1. Mein SLK ist EZ 08-2006, das heißt er hat die neue Zulassungsbescheinigung, in dieser ist nur ein 18" Radsatz eingetragen aber ab Werk hatte ich einen 17" Radsatz montiert, wie kann ich jetzt im Falle eines Falles der Polizei oder wem auch immer erklären das ich diese fahren darf?
2. Sollte nicht ab Werk eine sogenanntes "CE-Papier" dem Wagen beiligen um diesen eben beschriebenen Fall zu klären?
Hierbei geht es nicht nur um die 17" Räder sondern auch um meine 16" M+S Räder.
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von guenther am 26.11.2006 um 13:12 Uhr ]
ich habe eine kopie der ewg-übereinstimmungsbescheinigung (wurde mir mit den fahrzeugunterlagen übergeben) im handschuhfach. in der bescheinigung sind alle erlaubten rad/räderkombinationen aufgeführt.
Das Papier sollte nicht fehlen und wird normalerweise vom Händler ausgehändigt. Dort sind beim SLK allein zur Reifen/Felgenwahl zig Zeilen mit Alternativ-Größen aufgeführt.
Was auch hilft ist die Reifenfreigabe von der Mercedes-Homepage; runterladen, ausdrucken und in das Hanschuhfach legen.
Schau mal in deine Mappe rein wo auch die "Betriebsanleitung" liegt! Dort müsste ganz hinten die "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" liegen. Dort ist dein Modell aufgeführt mit den verschiedenen mögl. Rad-Kombinationen.
P.s. Der Zettel ist GELB!