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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll? |
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... ist OFFLINE
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User seit 08.07.2005
| Geschrieben am 25.06.2010 um 22:34 Uhr  
|
SLK-Cologne schrieb:
[...] bzw. das er Kenntnis darüber hat wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, [...]
Tja, und das ist genau der Knackpunkt. Ich finde es einfach inakzeptabel, sich mit dieser Begründung aus der Verantwortung zu ziehen.
Meiner Meinung ist es die Pflicht des Halter eines Kfz , a) den ordnungsgemäßen Gebrauch (nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis) sicherzustellen und dies b) bei Bedarf auch zu belegen.
Und jetzt bemühe ich wieder meinen vorne schon angeführten Schusswaffenvergleich. Groß war der Aufschrei in der Bevölkerung nach dem Amoklauf in Winnenden. Hier war sich Deutschland mehr oder wenig einig, dass der Vater des Schützen zur Verantwortung gezogen werden müsste, weil er die Waffen nicht richtig unter Verschluss gehalten hat.
Den Unterschied zum Kfz-Halter möge man mir schlüssig erklären.
Gruß
Ulrich
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.06.2010 um 22:44 Uhr  
| Moin moin,
grundsätzlich verleihe ich meine Babys nicht, auch nicht den SLK.
Neulich in Deutschland: bei einer Ausfahrt durch den Harz (nicht MBSLK) schraubte am Treffpunkt der Fahrer sein vorderes Kennzeichen ab... besser ist das. Bei einer anderen Ausfahrt erschien jemand schon mit vorderem Kennzeichen auf dem Armaturenbrett... das muss so... rutscht nachher runter.
Auch wenn ich es nicht gutheißen möchte, aber ein gewisses Verständnis bringe ich da schon auf.
Beste Grüße
Frank | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3499
User seit 08.07.2005
| Geschrieben am 25.06.2010 um 22:54 Uhr  
| Hallo Frank,
No_5 schrieb:
Neulich in Deutschland: bei einer Ausfahrt durch den Harz (nicht MBSLK) schraubte am Treffpunkt der Fahrer sein vorderes Kennzeichen ab... besser ist das. Bei einer anderen Ausfahrt erschien jemand schon mit vorderem Kennzeichen auf dem Armaturenbrett... das muss so... rutscht nachher runter.
die potentiellen Kameraden für diese Aktionen - gerade bei den Niedersachesn - kenne ich natürlich.
No_5 schrieb:
Auch wenn ich es nicht gutheißen möchte,
Tust Du aber im folgenden.
No_5 schrieb:
aber ein gewisses Verständnis bringe ich da schon auf.
Na gut, als ich das zum ersten Mal hörte bzw. sah, fand ich das auch cool. Objektiv betrachtet ist es aber nicht in Ordnung und gehört eigentlich geahndet. Warum also Verständnis aufbringen?
Gruß
Ulrich
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Beitrag von:
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User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 25.06.2010 um 23:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 25.06.2010 um 23:19 Uhr ]
silberbenz schrieb:
Nach 20 Bier oder einer langen Nase weiss oft keiner mehr wer, wann und ob er selbst oder ein anderer gefahren ist.
... verarschen kannst Du Dich eigentlich selber, oder ?
Ich zitiere mal aus Deinem alten Alkohol-Thread ...
Da nicht anzunehmen ist, dass die Frau allein unter der Brücke gesoffen hat, oder mit Leuten denen alles am A…. vorbei geht, frage ich mich um wie viel höher der Blutalkohol der Mittrinker eigentlich gewesen sein muss.??
M. E. sind diese Leute mitschuldig, dass es dazu kam. Es sollte bekannt sein, dass Alkohol die Sinne, auch einer Bischöfin, benebelt und nicht mehr weiss was sie tut. . Ein Glück, dass nichts Schlimmes passiert ist.
Ich hoffe nur, dass bei einem SLK Stammtisch o.ä. soviel Verantwortungsgefühl vorherrscht jemanden mit einem Alkohol-Ausfall ( warum auch immer ) vom Fahren abzuhalten, egal wie.
So long
silberbenz
Meinung auf einmal geändert ?
Gruß
Bernd | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.06.2010 um 23:18 Uhr  
|
c-man schrieb:
die potentiellen Kameraden für diese Aktionen - gerade bei den Niedersachesn - kenne ich natürlich.
----------------------------------------
Die kennst du garantiert nicht.
Es war ein Lotus und ne C5... kein plattgekloppter Käfer oder so.
Sorry for OT.
Beste Grüße
Frank | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.06.2010 um 23:48 Uhr  
|
c-man schrieb:
No_5 schrieb:
Die kennst du garantiert nicht.
Es war ein Lotus und ne C5... kein plattgekloppter Käfer oder so.
Da lag ich mit meiner Vermutung in der Tat daneben. Nichtsdestotrotz bist Du mit dieser Antwort meiner Frage nach dem Verständnis für solche Aktionen aus dem Wege gegangen.
Gruß
Ulrich
So kenne ich dich Ulrich, bohren bis in die 1. Nachkommastelle. Das toppt nur das Pflaster.
Ich drücke mich mal anders aus- wer ist nicht schonmal schneller gefahren trotz Tempolimit? Beziehe mich auf gut ausgebaute Strassen out of town.
Beste Grüße
Frank
PS: @Pflaster: hege keinen Groll gegen dich... wollte meinen Thread nicht mehr hochpuschen. Ruhe er sanft... und kleine Pieksereien sind das Salz. | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 2470
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.06.2010 um 00:00 Uhr  
| N'abend zusammen,
also bisher habe ich immer schön ehrlich und naiv bezahlt, wenn ich diese tollen Schwarz-Weiß-Fotos zuschickt bekommen hatte, besonders aufgrund eineindeutiger (haariger) Gesichtsmerkmale und weil der SLK nicht verliehen wird.
Vor ein paar Tagen erst ist mir während eines Gesprächs über unsinnige Tempolimits die grundsätzliche Möglichkeit in Deutschland so richtig klar geworden. Wenn das Foto zugeschickt wird, erst mal Widerspruch einlegen, mit oben besagter Begründung, nicht zu wissen, wer gefahren sei. Man muss sich ja nicht auf dem Foto wiedererkennen, dafür gibt es Sachverständige. Dann arbeitet jedenfalls die Zeit für einen, weil Vertreter der Behörde einen antreffen müssen, um entsprechende Forderungen zustellen zu können. Mein Gesprächspartner scheint das schon mehrere Male durchexerziert zu haben. Der lebt aber wechselnd längerfristig in Spanien und Deutschland …
Abgesehen von diesem konkreten Beispiel ist es einerseits richtig, dass jeder Halter für sein Fahrzeug verantwortlich sein mag. Andererseits, ich bin zwar kein Jurist, kann aber das Auto nichts dafür, zu schnell gefahren zu sein oder falsch geparkt zu haben. Man muss halt den Täter „stellen“ und das muss nicht zwingend der Halter sein. Der Schusswaffen-Vergleich hinkt insofern, als dass der Zweck Auto und Schusswaffe grundverschieden ist.
SLK-Cologne schrieb:
Ich halte es für essenziell, dass in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat die Beweislast beim Kläger liegt und nicht beim Beklagten ...
…
Das ist keine Sonderregelung sondern deutsche Rechtspraxis. Daher ist zumindest bisher auch die vor ein paar Monaten diskutierte Section Control in Deutschland nicht umsetzbar, weil damit jeder unter Generalverdacht gestellt wird.
In Kalifornien bin ich mal zu 30 $ Strafgebühr verdonnert worden, weil ich mit meinem Mietwagen einen gebührenpflichten Freeway genutzt hatte. Im Jahr zuvor stand die Gebühr von 5 $ einfach zusätzlich auf der Mietwagen-Rechnung, diesmal war wohl der falsche Transponder montiert. Da man aber so etwas wie eine Abtretungserklärung bei Hertz unterschreibt, war ich dran. Trotzdem konnte ich die Herrschaften auf 10 $ herunterhandeln, weil ich die deutschen Autobahnen und die französischen Bezahl-Route-Nationale beschrieben habe. Die Höhe dieses Betrages ist lachhaft verglichen zu dem, was andere europäische Länder an Touristen verdienen wollen.
Zumindest für Kalifornien habe ich gelernt, den Herrschaften bei Hertz etwas dezidiertere Fragen bei der Fahrzeugübergabe zu stellen und auf die Bezahl-Freeways zu achten. Wo die Amis doch so sehr auf Hinweisschilder und aktives Informieren stehen …
--
Grüße
Bernd
______________________
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User seit 08.07.2005
| Geschrieben am 26.06.2010 um 00:07 Uhr  
| HI Frank,
No_5 schrieb:
So kenne ich dich Ulrich, bohren bis in die 1. Nachkommastelle. Das toppt nur das Pflaster.
komme ich wirklich so rüber? Sei's drum, das ist halt das Schicksal von Menschen mit Ecken und Kanten.
No_5 schrieb:
Ich drücke mich mal anders aus- wer ist nicht schonmal schneller gefahren trotz Tempolimit? Beziehe mich auf gut ausgebaute Strassen out of town.
Genau deswegen würde ich auch nie den drohenden Zeigerfinger erheben. Eigentlich bemühe mich in solchen Diskussionen um einen objektiven Standpunkt, unabhängig davon, ob der zu meinem persönlichen Verhalten passt oder nicht.
Gruß
Ulrich
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