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Tipps und Technik R171 » » Thema: ab wann zahlt man die 19% Märchensteuer ?? |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16803
User seit 11.09.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 114
User seit 16.04.2003
| Geschrieben am 07.07.2006 um 07:49 Uhr  
| Hallo,
§ 27 UStG
Allgemeine Übergangsvorschriften
(1) 1Änderungen dieses Gesetzes sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. 2Das gilt für Lieferungen und sonstige Leistungen auch insoweit, als die Steuer dafür nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder Buchstabe b Satz 1 vor dem Inkrafttreten der Änderungsvorschrift entstanden ist. 3Die Berechnung dieser Steuer ist für den Voranmeldungszeitraum zu berichtigen, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird.
(1a) ....
Hier sieht man es schwarz auf weiß:
Satz 1: Das Wort Umsatz meint Lieferung oder sonstige Leistung
Satz 2: Stellt nur klar, dass auch in den Fällen, in denen (wegen einer Anzahlung vor Steuersatzumstellung) die Steuer (ohne Lieferung) schon insoweit entstanden ist, wie Zahlung geleistet wurde, eine Nachberechnung der Steuer erolgen muss.
Es kommt also nur auf das Datum der Lieferung an!!!
Bei Lieferung in 2007 sind also immer 19% zu zahlen, unabhängig davon, wann bezahlt wurde.
Auf das Datum der Rechnungslegung kommt es nicht an.
Bezahlst Du Deinen neuen SLK am 31.12.2006 (16 % MWSt) und holst ihn am 2.1.2007 ab (Lieferung), mußt Du noch 3 % nachlegen.
Gruß von schubidu | Antworten
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