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| Geschrieben am 30.01.2007 um 18:13 Uhr  
| Hi, hier mal ein halbwegs aktuelles Urteil zu dieser Frage:
OLG KARLSRUHE vom 24.03.2006, 1 U 181/05
Erlöschen der Betriebserlaubnis als Folge von Abgasverhalten än-
dernden Einbauten
1.Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steue-
rung der Motorelektronik eingebaut ("Chip-Tuning"), der das Abgas-
verhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis,
wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich an-
erkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 III 1 Nr.4 c StVZO) und
eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch
dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes
nach § 19 III 1 Nr.4 a StVZO vorliegt. 2.Wird der Chip wieder ausge-
baut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automa-
tisch wieder auf. (Aus den Gründen: ...Die Zulassung des Fahrzeugs
zum Strassenverkehr war durch den Einbau des Chips erloschen. Ob ei-
ne Zulassung erlischt, ist indessen eine Rechtsfrage, die sich nach
§ 19 II bis IV StVZO beurteilt; um eine Tatfrage geht es nur, soweit
streitig ist, ob das Fahrzeug eine technische Veränderung nach
§ 19 II 1 StVZO erfahren hat....).
----------------
Also von der rechtlichen Seite her ist das wohl eindeutig. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Dass ein FAhrzeug nach einem Unfall auseinander genommen und auf Tuningmaßnahmen hin untersucht wird, hab ich allerdings noch bei keinem Unfall erlebt, der bei mir über den Schreibtisch wanderte. Aber bei größerem Personenschaden und einem auch optisch getunten Fahrzeug ist das Risiko einer solchen Untersuchung natürlich gegeben.
Ich hätte selber auch Lust auf etwas mehr Ladedruck, aber wenn, dann nur mit Tüv-Segen.
Gruß,
Georg
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| Geschrieben am 31.01.2007 um 00:07 Uhr  
| Hallo SilverCruiser,
Ich will ja keinem zu nahe treten, aber ich war mal in meiner jugendlichen Unbedarftheit so leichtsinnig, mit einem getunten Moped zu fahren.
Mit 16 wußte man eben nicht immer, was man tut.
Heute als Erwachsener (42) kann ich sehr schwer nachvollziehen, das du sowas auf die leichte Schulter nimmst.
Ich nehme an, Dir ist bewußt, das du mit erloschener ABE und ohne Versicherungsschutz fährst und dieses obendrein auch noch in aller Öffentlichkeit runterspielst und jedem zugänglig machst und dann noch andere dazu verleiten?
Kannst ja auch gleich dein Kennzeichen fälschen und dir die Versicherungsprämie sparen.
Sei Dir bewußt, das du alles riskierst, was du dir dein Leben lang erarbeitet hast und noch mehr. Glaube nicht, das die Versicherungen nicht wissen, wieviele Wagen illegal (gerade TDI, ist ja auch so easy) getunt herumfahren.
Ich durfte mehrfach miterleben, wie der Staatsanwalt bei Körperverletzung oder Todesfall fahrzeuge sicherstellt und sowas handhabt, Halleluja.
Brauchst du gar nicht Schuld sein, ein Kind vors Auto gelaufen, das reicht.
Und das alles, um ein paar hundert Euro Eintragung und Versicherung zu sparen???
Denk mal bitte genau drüber nach, Gruß Thomas
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