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| Geschrieben am 09.01.2013 um 14:34 Uhr  
| ..den Auspuff eingetragen bekommen ist die eine Sache, die andere ist bei einer (evtl) Polizeikontrolle zur Nachuntersuchung am nächsten Tag geladen werden beim "echten" Prüfer..
Egal was dabei rauskommt, den Streß muss ich nicht haben.
Viele Grüße
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| Geschrieben am 09.01.2013 um 15:04 Uhr  
| So was in der Art habe ich hier jetzt schon öfters gelesen. Versteh es aber nicht ganz.
Ich habe an meinem SLK 230 auch einige Teile z.B. die große Wald-und Wiesen Riemenscheibe, oder 60 / 40 Fahrwerk ohne Auflagen wie Anzahl Noppen der Gummis obwohl es im Gutachten steht eingetragen.
Habe noch einen alten Triumph da habe ich z.B. ne Edelstahlauspuffanlage ohne Mittelschalldämpfer eingetragen oder Revolutionfelgen die es normal für das Auto gar nicht gibt. Nur mal um einige Dinge zu nennen.
Und ich hatte deswegen noch nie Ärger. Auch nicht beim TÜV. Weder mit dem Triumph noch mit dem SLK. Es ist alles im KFZ-Schein eingetragen und ich habe noch die Eintragungsprotokolle im Auto. Der einzigste Kommentar bzgl. der Tieferlegung war mal ui da war der Kollege aber großzügig.
Daher versteh ich es nicht was an Stress enstehen sollte wenn man sich den Auspuff montieren läßt und eine TÜV / Dekra Abnahme / Eintragung erfolgt.
Man legt den Wisch vor und gut ist. Wer schickt einen denn dann noch mal zur Prüfstelle ?
VG
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User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 09.01.2013 um 15:50 Uhr  
|
JH230 schrieb:
Wer schickt einen denn dann noch mal zur Prüfstelle ?
Moin!
Nun ja, hier und da selbst erlebt: Abnahme und Eintragung beim Tuner, 5dB über eingetragenen Wert im Stand, wohl sehr "großzügig" gemessen und dabei ein Ohr zugemacht.
Einige Zeit später die Kelle von der Rennleitung (...die Jungs hatten Ahnung), "erscheint zu laut und über dem Grenzwert!"
Ergo - Mängelanzeige mit Vorführungspflicht!
Oki, muss nicht immer so laufen, aber ein ganz kleiner Rest an Problemen fährt trotzdem immer mit.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
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User seit 01.04.2011
| Geschrieben am 09.01.2013 um 16:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von JH230 am 09.01.2013 um 16:19 Uhr ]
Hi Olaf,
ja so etwas ähnliches hat nen Bekannter schon einmal erlebt. Wobei sie da vermutet hatten der Topf sei aufgebohrt , ausgeräumt oder so. Wurde dann aber festgestellt alles "unmanipuliert" und weiter ging die Fahrt.
Wobei ich glaube im Zuge des ganzen EU Gedöns ist das alles nicht mehr so wild.
Sorry aber wenn ich bedenke was mein Supersprint in Verbindung mit der RS da raus bläst und dem TÜV Prüfer dann diese italienische ABE oder CEE vorlege winkt der nur ab und sagt ja ja ist o.k.
Ich geb Dir aber Recht. Gerät man an Gleichgesinnte nur in Uniform könnte es
zu Diskussionen kommen.
--
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User seit 18.12.2007
| Geschrieben am 09.01.2013 um 19:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-CLK am 09.01.2013 um 19:44 Uhr ]
Hallo,
es muss ja nicht gleich das "worst case" Szenario eintreffen - mann sollte sich aber dessen bewusst das die Jungs von der Rennleitung ja auch nicht grad doof sind. Auf dem Topf ist bei der Race-Version bzw. SS-Version ja in der Seriennummer der Vermerk "S" oder "SS" (oder ähnlich) - wie lange braucht mann da wohl um mit dem Smartphone bei eisenmann-sportauspuff.de zu lesen das es für diese Version keine Straßenzulassung gibt?!
Wie gesagt nur ein freundlicher Hinweis an der Stelle, da ich das von der Rennleitung "hierzulande" kenne (nicht bei meinen MBs natürlich - am SLK ist auch der SS Oval dran).
Viele Grüße & Erfolg
--
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| Geschrieben am 10.01.2013 um 18:45 Uhr  
| Der eine oder andere Prüfer wird dir die Anlage schon mit Augenzudrücken eintragen. Das ist erstmal besser als garnix, weil du so zumindest nicht ohne Versicherungsschutz fährst.
Wenn du jetzt ganz brav fährst und niemanden belästigst passiert auch nix weiter. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du allerdings aus Dummheit, Provokation oder Versehen es neben dem Polizeiauto krachen lässt, sind die freilich berechtigt den Auspuff zu messen.
Es gibt ja nicht nur zu laute Sportauspuff, sondern auch zu laute Serien-Auspuff, zum Beispiel wenn sie defekt sind. Die Aufgabe der Polizei ist es, solche bei berechtigten Verdacht zu messen, ob die Lautstärke noch innerhalb der gesetzlichen Bestimmung ist.
Trifft das nicht zu, kann sich jeder vorstellen, dass sich der Tüv nicht über das Gesetzt stellen kann. Du bekommst die Auflage das Fahrzeug innerhalb einer Frist ruhig zu machen, und bei der Polizei zu Prüfung vorzufahren.
Das ganze variiert zwar von Bundesland zu Bundesland bei der Vorgehensweise, aber das Prinzip ist mal so, dass dein Auspuff nicht zu laut sein darf.
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User seit 01.04.2011
| Geschrieben am 11.01.2013 um 10:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von JH230 am 11.01.2013 um 10:39 Uhr ]
Schonmal den neuen 911er S mit dem Sportklappenauspuff gehört ? Das ist Eisenmann / Supersprint und wie sie alle heissen ne Flüstertüte gegen. Und der ist Serie. Meine das nur von wegen Gesetze usw.
Aber wie Du sagst. Anständiges Verhalten und Auftreten hilft ungemein. Das hat mir sogar letztens Punkte erspart als Darth Vader mich mit der Laserkanonen abgschossen hat.
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