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Tipps und Technik R170 » » Thema: HU und AU sind seit 1.4.06 gekoppelt |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 51
User seit 07.04.2005
| Geschrieben am 09.04.2006 um 13:07 Uhr  
| Hallo Fan's
bei der Hauptuntersuchung sollen erstmals auch elektronisch geregelte Fahrzeugsysteme geprüft werden, wie z.B. Airbags, ABS etc. ,meine Frage, ist dies auch beim PreFL Baujahr 1997 möglich, der ja bekanntlich nur mit OBD1 ausgestattet ist ???
Speziell:
Können beim PreFL folgende Diagnosen gemacht werden:
- HFM/PMS = Petrol Engine Control Unit
- ME = Petrol Engine Control Unit
- MSM = Petrol Engine Control Unit
- DFI = Distribution Fuell Injection
- ABS = Anti Block System
- ASR = Antriebs-Schlupf-Regelung
- ETS = Elektronik Traction System
- AIRBAG = Airbag
- KI = Instrument Cluster
- EGS = Elektronic Gear Box Control Unit
- PSE = Pneumatic System
- OCP = Overhead Control Panel
- LCP = Lower Control Panel
- UCP = Upper Control Panel
- D2B = D2B
- EIS = Elektronic Ignition System
- RVS = Roadster Soft Top
- KG = Keyless Go
- SBC = Sensetive Brake System
- FFZ/FBS = Drive Authorization Signal
- VD = Varion Dach
Würde mich freuen wenn sich jemand gut mit der Elektronic
auskennt und uns darüber ein paar Infos geben kann.
Gruß
Karl
--
lieber niveaulos ehrlich als niveauvoll verlogen!............ | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 177
User seit 08.01.2001
| Geschrieben am 09.04.2006 um 14:46 Uhr  
| Lieber Micha,
da war aber jemand etwas übereifrig bzw. sehr geschäftstüchtig. Die Zusammenlegung gilt erst mal nur für Neuwagen, unsere Altautos haben eine Übergangsfrist bis 2010:
"Zusammenfassung von HU und AU
Die Zusammenfassung von Haupt- und Abgasuntersuchung wird in zwei Stufen eingeführt. Zunächst gilt sie sofort für Neufahrzeuge ab dem Zulassungsdatum 01.04.2006. Aber auch hier können die dafür prüfberechtigten Werkstätten weiterhin die Abgasprüfung durchführen. Für ältere Fahrzeuge ist die Schonfrist ab dem 1. Januar 2010 abgelaufen. Demzufolge gibt es ab diesem Zeitpunkt für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge nur noch die um die Abgasmessung erweiterte Hauptuntersuchung samt Prüfplakette, die wie bisher alle zwei Jahre erneuert wird. Bis dahin gilt für diese Fahrzeuge weiter die nach § 47a StVZO vorgeschriebene Regelung, einschließlich der AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. "
(Zitat aus http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=15201)
Viele leibe Grüße
Michael
P.S.: mein Golf hat letzten Do auch seinen TÜV erfolgreich absolviert, aber ohne AU, die liegen bei mir nämlich auch zeitversetzt . Obwohl, gegen dessen 16 Jahre ist Dein SLK ja eigentlich ja doch schon ein Neuwagen.....
Die gute Nachricht dabei ist übrigens, daß mein katloser, schadstoffstarker BMW jetzt auch nur noch alle 2 Jahre zur AU muß | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.04.2006 um 15:16 Uhr  
| Hallo
ich war letzte Woche bei der Dekra zwecks HU.
Die Fehlerspeicher für ABS und Co wurden nicht ausgelesen.
Aussage vom Prüfer Das wird nur bei neueren Fahrzeugen gemacht bei den älteren gibt es eine Reihenfolge in der die Kontrollleuchten im Innenraum ausgehen müssen. Die ist aber beim TÜV noch nicht bekannt.
SLK 230 Prefl
Wie sieht es dann mit Vmax aufhebung und Modulen aus können die beim auslesen festgestellt werden ?
Gruß Michael | Antworten
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