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Tipps und Technik R170 » » Thema: Parkrempler- SLK verzogen! |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.05.2003 um 22:22 Uhr  
| Tja, das dumme ist nur, dass ich den Nachweis nicht führen kann, dass dieser Wagen so stark an WErt verliert.
MB meint, sie würden dass bei der Inzahlungnahme vernachlässigen, weil der Schaden so gering ist. Ich denke ich muss da mal auf den Zahn fühlen und mir ein Angebot machen lassen. An Privat verkaufe ich eh nicht, weil ich keine Lust auf die Gewährleistung habe. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19095
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 17.05.2003 um 22:41 Uhr  
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Kriegerin schrieb:
Ach, kurzer Abriss was kaputt war:
Stoßstange, Aufpralldämpfer, Querträger, Radkasten, Lampenbefestigung, Kotflügel.
Das ist als Mittelschwerer Aufprall deklariert worden, Unfall offenbarungspflichtig und ich bekomme nur 150 Euro Wertminderung.
Natürlich ist so ein Unfall sehr ärgerlich, jedoch ist ein Fahrzeug nach solch einem Parkrempler mit Sicherheit nicht verzogen . Da gehört etwas mehr dazu.
Da Du keine Interesse daran hast, Garantie auf den Wagen zu geben, schliesse ich daraus, Du nutzt den Wagen gewerblich, evtl. als Leasingfahrzeug. Dann sollte es sowieso keine Probs. bei der Inzahlungnahme bei DC geben.
Grüße und viel Erfolg, Olli.
--
Ob Mars ob Mond, überall ein Hesse wohnt. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.05.2003 um 22:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Kriegerin am 17.05.2003 um 22:48 Uhr ]
Das einzige was wohl gerichtet wurde ist der Querträger, ob das ein sensibles Teil ist kann ich nicht sagen davon versteh ich zu wenig. Sobald ich ihn wieder habe werde ich mal bei anderen Marken vorstellig und lasse mir Angebote machen, ob der Wertverlust sich bei Inzahlungnahme wirklich auswirkt oder nicht. Obwohl ich ihn lieber weiter an neutrale Wiederverkäufer abgeben würde, da ist einfach was mehr zu erzielen.
Leasing isser in diesem Fall leider nicht. | Antworten
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