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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.01.2005 um 17:36 Uhr  
| Bundesgesetzblatt
Ausgegeben zu Bonn am 26.05.1999
Inhalt:
• Verordnung über die artgerechte Haltung von Frauen
• Frauenhalteverordnung (FhaltVO)
Ausgegeben zu Bonn am 26.05.1999
Aufgrund des §32a Abs 4 des Artenschutzgesetzes (BGB 1 Nr. 584/1973) in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 (BGB 1 Nr. 430/1988) wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher€schutz folgendes verordnet:
Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen
Sich eine Frau zu halten ist bei weitem problematischer als zu Großvaters Zeiten und es erhebt sich die Frage ob sich der Griff zur (eigenen) Frau überhaupt noch lohnt. Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften der Frau, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte die Auserwählte aber laut BGB 1 Nr. 584/1973) unbedingt aufweisen:
§1
• Sie sollte nützlich sein, d.h. häusliche Fähigkeiten besitzen, darüber hinaus fleißig im Haushalt und willig im Bett.
• Sie sollte herzeigbar sein, d.h. ihr aussehen sollte kein Mitleid erregen, selbst bei secound hand kleidung.
• Abzuraten ist von einer Frau mit eigener Meinung, insbesondere wenn diese geäußert wird.
• Obige Punkte können außer Acht gelassen werden wenn der §2 zutrifft.
§2 Sie ist reich oder Filmstar oder Beides. Artikel 2: Tips und Empfehlungen
1. Auswahl: Nehmen sie sich zeit bei der Auswahl ihres Frauchens und überzeugen sie sich selbst von ihren Fähigkei€
ten. Tragen Sie nicht dazu bei daß die Zahl der Frauen die später ausgesetzt werden noch weiter steigt. Die Kosten
für 'Frauenhäuser' werden schliesslich auf die Gemeinschaft der steuerzahlenden Männer umgelegt.
2. Ernährung: Wie der Mensch ist auch die Frau ein Allesfresser. Man sollte ihr neben Katzenfutter auch ab und zu
frisches Gemüse verabreicht werden. Vorsicht jedoch bei Überfütterung. Wenn Sie zu fett ist, wird sie unbeweglich
und kann nicht mehr so schnell putzen und waschen. Zuviel 'Grünfutter' ist aber zu vermeiden, da damit die Mecker€
fähigkeit gesteigert wird.
3. Unterbringung: Mann sollte sie nicht den ganzen Tag einsperren da sie sonst depressiv wird, das essen verweigert
und bald eingeht. Wer einen Garten hat ('Rasenschnitt per Nagelschere') sollte sie möglichst einmal täglich ins Frei
führen, wo sie etwas Auslauf hat. Dabei empfiehlt es sich, Schaufenster zu meiden, da sonst Reißgefahr für die
Halskette aus Schwedenstahl besteht.
4. Pflege: Sorgen Sie dafür dass sie sich genau einmal am Tag wäscht um die Folgekosten (Feuchtigkeitscreme) zu
begrenzen. Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Haarpflege sollte
durch Perücken - vorzugsweise Einkauf nach Karneval in Spezialgeschäften - ersetzt werden. Der Bezug von Duft€
wässern sollte budgetiert werden.
5. Ausbildung: Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten und arbeitswilligen Frau. sollten diese
bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das befol€
gen der wichtigsten Befehle wie 'Fuss', 'Platz', 'Kusch', 'Hol Bier' erleichtern die Haltung der Frau und ist - selbst
entgegen bestehender Theorien - von Frauen erlernbar.
6. Fortpflanzung: Frauen sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend wenn nicht gerade
eine Migräne vorgeschobenen wird. In speziellen Fälle empfiehlt sich die Sterilisation, denn ständig schwangere
Frauen sind nur bedingt arbeitsfähig und verzehren Kombinationen aus Hering und Himbeeren.
--
Udo mit Moni F.
Der Gedanke, etwas nicht zu riskieren, ängstigt mich zu Tode. (Kevin Costner)
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