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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 25.09.2007 um 18:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 25.09.2007 um 19:47 Uhr ]
Escape99 schrieb:
Hallo Stefan,
das ist eine schöne Geschichte. Aber wie konnte nachgewiesen werden, dass die Fotos von der betreffenden Uhrzeit stammen? Oder gilt hier "in dubio pro reo"?
g
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Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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Hi Tom !
Jede Digitalcamera speichert die Uhrzeit heute in die EXIF-Daten der Datei, somit ist das nachweisbar ! Außerdem wie soll der betreffende sonst an das Bild gekommens ein... egal obe rne stunde Späte rode rnicht.. der is eingepennt das schon schlimm genug egal wann, denn alle Messungen des Tages sind somit anfechtbar...
Gruß
Stefan
--
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Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben... | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.09.2007 um 23:08 Uhr  
|
TealC schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 25.09.2007 um 19:47 Uhr ]</font>
Escape99 schrieb:
Hallo Stefan,
das ist eine schöne Geschichte. Aber wie konnte nachgewiesen werden, dass die Fotos von der betreffenden Uhrzeit stammen? Oder gilt hier "in dubio pro reo"?
g
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Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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Hi Tom !
Jede Digitalcamera speichert die Uhrzeit heute in die EXIF-Daten der Datei, somit ist das nachweisbar ! Außerdem wie soll der betreffende sonst an das Bild gekommens ein... egal obe rne stunde Späte rode rnicht.. der is eingepennt das schon schlimm genug egal wann, denn alle Messungen des Tages sind somit anfechtbar...
Gruß
Stefan
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Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben...
Hi Stefan,
da jeder halbwegs aufrecht gehende Europäer das Datum und die Uhrzeit der Digitalcamera ändern kann, ist somit die Zeit nicht nachweisbar, zumindest nicht mit der Aufnahme. Aber der clevere Autofahrer hat seine Amnestie verdient, da gibt es nichts.
Übrigens könnte es dem Herrn ja auch schlecht geworden sein oder wollte mit leuchtendem Vorbild den Verkehr beruhigen
--
Martin Zell
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| Geschrieben am 26.09.2007 um 10:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Escape99 am 26.09.2007 um 10:23 Uhr ]
Hi Stefan,
so ähnlich habe ich es mir auch ausgedacht. Allein die Tatsache, dass der Mensch rumdöst stellt ihn eben als Zeugen in Frage.
Dann sollte wohl "im Zweifel für den Angeklagten" gelten.
--
Grüße aus Deutschlands Toskana
Tom
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