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Tipps und Technik R171 » » Thema: Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht
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   SLK172

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 Geschrieben am 12.08.2009 um 17:19 Uhr   
Ich habe jetzt gerade mal online in die BA vom 207 geschaut: das liest sich schon so, dass man es selbst deaktivieren kann, vorausgesetzt es ist im Land der Zulassung nicht vorgeschrieben.

Gruß

Guido

--
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 12.08.2009 um 20:57 Uhr   


Olli aus Mainhattan schrieb:


Aljubo schrieb:
Hallo
Ich fahrzu 95% mit Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht ich wurde nur ein einziges mal darauf angesprochen (an der Schweizer Grenze) sonst hat sich noch nicht mal die Polizei daran gestört.

Gruß Aljubo



Hey Aljubo,

mit 18 fand ich das auch echt stark , da waren die Nebellampen aber auch meistens gelb


N8, Olli.

--
Nichts ist wie 127.0.0.1


Hy Olli

Ich bin inzwischen 18 1/2 und finde es immer noch stark.

Gruß Aljubo














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   Wiepenkathen

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 Geschrieben am 13.08.2009 um 08:42 Uhr   


RPGamer schrieb:



Wiepenkathen schrieb:


Olli aus Mainhattan schrieb:
dann habt ihr in A auch andere Nebellampen als bei uns in D. Hier in D sind in den Nebellampen ebenfalls 55W Lampen, wie in den Hauptscheinwerfern auch. Lediglich die Xenonbrenner haben eine geringere Stromaufnahme.


genau deshalb fahre ich auch mit Abblendlicht und nicht mit Nebelscheinwerfern als TFL.

Über das AIO-Modul habe ich die freie Auswahl der Lichtsteuerung - das ist schon sehr komfortabel (mehr Möglichkeiten als mit der Lichtsteuerung über das Kombiinstrument).


Das Abblendlicht als Tagfahrlicht zu nutzen ist nach der StVZO ebenso nicht erlaubt wie die Nebelscheinwerfer.
***Schnipp***


Moin Markus,

es gibt durchaus die Option, lediglich die Hauptscheinwerfer als TFL einschalten zu lassen.
Ich fahre allerdings mit Abblendlicht - das heißt: Beleuchtung ringsum.

@ all:
Ich mag mit unseren Wagen nicht nur von vorn besser wahrgenommen werden, sondern auch von hinten, wenn ich durch dunkle Waldstücke fahre.

Bei uns (in Niedersachsen) stehen überall Schilder, die darauf hinweisen, auch bei Tage das Licht einzuschalten.

Ich gefährde ja nicht nur mich, sondern auch andere, wenn ich als "Dunkelmann" unterwegs bin. Es ärgert mich immer wieder, wenn mir ein dunkles (Außenfarbe), und dann noch unbeleuchtetes Fahrzeug entgegen kommt und ich es vor einem geplanten Überholvorgang kaum / zu spät sehe.

Es ist auf vielen Strecken einfach unverantwortlich, am Tage ohne Licht zu fahren.
Da es den Leuchtmitteln nicht gut tut, immer wieder ein und aus geschaltet zu werden, werden sie nach dem Starten des Motors automatisch eingeschaltet, und nach dem Abstellen des Motors ausgeschaltet - fertig.
Nicht mehr funktionierende Leuchtmittel werden von mir auch immer Paarweise ausgetauscht. Beide Leuchtmittel sind dann immer gleich lang im Betrieb und haben dann auch annähernd die selbe Lebensdauer. Ergo: Geht eins durch, folgt das andere kurz drauf.
Hinzu kommt, dass die Glaskörper häufig schon gut geschwärzt sind und dadurch Helligkeitsunterschiede zustande kommen, wenn nur das defekte Leuchtmittel getauscht wird.

Vielleicht habe ich mich sogar schon über den ein oder anderen TFL-Ablehner hier im Forum geärgert, als er mir ohne Licht entgegenkam.
Für mich heißt das, dass ich eben wegen dieser Menschen noch mal etwas vorsichtiger fahren muss.

Schließlich und endlich muss es jeder selber wissen, ob er die Beleuchtung einschaltet oder nicht, denn das Fahren mit Licht am Tage ist nun mal in Deutschland nicht vorgeschrieben.
Dabei sollte doch sehr auffällig sein, dass in einer entgegenkommenden Kolonne die Autos mit Licht einfach besser und schneller zu erkennen sind.


In diesem Sinne...

--
Grüße aus Stade-Wiepenkathen
Bernd

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 Geschrieben am 13.08.2009 um 10:08 Uhr   
Sehe ich ähnlich. Ich habe bis jetzt in jedem meiner Fahrzeuge Tagfahrlicht nachgerüstet. Bei den smarts über ein kleines Modul welches anstelle der Sicherungen für die vorderen Scheinwerfer eingesteckt wurde und beim SLK über das Dachmodul.

Alle Lösungen hatten und haben keine E-Prüfkennzeichnung (Pflicht ab EZ 01.10.2002), weil die Kosten für den Hersteller immens hoch sind.
Dennoch denke ich das dieser "illegale" Umbau eher mich und andere schützt als gefährdet - ich kann diese Sache also von meinem Standpunkt aus vollkommen vertreten und bin auch für Licht am Tag! Was für ein Licht (Abblendlicht, NSW, LED, was auch immer) ist dabei ja egal. Wirklich blenden und somit behindern tut keine dieser Varianten.
Und das Argument mit den Motorradfahrern zieht auch nicht so recht, denn ob mir da ein Motorad oder ein Auto auf meiner Fahrspur entgegenkommt ist ja für den Moment erstmal egal. Wichtig ist ja nur das ich das Fahrzeug eben den einen Augenblick früher sehe...

--
Gruß,
Markus
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   SLK172

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 Geschrieben am 13.08.2009 um 10:34 Uhr   
Moin,

OK, dann sind wir ja schon wieder mitten in der Diskussion um die Sinnhaftigkeit.

Also: ich bin strikt gegen eine TFL pder Dauerlicht-Pflicht.

1. weil die anderen Verkehrsteilnehmer, die nicht so viel Raum im Straßenverkehr einnehmen, dadurch benachteiligt werden: Motorradfahrer sind schmaler und machen deshalb heute mit Licht auf sich aufmerksam

2. Fußgänger und Radfahrer haben kein Tagfahrlicht und werden entsprechend schlechter wahrgenommen. Die Unfallzahlen aus Österreich belegen, dass nach Einführung der TFL-Pflicht diese Personen überdurchschnittlich stark in Unfälle verwickelt werden. Man könnte also den Ruf nach der TFL-Pflicht auch als etwas egoistsiche Forderung der Autofahrer bewerten. Und das sage ich, obwohl ich selten mit dem Fahrrad unterwegs bin.

3. Mich nervt die Helligkeit, ganz schlimm ist es bei Audi. Für mich ist das eine Reizüberflutung, die von wichtigeren Dingen im Straßenverkehr ablenkt. Das ist jetzt meine subjektive, wissenschaftlich nicht bewiesene Einzelmeinung.

4. Ich habe den Eindruck, dass viele das momentan als eine technische Spielerei (Weihnachtsbaumeffekt) ansehen, um sich von anderen zu unterscheiden. Wenn es mal alle haben, ist es vermutlich wieder cool, ohne TFL zu fahren.

5. Wenn ich regelmäßig durch Waldgebiete fahre kann ich ja wie Wiepenkathen Dauerlicht programmieren, wenn man sich dabei sicherer fühlt OK. Überholen sollte man grundsätzlich nur, wenn man sicher ist, dass kein Gegenverkehr kommt. Darauf, dass der andere Licht anhat, kann man sich auch nach Einführung einer Lichtpflicht keinesfalls verlassen und muss letztlich haften, wenn es zum Unfall kommt, bringt also auch nichts.

Gruß

Guido

--
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 Geschrieben am 07.09.2009 um 21:23 Uhr   
Hallo Zusammen,

dann gebe ich halt auch noch meinen Senf dazu:

1. Man kann über TFL sicher diskutieren.
2. Die Nebelscheinwerfer sind dazu echt nicht gedacht. Weil ja schon das Wort NEBEL... darauf hinweist das diese Leuchten viel zu hell sind und auch von vielen als störend angesehen wird.
3. Ich möchte darauf hinweisen das sowohl Nebelscheinwerfer als auch Nebelrückleuchten erst bei einer Sicht unter 50 Metern eingeschaltet werden dürfen. Das habe ich als Vielfahrer erst 3-4 mal in 30 Jahren erlebt.

Gruß
Peter

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User seit 22.12.2007
 Geschrieben am 07.09.2009 um 21:47 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von RPGamer am 07.09.2009 um 21:55 Uhr ]



BlackIsBeauty schrieb:
2. Die Nebelscheinwerfer sind dazu echt nicht gedacht. Weil ja schon das Wort NEBEL... darauf hinweist das diese Leuchten viel zu hell sind und auch von vielen als störend angesehen wird.
3. Ich möchte darauf hinweisen das sowohl Nebelscheinwerfer als auch Nebelrückleuchten erst bei einer Sicht unter 50 Metern eingeschaltet werden dürfen. Das habe ich als Vielfahrer erst 3-4 mal in 30 Jahren erlebt.


Ist jetzt zwar sehr Offtopic, aber:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Vorgeschriebene Lichtstärke für Tagfahrlicht: 400–800 Candela
Vorgeschriebene Lichtstärke für Nebelscheinwerfer: max. 200 Candela
Vorgeschriebene Lichtstärke für Nebelschlussleuchte: 150-300 Candela
Quelle: http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1032708/Artikel/dokument.htm


Somit ist ein ECE-Zugelassenes Tagfahrlicht schonmal deutlich heller als eine Nebelschlussleuchte...

--
Gruß,
Markus
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