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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.04.2020 um 15:46 Uhr  
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bitti schrieb:
Diese Klarglas Nebelscheinwerfer wirken optisch auch etwas moderner als die blinden Serienfunzeln.
Aber Markus hat da sicher wieder was zu meckern...
Och, was heißt meckern? Wenn es hochkommt waren die bei mir mal beim TÜV in Betrieb in 4 Jahren. Da ich die nicht sehe investiere ich lieber in andere Dinge...(aktuell gefetzte Umwälzpumpe) Von daher . Coming out: Nicht mal ein Plan aus dem Kopf wie man die überhaupt einschaltet ohne den Regler zu Himmeln . Wenn die als blind bemängelt würden... Ok. | Antworten
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| Geschrieben am 15.04.2020 um 17:55 Uhr  
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bitti schrieb:
Ne andere Sache ist, was der "freundliche" Prüfer dazu sagt, wenn er es denn überhaupt bemerkt, dass da Klargläser statt der geschliffenen drin sind....
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Die Teile haben lt. Text: E-Prüfzeichen vorhanden - zugelassen im Bereich der StVO!
Die Teile gibt es auch Original bei Mercedes. Hab die original genau die gleichen in meiner C-Klasse W203 ab Werk. Kosten aber sicher das 3-fache!
Hab grad mal nach gesehen, hat im Rahmen einer Unfallinstandsetzung 2018 einer €118,19 gekostet!
LG Claus
Moin,
der Vollständigkeit halber sollte noch angemerkt werden,...
das die Sachse ein kleins "Geschmäckle" hat, wenn man nur die Streuscheiben aus Echtglas gegen die Klarglas A 215 826 01 90 LICHTSCHEIBE LINKS bzw A 215 826 02 90 LICHTSCHEIBE RECHTS austauscht:
Die innere ringförmige Verkleidung (jetzt unsichtbar) bei den org. SLK geriffelten Streuscheiben ist in einem hellgrauen Plastik gehalten, bei den orginalen A 203 820 11 56 AUSSENLEUCHTE bzw A 203 820 12 56 AUSSENLEUCHTE /N Klarglas ist die innere ringförmige Verkleidung aus Plastik verspiegelt... wie die hinteren Reflektoren auch.
Wer es nicht genau weiss, dem fällt es noch nicht einmal auf.
...und ich wette, jetzt kommt ein Kommentar vom spitzfindigen Jünger aus der Bibel auf den ich auch verzichten kann...
--
Viele Grüsse
Ralf
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| Geschrieben am 15.04.2020 um 21:52 Uhr  
| Also nur die Klarglasstreuscheiben zu tauschen ist Mist, damit erlischt die Bauartgenehmigung. Und wie bereits festgestellt wurde wird dann auch das Lichtbild nicht mehr passen, womöglich werden sie sogar blenden.
Bei dem Preis der hier gezeigten ist es sicher auch Sinnfrei.
Zum Thema noch mehr Licht ins Dunkle werfen: Es ist zulässig bei entsprechenden Sichtverhältnissen nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfer zu fahren. Alles andere macht bei wirklich starkem Nebel, wie wir ihn vielerorts zum Jahreswechsel hatten auch keinen Sinn.
--
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| Geschrieben am 15.04.2020 um 22:19 Uhr  
| nicht alles was billig ist , ist schlecht - sie sind jedenfalls heller als die originalen - da ich sie nur für den tüv brauche erfüllen sie für kleines geld ihre pflicht
im übrigen:
§17 StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Zuwiderhandlungen sind kostenpflichtige Ordnungswidrigkeiten
das ist keine belehrung sondern nur ein hinweis - jeder muss tun was er tun muss
--
grüsse bruno
wer gerne rast - sollte besser fliegen
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