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Tipps und Technik R170 » » Thema: Erfahrungen mit DJH Online
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 Geschrieben am 04.12.2004 um 21:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Guybrush am 26.02.2009 um 23:32 Uhr ]

Ja, werd die vorsichtig aufmachen und mal die Qualität/Passgenauigkeit prüfen.

Habe mich mit einem Community-Mitglied unterhalten, der ist mit den ebay Leisten zufrieden. Kurz anpassen und dann einbauen. Die kosten aber so knapp um 80EUR.

Die roten Leisten werden ein Projekt für das Frühjahr werden.

Danke an alle.


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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 05.12.2004 um 10:08 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Solinger am 05.12.2004 um 10:27 Uhr ]

Hallo zusammen.

Zum Thema Rückgaberecht bzw. Fernabsatzgesetz:

Fernabsatzgesetz

Das Fernabsatzgesetz (BGBl. I Nr. 185/1999) schreibt dem Unternehmer gewisse Informationspflichten vor und räumt den Konsumenten ein Rücktrittsrecht von sieben Werktagen ein. Es tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.

Geltung

Es gilt für alle Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (beispielsweise alle öffentlichen Dienste des Internets, Telefon, Teleshopping und alle Arten von Drucksachen). Das bedeutet, daß ein persönlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht vor Vertragsschluß die Geltung des Fernabsatzgesetzes ausschließt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anwendung für Verträge:

· über Finanzdienstleistungen

· über den Bau und den Verkauf von Immobilien

· die unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden

und Versteigerungen.

Der Unternehmer muß sich dabei eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedienen zum Beispiel Bestellung via Homepage und Auslieferung via Post bzw. Zustellungsdienst.

Informationspflichten

Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen:

1) Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,

2) Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,

3) Den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern,

4) allfällige Lieferkosten,

5) Die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,

6) Das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen des § 5f,

7) Die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden,

8) Die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie

9) Die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.

Diese Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepaßten Art und Weise zur Verfügung stehen und sollten daher in keiner Homepage fehlen.

Zusätzlich muß dem Verbraucher noch bis zur Erfüllung des Vertrages eine schriftlichen Bestätigung erteilt werden. Dies kann auch auf einem für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger (z.B. Email oder CD) geschehen. (Diese Informationspflicht gilt nicht für termingebundene Freizeit-Dienstleistungen wie Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken und Verträge über Hauslieferungen. Sie sind auch nicht auf Dienstleistungen anzuwenden, die unmittelbar durch den Einsatz eines Fernkommunikationsmittels erbracht werden, sofern sie auf einmal erbracht und über den Betreiber des Kommunikationsmittels abgerechnet werden; der Verbraucher muß jedoch die Möglichkeit haben, die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers zu erfahren, bei der er seine Beanstandungen vorbringen kann.)

Diese Bestätigung muß die Informationen 1 bis 6 und

· Informationen über die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung des Rücktrittsrechts nach § 5e, einschließlich der in § 5f Z 1 genannten Fälle,

· die geographische Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher allfällige Beanstandungen vorbringen kann,

· Informationen über den Kundendienst und die geltenden Garantiebedingungen

· bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Vertragsdauer die Kündigungsbedingungen

enthalten.

Kommt der Unternehmer dieser Informationspflicht nicht nach, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab Erfüllung bzw. bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluß.

Die auf europäischer Ebene beschlossene „E-Commerce-Richtlinie" wird noch weitere Informationsverpflichtungen für kommerzielle Internethomepages vorschreiben. Die Richtlinie muß allerdings erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Rücktrittsrecht

Die Rücktrittsfrist für im Fernabsatz geschlossene Verträge oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung beträgt 14 Tage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Es besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

· Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird,

· Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,

· Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,

· Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

· Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),

· Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie

· Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).

Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, zu zahlen. An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

Tritt der Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurück, bei dem das Entgelt für die Ware oder Dienstleistung ganz oder teilweise durch einen vom Unternehmer oder in wirtschaftlicher Einheit von einem Dritten (§ 18) gewährten Kredit finanziert wird, so gilt der Rücktritt auch für den Kreditvertrag.


--
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 Geschrieben am 05.12.2004 um 14:41 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Guybrush am 26.02.2009 um 23:32 Uhr ]

Danke für die rechtliche Aufklärung, das ist interessant.
Aber Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.... deshalb wollte ich ja auch nur den Service von DJH kennen. Hab keine Lust dann ewig hinter meinem Geld herzurennen.

Ich bin da bei online-shops immer noch etwas skeptisch. Ich regel eventuelle Probleme lieber von Angesicht zu Angesicht. Briefverkehr oder Telefon ist immer so mühselig.

Bisher habe ich mit Schätz Tuning und Rieger sehr gute Erfahrung gemacht, aber DJH kenne ich eigentlich nur über ebay.


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 Geschrieben am 05.12.2004 um 21:09 Uhr   
Kann Dich schon verstehen. Ich denke es ist schon OK, solange in den AGB das Fernabsatzgesetzt berücksichtigt ist. Jedoch ist das leider noch kein Indiz dafür, das die Ware auch qualitativ in Ordnung ist. DJH kenne ich persönlich nicht, da ich noch nie etwas bei denen gekauft habe.



--
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 Geschrieben am 06.12.2004 um 00:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Guybrush am 26.02.2009 um 23:33 Uhr ]

Naja, das werde ich ja sehen. Werde da mal bestellen und dann schauen was kommt. Trotzdem Danke.



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   Major

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 Geschrieben am 09.12.2004 um 19:25 Uhr   
Hi,

ich denke, DJH ist ein guter Händler. Die Auswahl und Qualität ist OK. habe dort auch schon ein paar Kleinteile bestellt, ging richtig schnell.

--
Grüsse aus dem Vogelsberg... Major.

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 Geschrieben am 18.06.2009 um 12:30 Uhr   
Vor zwei Wochen kaufte ich mir bei DJH den 3-Lamellen Grill, was ich bekam war erstens nicht der Grill, der in der Auktion abgebildet war und zweitens war das Teil gebraucht. Offensichtlich gibt/gab es von diesem Grill zwei Versionen und zwar eine, die weiter in der Karosserie innen sitzt und eine, die exakt mit der Karosserie abschliesst. Ein Vergleich mit dem vor längerer Zeit ebenfalls bei DJH gekauften Grills eines Bekannten bestätigte dies. Nach einem Anruf bei DJH, bei dem ich einen extrem unfreundlichen Menschen (Ich denke es war der "Chef" selbst) am Apparat hatte, der mir nur sagte, dass er da nichts machen könne, ihm das alles egal sei und ich das Teil zurückschicken solle, da er momentan ohnehin mehr verkaufen könne als er habe. Daraufhin gab ich bei eBay einen "Negative" ab und bekam am nächsten Tag folgendes Mail von DJH (orignaler Text):

Hallo elltec,

echt nicht ganz sauber in der Birne oder wie???

So eine Bewertung???
Dann schnitzen Sie sich halt selber einen Grill für Ihren alten
Abfrackwagen!!!

-chromline




Ich kann nur sagen: DJH nieeee wieder!!!!!!!!!!!!!!!!

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   TealC



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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 18.06.2009 um 12:53 Uhr   
Moin !

Das wundert mich nicht, kann mich dunkel erinenrn das es ca 2003 als das mit den CLK Grills hier in der Community ausgetüftelt wurde, bereits mit ihm zu Problemen führte.

Die Posting und der Schriftverkehr war sagen wir mal "bemerkenswert" danach hat ihn Torsten dann gelöscht.

Denn der CLK Grill im SLK geht auf eine Idee von "Malte mit Anna K. im SLK unterwegs" zurück, den man sozusagen als geistigen Vater der Idee bezeichnen könnte. Da mischte sich dann besagter Online Shop ein, weil sein Grill reihenweise riss und User reihenweise sauer waren. Daher enstand erst die Idee mit dem CLK Grill, auf Grund der Probleme mit dem anderen Grill. Was besagtem Shop wohl nicht gefiel. Kritik ist dort unerwünscht wie es den Anschein hat !

Gruß

Teal´C



--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !

Webmaster Wikinger-Stammtisch Schleswig-Holstein & Hamburg http://www.mbslk-sh.de

Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben...

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