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Tipps und Technik R172 » » Thema: Brauche Kaufberatung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16801
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 17.02.2012 um 19:20 Uhr  
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Gurdi schrieb:
Kannst es so zurückgebe, aber musst ein Auto zu mindesten diesem Preis wieder erwerben.
Von dem was hier so geschrieben wird, stimmt leider fast nichts.
1. Es gibt kein Rückgaberecht, es gibt nur ein Umtauschrecht bei "Junge Sterne". Das heißt, dass man beim gleichen (!) Händler ein anderes Fahrzeug kaufen muss. Und das innerhalb von 5 Tagen, nachdem man den Umtausch angemeldet hat.
2. Selbstverständlich kann sich das Autohaus den zu erwartenden Verlust durch das Geschäft vom Käufer ersetzen lassen, d.h. es fallen gleich mal 2% an, wenn der Wagen bereits zugelassen ist (Mehreintrag Halter Fahrzeugpapiere). Darüber hinaus fallen überlicherweise 0,67% pro 1.000km an, wenn der Wagen bereits mehr als 1.000km bewegt wurde (wird wohl eher nicht der Fall sein).
Was mich wundert ist, dass sich der Fragesteller die Junge Sterne Bedingungen nicht einfach mal durchgelesen hat...man sollte halte nicht nur der Werbeüberschrift glauben, auch nicht beim Benz. Aber da isser ja scheinbar nicht der einzige hier.
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 440
User seit 18.10.2011
| Geschrieben am 17.02.2012 um 21:29 Uhr  
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SLK172 schrieb:
Gurdi schrieb:
Kannst es so zurückgebe, aber musst ein Auto zu mindesten diesem Preis wieder erwerben.
Von dem was hier so geschrieben wird, stimmt leider fast nichts.
1. Es gibt kein Rückgaberecht, es gibt nur ein Umtauschrecht bei "Junge Sterne". Das heißt, dass man beim gleichen (!) Händler ein anderes Fahrzeug kaufen muss. Und das innerhalb von 5 Tagen, nachdem man den Umtausch angemeldet hat.
2. Selbstverständlich kann sich das Autohaus den zu erwartenden Verlust durch das Geschäft vom Käufer ersetzen lassen, d.h. es fallen gleich mal 2% an, wenn der Wagen bereits zugelassen ist (Mehreintrag Halter Fahrzeugpapiere). Darüber hinaus fallen überlicherweise 0,67% pro 1.000km an, wenn der Wagen bereits mehr als 1.000km bewegt wurde (wird wohl eher nicht der Fall sein).
Was mich wundert ist, dass sich der Fragesteller die Junge Sterne Bedingungen nicht einfach mal durchgelesen hat...man sollte halte nicht nur der Werbeüberschrift glauben, auch nicht beim Benz. Aber da isser ja scheinbar nicht der einzige hier.
Gruß
Guido
--
EQP 1/12
Das kann man wohl so unterschreiben. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16801
User seit 11.09.2004
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 383
User seit 30.03.2004
| Geschrieben am 18.02.2012 um 11:57 Uhr  
| Hallo,
stimmt schon man sollte auch das kleingedruckte lesen.
Aber generell halte die das Junge Sterne "Paket" für einen Gebrauchtwagenkäufer recht interessant. z. B. Neuer TÜV, 2 Jahre Gewährleistung, allgemein Zustand der Fahrzeuge, Kundendienstfreiheit usw.
und wenn man bei einer großen NL kauft kann auch das Umtauschrecht von nutzen sein.
Gruss chris | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 38
User seit 30.11.2006
| Geschrieben am 18.02.2012 um 14:15 Uhr  
| Das Junge Sterne Garantiepaket insbesondere das Umtauschrecht ist schlechter wie gedacht.
Ich habe bei der Übergabe eine schriftliche Bestätigung über die Mängelfreiheit des Wagens bekommen.
Ich gebe MB am kommenden Donnerstag noch einmal Gelegenheit diese komische Vibration zu beseitigen, klappt es nicht, oder finden diese den Fehler nicht kann ich von der gesetzlichen Wandlung Gebrauch machen, da kommt diese komische 2 % Hürde vom kaufpreis nicht vor.
Die gesetzliche Grundlage ist lediglich 0,67 % je gefahrenen 1000 Kilometer.
Was mich hier noch interessiert , hat hier jemand eine Vermutung woher die Vibration nach dem Einlegen des Automatikgetriebes und dann auch nur im Stand........kommt ? | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16801
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 18.02.2012 um 20:37 Uhr  
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Opa Enduro Rider schrieb:
Ich gebe MB am kommenden Donnerstag noch einmal Gelegenheit diese komische Vibration zu beseitigen, klappt es nicht, oder finden diese den Fehler nicht kann ich von der gesetzlichen Wandlung Gebrauch machen, da kommt diese komische 2 % Hürde vom kaufpreis nicht vor.
ach ja, Wandlung gibt's auch schon lange nicht mehr. Die wurde durch "Rücktritt vom Kaufvertrag" abgelöst. Und vor einer zweiten erfolglosen Nachbesserung kann man ohnehin nicht zurücktreten. Das soll jetzt nicht besserwisserisch klingen, sondern nur vor Peinlichkeiten im Autohaus bewahren.
Gruß
Guido
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 440
User seit 18.10.2011
| Geschrieben am 19.02.2012 um 04:34 Uhr  
| >Heikles Thema, ich kann SLK 172 da wohl mal wieder zustimmen.
Du solltest da deine Möglichkeiten nicht überschätzen!"Trotzdem, generell hast du gerade am Anfang uneterschiedliche Möglichkeiten die du prüfen kannst:
1.Rückabwicklung wegen Wiederruf der Finanzierung.Innerghalb von 14!!!Tagen nach Abschluss eine Kreditvertrages hast du die Möglichkeit davon zurück zu treten.Das ganze ist jedoch mit gewissen Umständen verbunden, bedeutet du musst dem Autohaus da schon einen gewissen Ersatz für die Umstände leisten.Das kann teils recht heftig ausfallen.
2.Junge Sterne Rückabwicklung, du haftest wie bereits oben beschrieben gemäß der Junge Sterne Bedingungen für die Nutzung des Fahrzeuges und bist dazu verpflichtet ein mindestens gleichwertiges Auto bei diesem Händler dafür abzunehmen.Teils verzichten die Händler auf das drumherrum und verkaufen dir ein gleichpreisiges oder teureres Fahrzeug.
3.Außerhalb dieser Bedingungen wird es richtig kompliziert.Solltest du eine Wandlung anstreben, gehtst du ein gewisses Risiko ein!Das ist nicht so leicht!Da du trotz aller "lob hudelei" eine Gebrauchtsfahrzeug erworben hast weiss ich nicht wie da die genauen Rechtsvorschriften sind.Du kannst dich aber nicht auf die selben Bedingungen stützen wie ein Neuwagenkäufer, da der Gegenstand eben als gebraucht angesehen wird, Junge Sterne hin oder her.Du wirst dem Verkäufer ersteinmal genügend Möglichkeit lassen müssen den Schaden zu beheben.Wenn du es wirklich darauf anlegst vergewissere dich entsprechend bei einem GUTEN ANWALT!Bei der Sache steigt keiner so einfach durch, auch ist die Rechtslage sehr dehnbar und das Autohaus wird sich nicht auf der Nase rum tanzen lassen.Bei einem Neuwagen geht es gegen den Hersteller, da unterstützt dich dein Verkäufer noch evtl., aber hierbei triffst du direkt die Personen die den Kauf mit dir abgeschlossen haben, also den Verkäufer und das Autohaus.Rechtlich und Menschlich stößt du hier schnell an deine Grenzen!
Wenn der Wagen dir Missfällt und du die Möglichkeit hast dass Ding umzutauschen und dir evtl. was anderes deiner Wahl zu nehemen dann solltest du diese Möglichkeiten gemeinsam mit deinem Verkäufer GENAU sondieren.Alles weitere wird richtig kompliziert. | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.02.2012 um 08:58 Uhr  
| Hallo Opa
Ich verfolge jetzt deine Geschichte von Anfang an. Zuerst bittest du das Forum um Kaufberatung und stellst zwei Modelle zu Auswahl, nachdem hier einige Meinungen geschrieben wurden, kaufst dann plötzlich ein ganz anderes Fahrzeug (ist ja dein gutes Recht) Vermutlich hast mit diesen SLK keine oder nur eine unzureichende Probefahrt gemacht, sonst müsste dir der Getriebefehler (wenn es überhaupt einer ist) schon aufgefallen sein. Jetzt wo der Kauf getätigt wurde, möchtest du das Fahrzeug zurückgeben, weil es nach deiner Meinung Mängel hat.
Lass doch erst mal den Fehler Begutachten und gibt dem Verkäufer die Möglichkeit den Mangel abzustellen, sollte das nicht gelingen, kannst du über weitergehende Maßnahmen immer noch nachdenken.
Sei mir bitte nicht böse aber ein bisschen "Blauäugig" bist schon an die Sache rangegangen.
Ich habe auch schon eine Rückabwicklung eines Kaufvertrages hinter mir, aber da war die Sachlage ganz anders. Noch ein Rat, ich würde nie ein Auto aus den ersten Produktionszeitraum kaufen, egal wie günstig die Karre ist.
Also ich hoffe das die Angelegenheit zu deiner Zufriedenheit geregelt wird.
Gruß Aljubo | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
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| Geschrieben am 27.02.2012 um 16:09 Uhr  
| MB nimmt das Auto wieder zurück, ohne Abstandssumme und ohne irgendwelche Kosten.
Ende der Woche bekomme ich einen Neuwagen, der zunächst 90 Tage auf MB zugelassen wird, ich ihn jedoch sofort fahren kann.
Nach 90 Tagen wird der Wagen auf mich umgemeldet.
Der Wagen kommt mir dann 2 tausend EUR teurer wie der Gebrauchtwagen, das sind vom Listenpreis sagenhafte 24 % Ersparnis.
Ich denke damit werde ich glücklich. | Antworten
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