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Klatsch und Tratsch » » Thema: Strafzettel aus Italien wie bezahlen |
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| Geschrieben am 29.12.2023 um 15:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 29.12.2023 um 15:29 Uhr ]
18 Jahre nur "praktische Autos" und keinen SLK - obwohl der doch auch "praktisch" ist:
* er ist ein Cabrio und ein Coupe oder wie Mercedes ihn damals nannte "Coupedster"
* er hat(te), zumindest geschlossen, einen der größten Cabrio-Kofferräume
* gibt es außer dem SLK noch andere Cabrios die "serienmäßig" einen Dachträger mit Dachbox hatten?
* und welches Cabrio mit Stahldach sieht geschlossen und offen so schön aus wie ein SLK?
Dann diesmal ein Herzliches Willkommen zurück im Forum der "unpraktischen" Fahrzeuge
Und Glückwunsch zum 1 auf 612
--
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| Geschrieben am 31.12.2023 um 10:33 Uhr  
|
Glatze11 schrieb:
Ein Strafzettel nach einem Jahr?
Ist das nach deutschem Recht nicht innerhalb von 3 Monaten möglich?
Danach geht das nicht mehr.
Moin,
in dem Fall gilt kein deutsches Recht, sondern italienisches Recht. Aber du hast insofern Recht, dass dieser Strafzettel auch nach italienischem Recht bereits verjährt ist und vom TE nicht mehr bezahlt werden muss.
Die Problematik, welcher sich der Verkehrssünder gegenübersieht, ist ggf. die Frage, was bei einer erneuten Einreise/Kontrolle in Italien passieren würde und ob die in so einer Situation "einsehen", dass ihr Anspruch verjährt ist.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 31.12.2023 um 13:58 Uhr  
| Ich denk mal das auch bei einem gegenseitigen Abkommen über Strafzettel in Deutschland trotzdem das deutsche Recht Vorrang hat.
Im weiteren muß dir auch in Italien der Vorwurf nachgewiesen werden mit zb Fotobeweiß.
Ein Zahlungsbeleg nach einem Jahr läßt mich extrem mißtrauisch werden.
Ohne weitere Nachvorschungen würde ich das nicht einfach bezahlen.
Reicht einem Betrüger ja wenn er irgendwie rausbekommen hast wo du zu der Zeit warst.
Wenns echt sein sollte nach Prüfung gebe ich dir Recht.
Muß man abwägen was das nächste mal in Italien passieren kann. | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 31.12.2023 um 15:23 Uhr  
|
Glatze11 schrieb:
Ich denk mal das auch bei einem gegenseitigen Abkommen über Strafzettel in Deutschland trotzdem das deutsche Recht Vorrang hat.
In dem Fall ist nur das Vollstreckungsabkommen relevant und nicht deutsches Recht. Vollstreckungsabkommen bestehen mittlerweile EU-weit. Wenn der TE gegen den Bescheid vorgehen will, muss er innerhalb von 60 Tagen Einspruch einlegen und diesen begründen, das halte ich schon mal für schwierig. Ggf. braucht er einen Anwalt, der evtl. Geld kostet. Was den Zeitverzug angeht, bin ich auch skeptisch. Ich habe noch nie gehört, dass ein Strafzettel aus dem Ausland so lange braucht (> 1 Jahr).
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 31.12.2023 um 16:48 Uhr  
| Hallo zusammen
SLK172 schrieb:
Moin,
in dem Fall gilt kein deutsches Recht, sondern italienisches Recht. Aber du hast insofern Recht, dass dieser Strafzettel auch nach italienischem Recht bereits verjährt ist und vom TE nicht mehr bezahlt werden muss.
Die Problematik, welcher sich der Verkehrssünder gegenübersieht, ist ggf. die Frage, was bei einer erneuten Einreise/Kontrolle in Italien passieren würde und ob die in so einer Situation "einsehen", dass ihr Anspruch verjährt ist.
Gruß
Guido
Hallo Guido
Nun ganz so einfach scheint das nicht zu sein. Zum einen kam das Einschreiben vom Regierungspräsidium Freiburg - und ich hoffe doch dass die sich mit dem Recht einigermaßen auskennen - sowohl dem Deutschen als auch dem Italienischem.
Ich habe auch beim Rechtsschutz angerufen und auch von dort kam eine Bestätigung dass es rechtens ist.
Verjährt ist das ganze wohl erst nach 5 Jahren. Ja ich könnte die Zahlung verweigern ohne dass vermutlich etwas passieren würde, da die deutschen Behörden keine "Vollstreckung" der italienischen Strafe durchführen.
Das Einzige was passieren könnte ist, dass wenn ich in den nächsten 5 Jahren nach Italien fahre und im gleichen Bezirk (anscheinend gibt es dort keine zentrale Bußgeldstelle) durch Zufall angehalten würde, eine satte Nachzahlung bekomme.
Da ich aber stets versuche a) ein ehrlicher Mensch zu sein und b) für meine Übertretungen auch die Strafe zu zahlen, habe ich "gerne" bezahlt - vor allem weil man ja als "Frühzahler" innerhalb von 5 Tagen auch noch ~25% Rabatt bekommt.
Glatze11 schrieb:
... Im weiteren muß dir auch in Italien der Vorwurf nachgewiesen werden mit zb Fotobeweiß.
Ein Zahlungsbeleg nach einem Jahr läßt mich extrem mißtrauisch werden.
Nun klar kann ich einen Fotobeweis anfordern, aber wozu, damit ich ein Foto habe und ~50€ mehr bezahle?
Ich könnte Spaßeshalber auch meine Videos (Front/Rückkamera) durchschauen, aber wozu den "Zeit-Aufwand"?
SLK172 schrieb:
Wenn der TE gegen den Bescheid vorgehen will, muss er innerhalb von 60 Tagen Einspruch einlegen und diesen begründen, das halte ich schon mal für schwierig. Ggf. braucht er einen Anwalt, der evtl. Geld kostet. Was den Zeitverzug angeht, bin ich auch skeptisch. Ich habe noch nie gehört, dass ein Strafzettel aus dem Ausland so lange braucht (> 1 Jahr).
So sehe ich das auch mit dem Einspruch - nur um dann zusätzlich Zeit und Geld investiert zu haben und mehr bezahlen weil der Rabatt dann nicht mehr gilt!
Was den Zeit Versatz angeht wurde mir ebenfalls vom Rechtsschutz gesagt dass das doch hin und wieder mal vorkommt!
--
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User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 31.12.2023 um 22:57 Uhr  
| Ich bin nachts auf einer kurvigen Landstraße mit Überholverbot mit 150 km/h an einem Tanklastzug vorbeigefahren, habe den beim Einscheren scharf geschnitten so dass er von der Straße abkam und in einen Bauernhof mit kleiner Herberge raste und dort einen Brand/Explosionen auslöste der nicht nur den Bauernhof zerstörte sondern auch die 4 Bewohner samt der ca. 25 Tiere, sowie 10 Besucher dadurch umkamen. Unglücklicherweise waren die 10 Besucher eine Gruppe von Bugatti Fahrern mit ihren Fahrzeugen welche leider auch alle zerstört wurden
Also eigentlich nichts schlimmes!
Scherz beiseite ich (wir? mein Neffe hat bisher noch keinen Bescheid bekommen) bin zu schnell gefahren und durfte 140€ überweisen!
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