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Klatsch und Tratsch » » Thema: Ehemaliger Vermieter will nachträglich Geld |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 35
User seit 02.04.2006
| Geschrieben am 27.05.2007 um 15:24 Uhr  
| Hi zusammen,
bin zum 1.5. aus meiner alten Wohnung ausgezogen, Nebenkostenabrechnung wurde gemacht, Wohnung übergeben usw.
Nun ist dem Vermieter aufgefallen, das bei den Heizkosten eine falsche Summe ÖL verrechnet worden ist. Bzw der Öltank wurde jetzt neu befüllt und es kam dabei Raus das der Verbrauch wesentlich höher war, da die Tankuhr defekt war.
Jetzt soll ich die Summe nachzahlen, die verbraucht wurde, allerdings nicht berechnet worden ist.
Verständlich für mich ist, das der Vermieter diese Summe ersetzt haben will, allerdings hänge ich doch an meinem Geld, so das ich ungern die Summe nachzahlen möchte
Hat jemand von euch zufällig auch solche Erfahrungen schonmal gemacht und kann mir eine Hiflestellung geben?
Gruß
Mangoman
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3208
User seit 24.07.2000
| Geschrieben am 27.05.2007 um 15:49 Uhr  
| Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung verjähren nach 4 Jahren. Die Forderung deines Vermieters ist wohl berechtigt. Du kannst dir natürlich entsprechende Belege zeigen lassen. Wenn er das nicht wasserdicht nachweisen kann, darfst du angesichts deiner Zweifel die Zahlung zurückhalten. Ansonsten kommt es auf die Person deines Vermieters an, ob er Ärger macht. Ich würde fair sein und ihm sein Geld geben. Das spart mit Sicherheit Zeit und Nerven.
Gruß Helmut
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 35
User seit 02.04.2006
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 28.05.2007 um 19:45 Uhr  
| du bist ausgezogen ... habt ihr ein Übergabeprotokoll gemacht, in dem vielleicht steht, dass alle Ansprüche des Vermieters abgegolten sind?
Bei mir war sowas ähnliches vor Jahren.
Wenns sowas gibt, hast noch ne Chance ... ist aber etwas schlitzohrig.
--
Niemand hat mit meinem Mx-5 getauscht ... jetzt ist es zu spät | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10874
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 29.05.2007 um 00:09 Uhr  
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michaelsi schrieb:
du bist ausgezogen ... habt ihr ein Übergabeprotokoll gemacht, in dem vielleicht steht, dass alle Ansprüche des Vermieters abgegolten sind?
Bei mir war sowas ähnliches vor Jahren.
Wenns sowas gibt, hast noch ne Chance ... ist aber etwas schlitzohrig.
Moin!
Auf sowas bestehe ich immer - auch auf die netten Sätze der Ansprüche. Allerdings zählt das dann für beide Parteien (sonst unterschreibt der Vermieter nicht), wird übrigens auch mal gerne von Vermietern gemacht wenn die Nebenkosten immer recht hoch waren und aus der Jahresabrechnung für den Mieter was übrigbleiben könnte.
Ist mir aber dann egal, ich pfeife auf die Teuros wenn ich weiss, das der Vermieter auch keine Ansprüche mehr hätte, obwohl ich evtl. nachzahlen müsste.
Sauber raus aus der Sache und ohne späteren Stress...
--
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau.
Ich geh dann mal frische Luft schnappen...
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 29.05.2007 um 01:56 Uhr  
| Auf welcher Grundlage wurde denn herausgefunden, das wenn die Tankuhr kaputt war, du einen höheren Verbrauch hattest ? ... könte ja auch sein, das du einen in wirklichkeit niedrigeren Verbaquch hattest ? --- würde da smal vom Mieterschutz klären lassen. Mir klingt das eher so wie Kosten auf den Mieter abwälzen.
Bei mir pers. habe ich das stets wie Olaf schreibt mittels einer Ausschlußklausel geregelt. Mit Datum des Auszug erlöschen alle Verpflichtungen und Ansprüche. Nachträgliche Forderungen sind somit ausgeschlossen ...
--
"... follow the white Rabbit" | Antworten
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