-Versicherung ist nur, dass es ohne diese viele RA-Schreiben und Gerichtsverfahren erst gar nicht gäbe, sondern man sich auch so einigen würde. Klar, manchmal kommt man nicht um härtere Mittel drumherum - oft sind RA und erst Recht Gericht aber Overkill.
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5389
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 18.06.2010 um 13:37 Uhr  
|
ABC schrieb:
Hallo luftadler,
das kann man alles auch selbst machen, so schwer ist das nicht. In solchen Fällen ist ein RA eher was für Faule und RS-Versicherungs-Schmarotzer .
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?
Lieber ABC,
findest Du diese Aussage nett? Ich nicht und sachlich ist sie mit Sicherheit auch nicht!
Nun zum Thema.
Auch kleine Streitwerte können u.U. geklärt werden müssen. Hatte ich schon im Fall mit Mietern.
Wenn mir Dinge bekannt werden, welche ich nicht für korrekt halte und nicht reagiere, kann das sehr schnell als präjudizierend für gleichgelagerte Fälle hergenommen werden und dort können ggf. größere Summen im Raum stehen.
Hier benötigt man dann eine Rechtberatung ob und was man machen soll um nichts zu versäumen. Das heißt nicht immer zwangsweise Prozess und was weis ich, aber ein entsprechender brieflicher Hinweis ist dann notwendig. Soll ich dann die Kosten dafür trotz Versicherung selber tragen?
Ich zahle "gerne" jeden Strafzettel, wenn ich schuldig bin, aber vor kurzem habe ich einen Strafzettel wegen Falschparken erhalten, der nicht gerechtfertigt war und habe mich gewehrt. Nicht wegen des hohen Betrages, aber schuldlos zu zahlen sehe ich einfach nicht ein.
Ich stand geparkt und es wurden wegen Umzug sehr kurzfristig Parkverbotsschilder aufgestellt und am Abend hatte ich einen Zettel dran. Den habe ich nicht bezahlt, das Verschulden lag eindeutig beim Aufsteller, der das verpennt hatte und dann dachte das ganz kurzfristig noch machen zu können. War alles amtlich genehmigt, aber der hatte vergessen die Schilder rechtzeitig vorher aufzustellen und das noch am selben Tag des Umzuges gemacht. Zum Glück stand ich so, dass ich nicht abgeschleppt wurde, was Nachbarn passiert ist.
Hier hätte ich ohne zu zögern den RA eingeschaltet, hätten die sich nicht sofort korrigiert.
Gruß
Frank Peter
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 18.06.2010 um 19:06 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 18.06.2010 um 19:08 Uhr ]
N'Abend Frank Peter,
S - FP 230 schrieb:
Lieber ABC,
findest Du diese Aussage nett?...
wieso nett? Nett sein ist, wie an anderer Stelle schon mehrfach gesagt, nicht mein Lebensziel. Ich sage, was ich denke, was nicht zwingend das ist, was anderen gegenüber nett ist. Sagst Du zu anderen immer nur Nettes?
PS: Zurück zum Thema, Christian/Chleriker, bist Du schon weiter gekommen?
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 355
User seit 10.12.2009
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 19.06.2010 um 10:19 Uhr  
|
Der Ahnungslose schrieb:
Hallo Freunde
Danke für den Exkurs ins Versicherungsrecht.
Bitte nicht vergessen eine Anzeige bei den zuständigen Behörden verfolgt lediglich den Täter.
Das Geld muss zusätzlich zivilrechtlich eingeklagt werden. Ein langer und beschwerlicher Weg.
Der Ahnungslose
--
Wer Mercedes fährt hat alles erreicht - oder einen Stern braucht jeder !
Danke auch dir-treffend auf den Punkt gebracht
Aus eigener Erfahrung kan ich nur sagen das ohne RA die Sache vorab schon zum scheitern verurteilt ist--ich würde vorab versuchen rauszubekommen ob der Verkäufer polizeilich bekannt ist (info kan man meist mit "Kopfnicken" auf der Dienstelle erfahren, wenn man seine Anzeige macht).
Sollte dem so sein, kann man die 150,-EUR "vergessen" da diese Leute eh nix haben oder auch nie mehr bekommen werden
Tröste dich....auch uns hat es mal erwischt, das wurde allerdings im großen Stil abgezogen und nach einem Verfahren warten wir nun bis zu 30 Jahre mit dem Gerichtsvollzieher und einigen anderen Geschädigten darauf das der Schuldner nach der zweiten eidesstattlichen Versicherung mal wieder zu pfändbarem Dingen kommt.....
Schade das Selbstjustiz strafbar ist
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
http://adel-verpflichtet.blogspot.com/
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.06.2010 um 10:50 Uhr  
| @ABC. und natürlich auch an alle anderen..
Ich habe mein Ware nach drohen mit Rechtlichen schritten dann doch noch bekommen.
Ich habe dann mal den Sendungsstatus verfolgt und das Packet wurde tatsächlich direkt am nächsten Tag verschickt.(Nach der Drohung)
Ende gut,alles gut......
Mfg Christian
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5389
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 19.06.2010 um 11:39 Uhr  
|
ABC schrieb:
N'Abend Frank Peter,
nicht mein Lebensziel. Ich sage, was ich denke, was nicht zwingend das ist, was anderen gegenüber nett ist. Sagst Du zu anderen immer nur Nettes?
PS: Zurück zum Thema, Christian/Chleriker, bist Du schon weiter gekommen?
--
Grüße
ABC
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schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?
Hallo ABC,
nein, ich bin nicht immer nett , manches mal muß ich sogar beruflich "weniger" nett sein.
Aber ich finde es nicht in Ordnung jemanden gleich als Schmarozer zu bezeichnen, wenn er eine vertraglich vereinbarte Leistung in Anspruch nimmt.
Natürlich hast du mit Deiner Aussage recht, dass häufig übertrieben wird und nur weil es nichts kostet mit den unmöglichsten Dingen zum RA gerannt wird oder die Gerichte beschgäftigt werden.
Deshalb ist Deine Aussage mit dem Selbstbehalt nur zu begrüßen und wenn die Veresicherer nur solche Tarife anbieten würden, wäre das sicherlich ein Beitrag zur Kostenentlastung und Entlastung der Gerichte.
Gruß und schönes WE
Frank Peter
--
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 19.06.2010 um 15:19 Uhr  
| Hallo zusammen,
@Chleriker: Das freut mich zu hören, genauso hatte ich es ja auch angeregt: Erst mal drohen und schauen, dass der Gegner auch so reagiert, was er hier ja auch getan hat. Hättest Du gleich einen RA beauftragt, wie ja hier von den meisten pawlowesk reingerufen, wärst Du jetzt entweder selbst auf den Kosten sitzen geblieben, oder der Gegner hätte - darüber verärgert - vielleicht doch nicht geliefert, sondern es wäre auch noch vor Gericht gegangen, und wenn er pleite wäre, säßest Du auch noch auf den Kosten. Mein Fazit mal wieder: Leute, redet miteinander! Fast immer findet man auch so eine vernünftige Lösung. Ein RA oder gar das Gericht müssen die ultima ratio bleiben!
@Frank Peter: Genau, Tarife ohne SB führen oft zu wirklich unnötigen Inanspruchnahmen. Da war doch mal die Story in WISO, als eine Frau sich beschwerte, dass ihre private Haftpflicht ihr gekündigt hatte und sie deshalb auch keine neue mehr aufnahm, weil sie 4-5x Kleinigkeiten unter 100 Euro (à la "mein Kind hat der Nachbarin den Regenschirm im Treppenhaus geschrottet") über die Haftpflichtversicherung abgerechnet hatte. Meine Meinung: Selbst Schuld!
--
Grüße
ABC
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