| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Benötige Rat zu Haus, Schwiegereltern und Grundbuch |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 27.04.2009 um 11:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 27.04.2009 um 11:37 Uhr ]
Hallo zusammen,
ich finde es interessant, dass Sami hier in etwa 50/50 "Lebenshilfe" und konkrete Hinweise erhält
Meine Meinung zu den sicher gut gemeinten Lebenshilfe-Ratschlägen à la "lieber nicht mit Schwiegereltern zusammen wohnen" oder gar "besser noch gar nicht zusammenziehen und/oder heiraten": Ich persönlich sehe das zwar genauso, das trifft aber wohl nicht auf jeden zu.
Sami ist aber unabhängig davon offenbar schon zu weit fortgeschritten. In diesem Stadium traut sich kaum noch jemand, so etwas zu stoppen. Nach dem Motto "einmal gepoppt, nie mehr gestoppt" aus der Pringles-Werbung - dieser (leider etwas zweideutig-schlüpfrige) Spruch passt auch allzu gut nur zum Leben nicht weniger Menschen, die sich einmal mehr oder weniger spontan für etwas entschieden haben (Berufsausbildung, Job, Wohnort, Partner) und da, auch wenn es sich als weniger glückliche Wahl herausstellt, nicht mehr raus kommen.
Das heißt aber natürlich nicht, dass das immer und bei jedem so ist. Wer sich mit seinen Schwiegereltern super versteht, warum soll man da nicht nebenan wohnen? Und wer wirklich sicher ist, die Traumfrau gefunden zu haben - warum soll man es dann nicht wagen? Man muss sich eben nur sicher fühlen.
Sei es drum - man muss solche Erfahrungen selbst machen; da können einem andere vorher noch so viel erzählen. Kennt Ihr das nicht auch?
--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________
Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an ABC Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 27.04.2009 um 17:57 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fischmanni am 27.04.2009 um 17:58 Uhr ]
Sei es drum - man muss solche Erfahrungen selbst machen; da können einem andere vorher noch so viel erzählen. Kennt Ihr das nicht auch?
Hallo
Muss man das? Ich denke nein. Man kann auch durchaus aus den Fehlern anderer lernen.
Die alles entscheidende Frage lautet dann schlussendlich immer wenn das dicke Ende kommt:
Warum Ich!?
Die einzig richtige und wahre Antwort:
Warum ich nicht?
--
Mehrjungfraumann und Blaubarschbube vereint!! | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7633
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 27.04.2009 um 19:58 Uhr  
| Hallo Sami,
wenn Du getrennt finanzieren musst, musst Du das 1-Fam. Haus sachenrechtlich "teilen" (Teilungserklärung).
Dann gibt es zwei Grundbücher, die jeweils das Recht an einer Wohnung und am Gemeinschaftseigentum (Keller, Grundstück) verbriefen.
Du kannst Deine Wohnung beleihen und finanzieren, Deine Schwiegereltern können ihre bar kaufen.
Falls Du Pleite gehst, haftet die Wohnung Deiner Schwiegereltern NICHT mit, sie ist ja bezahlt.
Wenn Du Dich jemals trennst, ist die Wohung der Schwiegereltern NICHT weg.
Falls ihr untereinander Krach bekommt - hat jeder seinen Anteil, den er verkaufen kann.
Macht bloss keine Eigentümergemeinschaft: Wenn einmal Streit los geht, ist das Vermögen Jahrelang illiquide (weil jeder 1/4tel Stimmrecht hat), was bei vielen Erbschaften zu einem jahrelangen Verkaufsproszess führt.
An Deiner Stelle würde ich die Bude in 2 Teile teilen lassen und mit getrennter Kasse von Anfang an "arbeiten".
Viele Grüße
--
Sven Kamm
MBSLK.de - The SLK Community
http://www.mbslk.de
info@mbslk.de
http://www.HUB-car.com | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Sven_Kamm Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.04.2009 um 21:51 Uhr  
| Hallo Leute,
jetzt melde ich mich auch mal zu Wort, nachdem doch so viele netten Menschen mit gut gemeinten Ratschlägen helfen wollen.
Wie schon erwähnt muss das ja jeder für sich selbst entscheiden. Mir ging es auch nur ausschließlich um das Rechtliche. Alles andere war nie eine Frage an euch, da ihr ja nicht wisst, wie mein Verhältniss zu meinen Schwiegereltern ist. Aber trotzdem vielen Dank für eure gutgemeinten Ratschläge.
Der von Sven geschrieben Beitrag hilft mir doch ein Stück weiter, danke dafür!
Werde in der nächsten Zeit mich mit dem Rest der Familie mal zusammen setzten und einiges Besprechen.
--
Gruß Sami | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 458
User seit 13.05.2005
| Geschrieben am 29.04.2009 um 18:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Karin am 29.04.2009 um 18:41 Uhr ]
Hallo Sami,
ich versuche mal, die Möglichkeiten und deren Pros/Cons aufzuzeigen:
Teilungserklärung:
eine Teilungserklärung wäre die sauberste Lösung, verlangt aber, daß das Haus wirklich aufteilbar ist in zwei getrennte Wohneinheiten. Dies ist wichtig, falls es zu einem Teilverkauf kommt. Denn dann hat der andere Eigentümer u.U. eine fremde Partei mit im Haus wohnen.
Gemeinsames Eigentum:
Es können auch 4 Besitzer im Grundbuch stehen (auch mit verschieden hohen Anteilen), aber dann kann es zu Problemen mit der Beleihung kommen, da die Bank voraussichtlich eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen wird. Dazu würde ich die Bank befragen.
Diese Lösung ist die einfachste, und auch einfach auseinanderzunehmen, falls es doch zu Streit/Scheidung kommt. Jeder kann dann eine 'Zwangsversteigerung zwecks Auflösung der Gemeinschaft' beantragen. Auch wenn Du das heute nicht hören magst, es gibt zuviele gescheiterte Beziehungen.
Am preiswertesten dürfte die folgende Lösung sein:
Du und Dein Mann kauft das Haus, die Eltern bekommen ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird. ABER: damit wird Euer Haus quasi unverkäuflich. Das macht nichts, solange sich Eure Lebensumstände nicht ändern und das Verhältnis intakt bleibt.
Besprich die Möglichkeiten mit einem Anwalt und laßt Euch beraten. Auch wenn heute alles ok aussieht, kann die Beziehung irgendwann krieseln, oder schlichtweg ein beruflicher/finanzieller/gesundheitsbedingter das Gefüge in Wanken bringen.
Ich rate zur Teilungserklärung, das ist die teuerste, aber sauberste Lösung.
Auch wenn ich viel schreibe über den 'Katastrophenfall'.... wenn ihr ihn jetzt bedenkt und abdeckt, erspart Euch das später evtl. Ärger. Falls es nicht dazu kommt, habt Ihr nicht übermäßig viel Zeit und Geld in die Ausarbeitung investiert.
Alles Gute !!
--
Karin.
Information is everywhere and cheap - Knowledge is rare and expensive - WISDOM is priceless | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Karin Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 29.04.2009 um 21:46 Uhr  
| So, und um dem Ganzen jetzt noch die Krone aufzusetzen, folgende, ziemlich gängige Steueroptimierungsidee:
Nachdem jetzt ziemlich deutlich geworden ist, dass die Aufteilung des Objektes in zwei Teileigentumseinheiten (vulgo: Eigentumswohnungen) bei Vorliegen der baurechtlichen Voraussetzungen die sicherste Variante darstellt, bietet sich folgende Überlegung an:
Im Objekt werden - möglichst vor dem Ankauf - zwei Wohneinheiten (WE) gebildet. Eine wird von den Schwiegereltern komplett bezahlt, die andere mehr oder weniger von euch finanziert. Wenn die Bank zuckt, kann zur Not die nicht finanzierte WE als weiteres Sicherungsobjekt eingesetzt werden, würde ich aber nur im Notfall akzeptieren.
Deine Schwiegereltern ziehen danach aber nicht in ihre eigene Eigentumseinheit ein, sondern werden in der anderen WE eure Mieter, natürlich zu einem ggü. der Marktmiete etwas reduzierten Mietzins (da gibt es Regeln und Grenzen, vorher bitte erkundigen).
Damit erzielt ihr Einkünfte aus VuV (Vermietung und Verpachtung) und könnt die Finanzierungs- und ggfs- Renovierungskosten steuerlich geltend machen, vulgo: gegenrechnen. Bei der Eigennutzung der finanzierten WE würde dies nicht funktionieren.
Das ist jetzt nur ein Grobkonzept, rechnet sich aber zumeist.
Und merke: (Nur) gute Verträge erhalten die Freundschaft und den Familienfrieden, also keine Scheu vor professioneller Beratung und Verträgen. Wenn alles super läuft, laßt ihr die Verträge in der Schublade, andernfalls sichern sie das wirtschaftliche Überleben.
Grüße vom Willy
--
Open your mind! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Wiesel Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 29.04.2009 um 21:56 Uhr  
|
Karin schrieb:
. . . .
Gemeinsames Eigentum:
Es können auch 4 Besitzer im Grundbuch stehen (auch mit verschieden hohen Anteilen), aber dann kann es zu Problemen mit der Beleihung kommen, da die Bank voraussichtlich eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen wird. Dazu würde ich die Bank befragen.
Diese Lösung ist die einfachste, und auch einfach auseinanderzunehmen, falls es doch zu Streit/Scheidung kommt. Jeder kann dann eine 'Zwangsversteigerung zwecks Auflösung der Gemeinschaft' beantragen. . .
--
Karin.
Information is everywhere and cheap - Knowledge is rare and expensive - WISDOM is priceless
Nun ja,
"Ideelles Teileigentum" ist zwar möglich, aber im Konfliktfall nicht wirklich schön ...
Wer 'mal als Betroffener eine Teilungsversteigerung als solche miterlebt oder erlitten hat, möchte das zumeist nie wieder haben. Ist die beste Möglichkeit, aus einem großen Vermögen ein ganz kleines zu machen und ziemlich lange auf den schmalen Erlös warten zu müssen. Das braucht eigentlich keiner.
Die Sondersituation der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung stellt dabei noch eine besondere Steigerung dar, in wirtschaftlicher und emotionaler Hinsicht.
Vergiß diese Variante und beherzige die ansonsten sehr guten Ratschläge von Karin.
Grüße vom Willy
--
Open your mind! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Wiesel Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 458
User seit 13.05.2005
| Geschrieben am 29.04.2009 um 22:28 Uhr  
|
Wiesel schrieb:
Karin schrieb:
. . . .
Gemeinsames Eigentum:
Es können auch 4 Besitzer im Grundbuch stehen (auch mit verschieden hohen Anteilen), aber dann kann es zu Problemen mit der Beleihung kommen, da die Bank voraussichtlich eine gesamtschuldnerische Haftung verlangen wird. Dazu würde ich die Bank befragen.
Diese Lösung ist die einfachste, und auch einfach auseinanderzunehmen, falls es doch zu Streit/Scheidung kommt. Jeder kann dann eine 'Zwangsversteigerung zwecks Auflösung der Gemeinschaft' beantragen. . .
--
Karin.
Information is everywhere and cheap - Knowledge is rare and expensive - WISDOM is priceless
Nun ja,
"Ideelles Teileigentum" ist zwar möglich, aber im Konfliktfall nicht wirklich schön ...
Wer 'mal als Betroffener eine Teilungsversteigerung als solche miterlebt oder erlitten hat, möchte das zumeist nie wieder haben. Ist die beste Möglichkeit, aus einem großen Vermögen ein ganz kleines zu machen und ziemlich lange auf den schmalen Erlös warten zu müssen. Das braucht eigentlich keiner.
Die Sondersituation der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung stellt dabei noch eine besondere Steigerung dar, in wirtschaftlicher und emotionaler Hinsicht.
Vergiß diese Variante und beherzige die ansonsten sehr guten Ratschläge von Karin.
Grüße vom Willy
--
Open your mind!
Willy,
finde Deine steuerliche Betrachtung clever. Daran hatte ich nicht gedacht. Sehr guter Tip !
In Bezug auf die von Dir zitierte Variante stimme ich Dir voll und ganz zu. Habe es auch nur aufgelistet, um eine Möglichst komplette Aufzählung zu erstellen.
--
Karin.
Information is everywhere and cheap - Knowledge is rare and expensive - WISDOM is priceless | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Karin Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 30.04.2009 um 20:59 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Mike J am 30.04.2009 um 21:03 Uhr ]
Hallo Willy,
hallo Karin,
ein solches Vorhaben wurde aber auch schon von Finanzgerichten gekippt...
Damals wollten 2 Lehrer megaschlau sein und haben SO gegenseitig Doppelhaushälften des jeweils Andren gemietet.
Der Fiskus hat die Sache nicht anerkannt und Recht bekommen.
OHNE Steuerberater würde ich solche Mätzchen NICHT wagen wollen...
--
...Der Sommer kommt - das Dach geht... Greetz Michael | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Mike J Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :715 Mitglieder: 0 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|