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Tipps und Technik R171 » » Thema: Tankdeckel abgebrochen in Waschstrasse |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.07.2006 um 22:04 Uhr  
| Hallo Klaus
Bin ja gespannt wie die Sache ausgeht. Hoffentlich bleibst du nicht auf deinen Schaden sitzen. Ich fahre sehr selten in die Waschstasse, da ich festgestellt habe das der überwiegende Teil der Anlagen schlecht gewartet wird und somit die Gefahr einer Beschädigung am Auto dadurch zunimmt.
Gruß Aljubo | Antworten
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User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 17.07.2006 um 12:25 Uhr  
| *Hahahahahahahahaaa*
"Sie haben sich den AGBs unterworfen"... netter Versuch! Ich lach´mich kaputt!
Erst kürzlich habe ich wieder ein bisschen was zu AGBs gelesen, danach gibt es ja ein schon wieder recht neues Urteil,sogar des BGH, in dem dieser große Teile sämtlicher sogenannter AGBs als "nichtig" bewertet hat - und da gehört insbesondere der Haftungsausschluss bei beschädigungen über eine vermeintliche AGB zu.
Für mich steht absolut fest, dass der Waschanlagenbetreiber zahlen muss, denn hier wurde ja durch den Fahrzeughalter seinerseits die gebotene Sorgfaltspflicht in bezug auf sein Fahrzeug eingehalten, damit ist der Waschanlagenbetreiber hier eindeutig haftbar zu machen. Punkt.
Mal gespannt, wie das ausgeht...
--
Der "Flintstone" hat jetzt ´nen Hupenersatz... | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 05.02.2006
| Geschrieben am 17.07.2006 um 12:51 Uhr  
| Hallo "noName",
danke f.d. moralische Unterstützung. Ich hoffe und glaube auch, das ich mein Recht bekomme. Nur leider gibt es diesen alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand".
Durch die Aktionen meines Anwaltes wird sich die eigentliche Schadenssumme nicht unerheblich erhöhen, hoffentlich habe ich Glück!
Mich würde mal dieses neuere Urteil interessieren. Hast du da eine Quelle?
Danke und Grüße
Klaus
--
SLK 200 R 171
schwarz | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 734
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 17.07.2006 um 13:04 Uhr  
|
171er schrieb:
Hallo "noName",
danke f.d. moralische Unterstützung. Ich hoffe und glaube auch, das ich mein Recht bekomme. Nur leider gibt es diesen alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand".
Durch die Aktionen meines Anwaltes wird sich die eigentliche Schadenssumme nicht unerheblich erhöhen, hoffentlich habe ich Glück!
Mich würde mal dieses neuere Urteil interessieren. Hast du da eine Quelle?
Danke und Grüße
Klaus
--
SLK 200 R 171
schwarz
Hallo, Klaus,
ich habe den Artikel irgendwo auf der wdr-webside gelesen, weiß aber nicht mehr genau, wo.
Wenn Du genaue Informationen zu bestimmten rechtsthemen, in Deinem Fall zu AGB-Urteilen, brauchst, kann ich Dir die "NJW - Neue Juristische Wochenschau" empfehlen.
Oder gib mal bei Google vielleicht AGB-urteile oder so etwas ein, da findest Du bestimmt auch einiges.
Wie gesagt, der Fall mit der Beschädigung eines PKW in der Waschanlage ist DAS klassische Beispiel, dass im Jura-/BGB-Studium beim Thema AGBs immer herangeführt wird.
Mach´Dir keine allzu großen Sorgen. Müsste eiegntlich klappen.
Um Dich nicht zu sehr in Sicherheit zu wiegen, muss ich allerdings sagen, dass ich auch schon -trotz vermeintlich eindeutiger Rechtslage- schon so einiges, beruflich und privat, vor Gericht erlebt habe, was einen an der sogenannten Gerechtigkeit zweifeln ließ...
Man kennt das ja... Pferde vor der Apotheke...
--
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User seit 16.04.2003
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Beiträge: 458
User seit 13.05.2005
| Geschrieben am 18.07.2006 um 10:41 Uhr  
| Hallo,
danke für die ausführliche Schilderung und auch für die Stellungnahmen und Kommentare. Das ist ein wirklich guter Forumsbeitrag, ganz im Sinne der Community.
Für Dich spricht natürlich, dass Du Dich genau an die Anweisungen des 'Fachpersonals' (lächel) gehalten hast. Dir ist also kein 'eigenmächtiges Handeln' vorzuwerfen.
Ich wünsche Dir viel Glück und bitte halte uns weiter informiert.
--
Karin.
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Beitrag von:
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User seit 05.02.2006
| Geschrieben am 06.11.2006 um 00:42 Uhr  
| Stand der Dinge in Sachen Tankdeckel/Waschstraße:
So jetzt haben wir einen Termin am 16.11.06 vor dem hiesigen Amtsgericht. Mein Erscheinen wird nicht als erforderlich gehalten, wahrscheinlich Gütetermin, mein Anwalt geht hin, ich setze mich in den Zuschauerraum!
Argumente des Anwaltes der Gegenseite: Urteil des BGHzieht nicht, da dieses Urteil nur gilt für außen an der Karosse angebrachte Teile - Tankdeckel ist kein außen angebrachtes Teil.
Ich solle erklären, wer mit dem Wagen in der Waschstraße war, welcher Mitarbeiter der Waschstraße vor Ort war, welche Uhrzeit es war und ich mag mitteilen in welchem Zustand sich die Klappe befunden hat ( geöffnet, verriegelt oder bereits aufgesprungen) als ich reingefahren bin.
Die Waschstraße arbeitet ordnungsgemäß usw.bla, bla... jetzt kommt es aber noch besser:
"Im Allgemeinen kann mitgeteilt werden, das die problematik des neuen Modells des SLK der Fa. Mercedes bekannt ist. Hier ist bei der Neukonstruktion offenkundig die Klappe so konstruiert, dass sie auf einfachen Druck öffnet. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Deckel verriegelt sein muss, da ansonsten keinerlei Haftung übernommen werden könne." Zitat Ende.
Ich habe natürlich Mercedes angerufen und das
Schreiben dorthin gefaxt. Freundlich wurde mir nach Prüfung von dort mitgeteilt, das keine "Fehlkonstruktion" vorliegt und der SLK der neuen Bauart in einer automatischen Waschanlage ohne Sorge gewaschen werden kann. Leider wollte man mir das schriftlich nicht bestätigen. Ich habe darauf hingeweisen, das die Gegenseite nötigenfalls einen Sachverständigen haben will; stelle dieser fest, das Mercedes eine "zu schwache" Arretierung verwendet, werde ich Mercedes in Anspruch nehmen. Das sieht man aber gelassen, da dies nicht sein könne.
So weit so gut oder so schlecht. Habe ein mulmiges Gefühl bei der Sache, wenn ich an die Kosten denke - hoffentlich geht das nicht in die berühmte Hose!
Im übrigen wäre ich nach Meinung der Gegenseite im vollen Umfang darlegungs und beweisbelastet, das der Schaden im Rahmen der Nutzung der Waschanlage erfolgt ist und die Schadenverursachung auf einer Pflichtverletzung der Waschstraße beruht.
Zum Glück habe ich einen Zeugen(Freund, der mit mir nach Schalke am Karsamstag wollte), der mir noch die Antenne abschraubte und den einwandfreien Tankdeckel ( direkt darunter) gesehen hat. Er hat sich während des Waschvorgangs in der Nachbarschaft ein Auto in einem Shop angeschaut und war reichlich entsetzt, als ich ihn mit der defekten/fehlenden Klappe abholen wollte, Schalke war natürlich erledigt!
Das ist der momentane Stand der Dinge, nach dem Termin werde ich Bericht erstatten!!
Grüße
Klaus
--
SLK 200 R 171
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2473
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 06.11.2006 um 01:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Anlernschwabe am 06.11.2006 um 01:32 Uhr ]
171er schrieb:
Stand der Dinge in Sachen Tankdeckel/Waschstraße:
... Zum Glück habe ich einen Zeugen (Freund, der mit mir nach Schalke am Karsamstag wollte), der mir noch die Antenne abschraubte und den einwandfreien Tankdeckel (direkt darunter) gesehen hat. ...
Moin Klaus,
der 171er hat den Tankeinfüllstutzen auf der Beifahrerseite, die Antenne auf der Fahrerseite. So direkt darunter gibt es nicht!
Übrigens, ich benötige bei meinem manchmal zwei Anläufe den Tankdeckel zu öffnen. Diese Waschstraße scheint ordentlich Druck auf den Bürsten zu haben- nur so als Ergänzung zu DC-Konstruktionsfehler.
--
Grüße
Bernd
____________________________
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